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H-KZ wenn EZ 2 Jahre später wie Herstellung??

Verfasst: Mo 16. Aug 2004, 18:47
von elferhelfer.com
Hallo,ein Kumpel von mir hat einen Porsche 911, der nach Fahrgestellnummer ein Modell 74 ist. Von Porsche gibts auch ein Schreiben, wonach hervorgeht, daß der Wagen am 01.11.1973 nach Los Angeles ausgeliefert wurde.Klarer Fall für H-Kennzeichen, dachten wir, aber im deutschen Brief ist eine EZ 01.07.1975 eingetragen. Aus dem Grund verweigert der TÜV-Prüfer die Oldie-Abnahme... Hat jemand ne Ahnung, wie man jetzt zu einem H-Kennzeichen kommt? Kann doch nicht sein, daß die EZ ausschlaggebend ist, oder?GrüßeWinnie

H-KZ wenn EZ 2 Jahre später wie Herstellung??

Verfasst: Mo 16. Aug 2004, 19:10
von citroeni
also ich befürchte, da werdet ihr noch bis nächstes jahr warten müssen mit dem h-kennzeichen.es zählt nämlich wirklich die erstzulassung, und zwar der tag(!!) nicht monat oder jahr!

H-KZ wenn EZ 2 Jahre später wie Herstellung??

Verfasst: Mo 16. Aug 2004, 21:15
von hallo-stege
Hallo Winnie,wenn bei einem USA (Re-) Import als Zulassungsdatum der 01.07. im Brief eingetragen ist, heißt das im Klartext, daß das die Erstzulassung aufgrund irgendwelcher Tatsachen bzw. Annahmen von dem Sachverständigen, der in Deutschland die § 21 Abnahme zur Erstellung dieses Briefes durchgeführt hat, geschätzt wurde. Wenn Du ein Schreiben von Porsche hast, daß der Wagen bereits 1973 ausgeliefert wurde, ist diese Schätzung ganz offensichtlich nicht länger haltbar, zumal die Zulassungspapiere in den USA sowieso nicht sonderlich genau sind.Mein Tip: das Erstzulassungsdatum aufgrund des Schreibens anzweifeln, der für Dich zuständige Prüfer wird Dir bestätigen, daß 01.07. jeweils nur eine Schätzung / Annahme ist, ggf. würde ich Einsicht in das Gutachten nehmen, auf Grund dessen der Brief ausgestellt wurde (die begutachtende Stelle findest Du im Fahrzeugbrief vermerkt, soweit noch kein Ersatzbrief ausgestellt wurde), eventuell würde ich auch den dort vermerkten Prüfer nerven, daß er sein Gutachten bzw. den Brief entsprechend ändert. Wenns nicht mehr der § 21 Brief ist, bzw. der Brief aufgrund eines Gutachtens ausgestellt wurde, findest Du Brief bzw. Gutachten bei der Zulassungsstelle, die Deinen Brief ausgestellt haben.Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter ...Viele Grüße von Frank--------------- www.kreidler-museum.de

H-KZ wenn EZ 2 Jahre später wie Herstellung??

Verfasst: Di 17. Aug 2004, 07:33
von elferhelfer.com
Hallo Super, danke erst mal für die Hilfe!ich denke das mit dem Gutachten hilft erst mal weiter...GrüßeWinnie

H-KZ wenn EZ 2 Jahre später wie Herstellung??

Verfasst: Di 17. Aug 2004, 08:43
von Gordini
Hallo, ausschlaggebend ist die Erstzulassung in Deutschland. Im Fzg. Schein, steht Ez., nicht Bj. Du wirst wohl 1 Jahr warten müssen.ChristophP.s. Liebe Frank, die Ez. darf im Brief nicht geändert werden, Du solltest es wissen.Gerade letzte Woche ist ein Tüv-Prüfer, in NRW wieder negativ aufgefallen und muss das H-Kennzeichen entziehen. Bj. ist Bj. und Ez. ist Ez. Das Schreiben von Porsche ist unwichtig, die Daten stehen im Fahrgestellnummern-Buch, mehr kann Porsche auch nicht tun.Tschüss

H-KZ wenn EZ 2 Jahre später wie Herstellung??

Verfasst: Di 17. Aug 2004, 09:01
von Versi
Original erstellt von Gordini:Hallo, ausschlaggebend ist die Erstzulassung in Deutschland....Woher hast Du die Information? §23 StVZo spricht nur von 30 Jahren, nicht aber von DeutschlandAuzug aus §23: (1 c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage V c zugeteilt (Oldtimerkennzeichen).Danach müsste auch eine in Verkehrsbringungung z.B. in den USA berücksichtigt werden.Sonst könnte man auch kein aus den USA importiertes T-Modell mit H zulassen, weil die DEUTSCHE Erstzulasung ja keine 30 Jahre her ist.

H-KZ wenn EZ 2 Jahre später wie Herstellung??

Verfasst: Di 17. Aug 2004, 09:19
von Gordini
Hallo Versi, glaub es mir einfach, es steht alles hier STVZO § 21c, es gelten §§ 20 und 21. Alles andere ist nicht richtg und der Prüfer muss sehr, sehr aufpassen. Christoph

H-KZ wenn EZ 2 Jahre später wie Herstellung??

Verfasst: Di 17. Aug 2004, 09:27
von Versi
Hallo Christoph, ich will Dir ja gerne glauben, aber ist es wirklich so, dass ich ein T-Modell Bj 1919 nicht mit H zulassen kann weil es bisher nur in USA gelaufen ist und somit die deutsche EZ erst 2004 ist?

H-KZ wenn EZ 2 Jahre später wie Herstellung??

Verfasst: Di 17. Aug 2004, 09:47
von Gordini
Hallo Versi, bei einem T-Modell von z.B. 1919 geht man automatisch davon aus, dass das Fahrzeug älter ist als 30 Jahre und die Ez. zwangsläufig aufgrund des Alters des Fahrzeugs vor min. 30 Jahren erfolgte. Bei jüngeren Fahrzeugen kann man es nicht immer an der Karosserieform erkennen.Christoph (so jetzt muss ich wieder arbeiten und fehlerhafte 21 C Gutachten prüfen.)

H-KZ wenn EZ 2 Jahre später wie Herstellung??

Verfasst: Di 17. Aug 2004, 11:31
von Altopelfreak
Hallo Gordini,Du irrst, die EZ kann natürlich auch im Ausland stattgefunden haben. Es muss nur irgendeinen schriflichen Nachweis dafür geben, z. B. auch ein KD-Scheckheft.TschüssKlaus