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wann verfällt der Brief bei Fahrzeugen mit 07- Kennzeichen?
Verfasst: Sa 23. Okt 2004, 21:05
von borgi
Hallo,am 31. Oktober diesen Jahres sind meine 3 Fahrzeuge genau 1 Jahr abgemeldet. Ich habe für diese Fahrzeuge ein 07- Kennzeichen beantragt, was ich auch problemlos bekommen habe.Da ich aber meine original- Briefe und auch die Nummer meiner Nummerschilder gerne behalten möchte, wollt ich nächste Woche zur Zulassungsstelle und entweder die Briefe verlängern lassen und auch dafür sorgen, dass die Nummernschilder gültig bleiben.Geht das generell?Für welche Zeit ist das machbar?Müssen die Fahrzeuge eine TÜV- abnahme haben?Da ich dem Frieden mit dem 07- Kennzeichen auf Dauer nicht traue, möchte ich mir in jedem Fall die Prozedur mit Vollabnahme und neuem Gutachten nach $ 21c StVZO sparen.Würde mich freuen, wenn ich dazu eure Meinung hören könnte, denn ich muss in der kommenden Woche was unternehmen.GrußJoachim
wann verfällt der Brief bei Fahrzeugen mit 07- Kennzeichen?
Verfasst: Sa 23. Okt 2004, 21:49
von MG
Hallo Joachim, ich stehe auch immer wieder vor diesem Problem.Die Frist beträgt 18 Monate. Wenn Du die Briefe nicht verfallen lassen möchtest, mußt Du die Fahrzeuge für einen Tag anmelden. Dazu müssen sie wiederum TÜV haben. Auch eine Versicherungsdoppelkarte ist fällig, wird jedoch von den meisten Versicherungsgesellschaften (z.B. OCC) nicht berechnet, ebenso sind KFZ-Steuern für mindestens 30 Tage fällig. Am anderen Tag können sie wieder abgemeldet werden.GrüßeManfred
wann verfällt der Brief bei Fahrzeugen mit 07- Kennzeichen?
Verfasst: So 24. Okt 2004, 09:13
von gagamohn
Hallo Joachim,achte auch darauf, die Tagesanmeldung spätestens an dem Tag der Abmeldung von vor 18 Monaten liegt, ansonsten können die Amtmänner das anmelden verweigern und der Brief ist ungültig (eigene Leidvolle Erfahrung). Lieber einen Tag früher erledigen.Nette GrüsseBernd
wann verfällt der Brief bei Fahrzeugen mit 07- Kennzeichen?
Verfasst: So 24. Okt 2004, 12:01
von Frank the Judge
Zu Manfreds Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.Außer: Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 01.07.1969 ist zusätzlich noch eine Abgassonderuntersuchung nötig für die Anmeldung.Grüße
wann verfällt der Brief bei Fahrzeugen mit 07- Kennzeichen?
Verfasst: So 24. Okt 2004, 16:09
von bib
seit wann muss ich für eine tageszulassung 30tage steuern zahlen?bei mir endete die kfz-steuer-pflicht am tag der abmeldung.das halte ich für rechtlich nicht zulässig!gruß, peter
wann verfällt der Brief bei Fahrzeugen mit 07- Kennzeichen?
Verfasst: Mi 27. Okt 2004, 11:45
von piksieben
Zitat:Original erstellt von bib:seit wann muss ich für eine tageszulassung 30tage steuern zahlen?bei mir endete die kfz-steuer-pflicht am tag der abmeldung.das halte ich für rechtlich nicht zulässig!gruß, peterDas würde mich auch interessieren!! Weiss jemand genaues darüber? Vielleicht 'ne Stelle zum Nachlesen? StVZO? Steuergesetze?GrüßePik7
wann verfällt der Brief bei Fahrzeugen mit 07- Kennzeichen?
Verfasst: Mi 27. Okt 2004, 11:47
von borgi
.[Diese Nachricht wurde von borgi am 27. Oktober 2004 editiert.]
wann verfällt der Brief bei Fahrzeugen mit 07- Kennzeichen?
Verfasst: Mi 27. Okt 2004, 11:52
von arondeman
.[Diese Nachricht wurde von arondeman am 28. Oktober 2004 editiert.]
wann verfällt der Brief bei Fahrzeugen mit 07- Kennzeichen?
Verfasst: Mi 27. Okt 2004, 20:34
von Th. Dinter
....möglicherweise machen die ja den Unterschied zwischen "Anmelden" und "in den Verkehr bringen"??Ich habe von der Zulassungsstelle auch schon alle Papiere einschließlich Kfz-Brief und -schein ausgehändigt bekommen. Dann wurde ich zur ASU geschickt und danach habe ich die Schilder bekommen..grußthomas
wann verfällt der Brief bei Fahrzeugen mit 07- Kennzeichen?
Verfasst: Mi 27. Okt 2004, 20:44
von Dicker10
Hallo liebe Gemeinde,mal so ganz nebenbei gefragt: Um welche Zulassungsstelle handelt es sich denn hier?mfgJens