HU mehr als 2 Jahre überzogen ?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Mijk
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HU mehr als 2 Jahre überzogen ?

Beitrag von Mijk » Fr 17. Sep 2004, 18:07

Hallo, bin hier neu im Forum und habe eine Frage an die "Spezialisten":Was passiert wenn der fällige TÜV-Termin um MEHR als 24 Monate überschritten wurde ? (H-Kennzeichen) Das Fahrzeug war aber UNUNTERBROCHEN angemeldet (stand in der Garage).Konkret: HU war fällig im Januar 2003, bekomme ich die Plakette bis 02/07, wenn ich im Februar 2005 hingehe ? Zurückdatieren geht ja in dem Fall nicht ?PS.: Bezieht sich auf Baden-Württemberg.Danke für Eure Info im voraus,liebe Grüße MIJK

Frank the Judge
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HU mehr als 2 Jahre überzogen ?

Beitrag von Frank the Judge » Fr 17. Sep 2004, 18:28

Ich habe im gleichen Fall ein Jahr TÜV bekommen (NRW).Grüße

fliermann
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Beitrag von fliermann » Sa 18. Sep 2004, 11:23

Hallo,nein, nicht bis 2/07, sondern nur bis 1/07. Also dann mußt Du wieder zur HU 1/07.Wenn überziehen, dann gleich 24 Monate.GrußFRANK

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Gordini
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Beitrag von Gordini » Mo 20. Sep 2004, 00:14

Hallo, wenn Du im Januar 2005 zum Tüv fährst, musst Du 2x Tüv machen lassen und 2x bezahlen.Christoph

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Mo 20. Sep 2004, 00:21

Hallo Mijk,den gleichen Fall hatte ich auch! Habe mich vorher erkundigt, was passiert, wenn die Restauration irgendwann abgeschlossen ist: In BaWü gibt es dann wieder 2 volle Jahre! Das gleiche gilt auch, wenn das Auto im stillgelegten Zustand erfolgreich zur Prüfung vorgeführt wurde, wenn der Termin noch nicht so lange überschritten ist, so dass der Brief noch gültig ist. Im stillgelegten Zustand gibt es keine Rückdatierung.MfGKlaus

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Beitrag von Frankie » Mi 22. Sep 2004, 00:31

Hier in Hessen halten es die offiziellen TÜV (TÜH)-Stellen so, dass man in jedem Fall mindestens 6 Monate neuen TÜV bekommt. Also war die alte Plakette bis zu 18 Monaten überschritten, bekommt man das ursprüngliche Fälligkeitsdatum plus 2 Jahre, bei mehr als 18 Monaten Überschreitung der Fälligkeit bekommt man immer 6 Monate 'neuen' TÜV.So zumindest die Aussage eines TÜV-Prüfers vor 2 Jahren.Es ist wie bei der Vergabe des 07er-Kennzeichens: Es gibt keine allgemeingültigen Gesetze oder Richtlinien, die Bundesländer/Landkreise/Amtsleiter dürfen ihre eigenen Süppchen kochen.

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Beitrag von Gordini » Mi 22. Sep 2004, 00:57

Hallo, bei einer Überschreitung der Frist um mehr als 2 Jahre, klebt der Prüfer immer nur die Plakette für max.1 Monat drauf. Daraus resultiert, in einem Monat wiederkommen und zahlen oder gleich 2x zahlen und 24 Monate bekommen. Das steht im § 29 STVZO, Anl. VIII.So, jetzt habe ich keine Lust mehr, macht wie Ihr wollt.Eine Sache steht aber fest: Bußgeld ist überall in der BRD gleich und die STVZO auch.Christoph

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mi 22. Sep 2004, 11:04

Hallo, 2xTÜV?? Welcher XXXXX fordert denn sowas? Die Verkehrssicherheit kann zu einem festen Zeitpunkt nur EINMAL festgestellt werden und muss dann auch nur EINMAL bezahlt werden! Übrigens ist nach mehr als 3 Monaten für Bußgeldangelegenheiten eine VERJÄHRUNG eingetreten!! Also auch damit ist nix mehr. Gruß. Rolf

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Beitrag von Gordini » Mi 22. Sep 2004, 11:47

Hallo, hier steht doch klar geschrieben:Neues zur TÜV-Plakette ab 01.12.1999Überziehen des Prüftermins bringt nichts mehr!Die alte Regelung, dass eine TÜV-Plakette und damit der TÜV-Termin um bis zu zwei Monate überzogen werden konnte und dann sogar für volle 2 Jahre eine neue Prüfplakette zugeteilt wurde, gibt es nicht mehr.Neu ist nämlich, dass bei einer Überschreitung der angezeigten Plakettenlaufzeit die neue Prüfplakette auf den tatsächlichen Fälligkeitsmonat zurückdatiert werden muss. Ein Plakettenschieben ist also nicht mehr möglich. Sollte das Fahrzeug aus bestimmten Gründen nicht termingerecht zur Prüfung vorgestellt werden können, besteht natürlich wie bisher die Möglichkeit, die vorgeschriebene Untersuchung vorzuziehen. Eine Sonderregelung gibt es nur für vorübergehend abgemeldete Fahrzeuge oder solche mit Saisonkennzeichen, bei denen der Untersuchungstermin im Stilllegungszeitraum gewesen wäre. Hier wird nicht rückdatiert, sondern der aktuelle Prüftermin genommen. Ein Verwarnungsgeld von DM 30,-- ist fällig bei einer Terminüberziehung von zwei bis vier Monaten, bei vier bis acht Monaten sind es DM 50,--. Darüber hinaus sind DM 80,— Bußgeld und zwei FlensburgChristoph

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Beitrag von arondeman » Mi 22. Sep 2004, 11:59

Das ist nur die halbe Wahrheit. Als ich bei einem meiner Wagen mal den TÜV umständehalber um 1 Jahr übezogen hatte, hat mir hat ein DEKRA-Prüfer ausdrücklich gesagt, ich solle gleich noch ein Jahr warten, dann gibt's ohne Rückdatierung zwei volle Jahre TÜV ab Vorführzeitpunkt, denn eine Rückdatierung um mehr als 1 TÜV-Periode (= 2 Jahre) sei nicht vorgesehen.Auch aus dem zitierten Bürokratentext lese ich nichts Gegenteiliges heraus.Auch anderswo bekam ich die gleiche Auskunft (in BaWü).GrußStephan

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