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TÜV trotz Abmeldung??

Verfasst: Fr 27. Aug 2004, 13:38
von radu
Hallohabe ein Problem: Nachdem ich meinen Führerschein erhielt, habe ich meine 125er Abgemeldet. Um das Teil aber besser verkaufen zu können möchte ich sie gerne nochmal durch den TÜV jagen. Geht das?GrußStefan

TÜV trotz Abmeldung??

Verfasst: Fr 27. Aug 2004, 15:25
von Frank the Judge
Klar. Schleppe sie auf dem Anhänger hin, fahre sie mit 04er Kurzzeitnummer oder mit einer 06er Händlernummer zum TÜV.Dann bekommst Du, wenn alles gut geht, Deinen TÜV Bescheid oder eben die Vollabnahme, wenn das Krad schon länger als 18 Monate abgemeldet sein sollte.Mit diesen Papieren kann der Käufer dann anmelden.Grüße

TÜV trotz Abmeldung??

Verfasst: Fr 27. Aug 2004, 16:54
von Th. Dinter
....oder Du läßt diese Prozedur beim Händler Deines Vertrauens durchführen....grußthomas

TÜV trotz Abmeldung??

Verfasst: Fr 27. Aug 2004, 17:55
von oldsbastel
Normalerweise reicht das Amtliche Kennzeichen und eine Doppekarte der Versicherung. Damit darfst du dann zum TÜV und zurück fahren.

TÜV trotz Abmeldung??

Verfasst: Sa 28. Aug 2004, 11:08
von Th. Dinter
.....das muß aber auf der Doppelkarte von der Versicherung extra vermerkt sein!!grußthomas

TÜV trotz Abmeldung??

Verfasst: Di 7. Sep 2004, 16:09
von Frankie
Die Doppelkarten heißen jetzt übrigens nicht mehr Doppelkarten sondern Versicherungsbestätigungen. Bei selbigen steht meistens drauf: Sie gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach §23 Abs. 4 Satz 7 StVZOHab grad so ein Ding vor mir liegen, aus dem Kopf wüsste ich das natürlich auch nicht Für radus Anliegen bringt das natürlich nicht viel, denn wenn hinterher kein Folgevertrag entsteht, zahlt man natürlich die unverschämten EUR 109,50 Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen.Es muss halt abgewogen werden, ob ein neues Pickerl die Kosten beim Verkauf wieder einspielt.Gruß Frank[Diese Nachricht wurde von Frankie am 07. September 2004 editiert.]

TÜV trotz Abmeldung??

Verfasst: Mi 22. Sep 2004, 07:25
von goggo
Hinfahren mit dem Hänger ohne Versicherung nützt nichts - mich haben die wieder Heimschickt - weil so darf er aufn Hof ned fahren da zu gefährlich - hab ich gsagt er soll ned fahren er soll mir TÜV geben - Aber sind ned so cool drauf die Münchner Tüvler ;-((Helmut mit 07 wärt des ned passiert ;-)))

TÜV trotz Abmeldung??

Verfasst: Di 30. Nov 2004, 01:06
von Lord Hesketh
Zitat:MUSS ein Fahrzeug auf dem Hof des Tüvs versichert sein??? Ob es gesetzlich vorgeschrieben ist kann ich nicht sagen. Möglichweise kann der TüV sein Hausrecht gebrauchen und eine Versicherung verlangen.Vor einigen Jahren ist es mir auch passiert:Ich dürfte meine ex-Rennauto mit noch gültigen ONS-Prüfbericht nicht vom Hängernehmen.Man müsste vielleicht mal die Versicherung fragen, ob sie eine entsprechende Bestätigung ausstellen kann.Viel Erfolg wünschtL.A.H.

TÜV trotz Abmeldung??

Verfasst: Di 30. Nov 2004, 01:56
von mkiii
Rechtlich gesehen ist der Hof des TÜV doch öffentlich zugänglich, also öffentlicher Verkehrsraum, genauso wie der Parkplatz vom Aldi und dort muss ein Fahrzeug halt zugelassen und Versichert sein (steht in der StVO)Ja OK es gibt auch TÜV Stellen die das nicht so Eng sehen, aber ist halt nicht allgemein anwendbar.Gruß Norbert

TÜV trotz Abmeldung??

Verfasst: Di 30. Nov 2004, 12:24
von goggo
Bei mir ists jetzt Aktuell...MUSS ein Fahrzeug auf dem Hof des Tüvs versichert sein??? Steht das irgendwo??? Kann der Prüfer deswegen die abnahme verweigern????Wer hat antworten????Helmut der mal wieder was RICHTIG ohne 07 fahren will.....