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6km/h "rückgängig" machen lassen

Verfasst: Do 12. Aug 2004, 09:19
von Th. Dinter
Hallo,Du mußt erstmal feststellen, ob ein Kfz-Brief vorhanden ist, und ob ein Eintrag "6Km" existiert. Der kann beim TÜV durch eine Neuabnahme rückgängig gemacht werden. Normalerweise ist da irgendeine Sperre vorhanden, die Gänge blockiert, die ausgebaut werden muß.Oft ist es aber so, daß die Eigentümer einfach ein 6er-Schild dranhängen(und garnichts machen). Meist haben sie Glück und werden nicht kontrolliert, aber eigentlich muß eine "wirksame Sperre" fest installiert sein.....In diesem Fall brauchst Du nur den Tüv für eine Zulassung.Ich hoffe, daß Dein Traktor nicht zu groß ist, denn die Steuern gehen nach Gewicht(bei Zulassung als Zugmaschine.... und wenn Du keine Landwirtschaft hast, nimmt auch die Versicherung Geld....grußthomas

6km/h "rückgängig" machen lassen

Verfasst: Do 12. Aug 2004, 12:40
von Nachtschwärmer
Hallo, es ist "ganz einfach": Der Traktor ist ja wohl irgendwann mal zugelassen gewesen. Hast, bzw. bekommst Du den alten Brief dazu?Wenn ja: Zum TÜV (DEKRA etc.) Gutachten erstellen lassen und dann, wenn alles o.k. ist, zur Kfz.-Zulassungsstelle; dort die übliche Prozedur. Wenn nicht o.k., dann alles reparieren (lassen), damit es o.k. wird und nochmals TÜV und Zulassungsstelle.Wenn nein: Dasselbe, jedoch zusätzlich wegen des fehlenden Kfz.-Briefs "KBA-Auskunft" erforderlich. Das Formular dafür gibt's bei der Kfz.-Zulassungsstelle. Außerdem evtl. Eigentumsnachweis erforderlich.Das war's! Viel Erfolg Gruß Joachim