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Oldtimer-Foren •Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???
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Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???

Verfasst: Mo 2. Aug 2004, 08:00
von goggo
Kann mir mal einer erklären wie sowas geht: http://forumvwbus.de/read.php?f=1&i=132734&t=132734 ich dachte immer gleiches Recht für alle ????Wenn ich jetzt eine Kopie vom gleichen Typ hab wird des ned akzeptiert????Starkt verwundert über solche Firmen - TÜV/Dekra kontakte??? Helmut

Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???

Verfasst: Mo 2. Aug 2004, 08:53
von hallo-stege
Hallo Helmut,was möchtest Du denn genau zu dem Thema wissen ???Viele Grüße von Frank

Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???

Verfasst: Mo 2. Aug 2004, 09:49
von goggo
Hi,warum wird angeblich eine Kopie eines Fahrzeugscheines von solchen Auflastungen nicht Anerkannt - sondern nur das Original Gutachten (wo nur eine Briefkopie zu den Firmen geschickt wird) mit FIN vom Fahrzeug.Schritt 2: Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts (Auflastung)Hier ist wieder der TÜV oder die DEKRA zuständig. Kosten für die Eintragung im Brief: ca. 50 €. Man benötigt normalerweise für den T3 ein individuelles, auf die Fahrgestellnummer ausgestelltes, amtlich anerkanntes Teilegutachten, was die erhöhte Tragfähigkeit des Fahrzeugs bestätigt (Z. B. Vorderachse 1400 Kg und Hinterachse 1405 Kg). Eine generelle Freigabe für den T3 gibt es nämlich von VW nicht. So ein Gutachten kann man bei verschiedenen Händlern kaufen. Kosten je nach Gutachten: Zwischen 300,- € und 500 ,- €. Die meisten Leute lasten über das SK-Gutachten auf (http://www.xxxxx-ag.de) - hier gibt es auch Wiederverkäufer, die einen günstigeren Preis anbieten (Z. B. www.xxxx.de). Einigen TÜV-/Dekra-Prüfern genügt zur Auflastung auch eine Kopie eines Gutachtens, was für den gleichen Fahrzeugtyp ausgestellt wurde (Diese Prüfer handeln aber rechtswidrig und können großen Ärger bis zum Lizenzentzug kriegen).Man benötigt bei dem SK-Gutachten lediglich auf der Hinterachse Felgen mit einer Tragfähigkeit von je über 700 Kg (Z.B. Original-VW-Alufelgen, VW Südrad 6 J 14 Stahlfelgen) und Reifen mit einem Lastindex von über 96. Die Stahlfelgen kosten neu etwa 40,- € / Stück - die Reifen reichen in den meisten Fällen aus - in den Papieren nachschauen.Mit dem Gutachten und den montierten dort geforderten Teilen geht's zum Prüfer, der schaut sich den Zustand des Fahrzeugs an (Rostlauben können auch Pech haben) und kontrolliert die Felgen/Reifen. Dann wird das zulässige Gesamtgewicht und die Achslasten geändert und der Fahrzeugtyp "SO.KFZ WOHNM. UEB. 2,8 T" in den Brief eingetragen.Evtl. kostet es weniger Gebühren, wenn man Schritt 1 und 2 auf einmal machen lässt. Aber auch hier gilt: Den Prüfer vorher fragen, welches Prozedere ihm am liebsten ist.Schritt 3: Schein in der Zulassungsstelle ändern lassenMit dem Brief geht es zur Zulassungsstelle, um die neuen Eintragungen in den Schein übertragen zu lassen. Kosten: ca. 11,-Eigentlich müsste doch bei jedem Fahrzeug gleichen Typs und Ausführung gleicher Eintrag möglich sein OHNE für 300E so ein Gutachten zu kaufen?????Warum handelt da ein Prüfer rechtswidrig???Ich versteh des ned...HelmutNachtrag hier die Gutachten - wie geh ich da vor des auch OHNE zu löhnen zu bekommen??? http://www.vwpix.org/archiv/index.php?s ... =Gutachten [Diese Nachricht wurde von goggo am 02. August 2004 editiert.]

Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???

Verfasst: Mo 2. Aug 2004, 17:50
von hallo-stege
Hallo Helmut,zum einen handelt es sich um ein externes Gutachten, d.h. VW hat nichts damit zu tun und will auch nichts damit zu tun haben. Firmen wie SK, Kess-Tech und andere haben also so ein Auflastungs(Teile-)gutachten für viel Geld erstellen lassen und machen das natürlich nicht aus Nächstenliebe, sondern um damit Geld zu verdienen. Deswegen erheben sie auf diese Gutachten eine Art "Copyright" und geben sie nur fahrgestellnummernbezogen nach Entrichtung des entsprechenden Obulus heraus ...Kess-Tech hat meines Wissens nach eine Sonderstahlfelge für hinten prüfen lassen und für diese ein Teilegutachten für den Bus T3, da es diese Felge mit KBA Nummer nur über Kess-Tech gibt, haben sie so ihr "Copyright" gesichert.Da aber inzwischen bei ebay und an vielen anderen Stellen "Raubkopien" dieser Gutachten unterwegs sind, hat sich z.B. SK etwas ganz anderes einfallen lassen und das Teile-Gutachten zurückgezogen (d.h. es darf garnichtmehr neu verwendet werden) und verschickt jetzt gutachterliche Stellungnahmen des TÜV Österreich, die vom TÜV Nord TP Niedersachsen fahrgestellnummernbezogen abgesegnet werden, und aus einem 19/3 Teilegutachten wurde dadurch eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere gem. § 27 StVZO. Bei soviel Papierwust bekommt man als Prüfer jedenfalls einen Fön ...Fahrzeugscheinkopien kann ein Prüfer eigentlich grundsätzlich nicht akzeptieren, denn daraus geht ja nicht hervor, aufgrund welcher Tatsachen irgendwas geändert wurde. Und wie gesagt, daß Teilegutachten ist inzwischen "ungültig", hiermit setzt sich also jeder Prüfer (egal welcher Kittelfarbe) gewaltig in die Nesseln. Soweit der Stand, wenn ich was falsch wiedergegeben habe, bitte berichtigen ...Viele Grüße von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 02. August 2004 editiert.]

Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???

Verfasst: Mi 4. Aug 2004, 00:54
von hallo-stege
Hallo Joachim und Helmut,bitte lest meine obigen Ausführungen zum "Copyright" noch einmal. Derjenige, der sehr viel Geld für ein Auflastungs - Teilegutachten investiert, hat natürlich auch das Recht zu entscheiden, wer dieses Gutachten verwenden darf. Ist doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit, oder ???Es ist Euch doch unbenommen, Euch mit sagen wir mal 10 oder 20 oder 30 Bulli Besitzern zusammen zu tun, und ein eigenes Auflastungs(Teile-)gutachten bei einem technischen Dienst machen zu lassen. Das könnte sich dann ja schon wieder rechnen. Eine sinnvolle Aufgabe für Clubs ?Viele Grüße von Frank(PS: falls hier wieder wilde Gerüchte aufkeimen, ich bin nicht bei einem Technischen Dienst oder einer TP angestellt ...)

Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???

Verfasst: Mi 4. Aug 2004, 02:17
von Nachtschwärmer
Hallo, ein Prüfer setzt sich m.E. nur dann "in die Nesseln", wenn er die Auflastung aufgrund eines - nicht vorgelegten - Gutachtens macht. Was sollte ihn dagegen daran hindern können, aufgrund eigenen Sachverstandes zu sagen: O.K. die Kiste hält das aus, also mache ich es!? Haben wir denn nun bei den Prüfstellen SACHVERSTÄNDIGE im Sinne des Wortes oder nur inkompetente "Abschreiber"?Gruß Joachim

Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???

Verfasst: Mi 4. Aug 2004, 06:59
von goggo
Na Ja - bin ja kein "TÜV" Freund aber so ganz einfach gehts wohl auch ned - es muss schon eine fundierte Analyse her --- ABER wenn ich eine Kopie eines anderen Gutachtens habe ist das fundiert! - Der Prüfer kann sich ja tel. beim Ersteller versichern ob Original, zumal ja vom gleichen Hasenzüchterverein Daher MAFIA Verein ![Diese Nachricht wurde von goggo am 04. August 2004 editiert.]

Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???

Verfasst: Mi 4. Aug 2004, 10:55
von hallo-stege
Hallo Joachim und Helmut,daran hindert ihn die für Prüfer seit dem 01.05.1999 rechtsverbindliche und für alle Prüforganisationen bindende Arbeitsanweisung zu § 19.3 StVZO. Ein aaS kann natürlich trotzdem im Einzelfall nach § 19.2 in Verbindung mit § 21 StVZO eine Auflastung prüfen, er muß dann aber alle Prüfungen selbst durchführen, die für diese Abnahme notwendig sind und darf sich dabei nicht auf ein anderes Gutachten oder sein Ermessen stützen. Der Aufwand, den eine solche Prüfung mit sich bringt, dürfte bzw. müßte ziemlich genau so groß sein, wie der Aufwand zur Erstellung des besagten Teilegutachtens, und der Preis für ein solches Gutachten geht damit mindestens in den vierstelligen Euro - Bereich ... (das behaupte ich jetzt mal, ohne die genauen Preislisten bei den Technischen Prüfstellen zu kennen).Wenn also ein aaS trotzdem für "nen Hunni" so eine Abnahme als "Gefälligkeitsgutachten" macht, hat er eine Abmahnung bzw. schlimmeres seitens seiner Aufsichtsbehörde sicher ...Das ist der momentane rechtliche Stand. Viele Grüße von Frank

Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???

Verfasst: Mi 4. Aug 2004, 11:16
von Nachtschwärmer
Hallo,genau das ist das Problem: Ein vorhandenes Gutachten gilt jeweils nur für das ganz bestimmte dort genannte einzelne Fahrzeug und deshalb darf es nicht für ein anderes herangezogen werden. Dabei fragt sich, welchen Sinn die ABE überhaupt noch haben soll, wenn baugleiche Fahrzeuge im originalen Zustand durch den TÜV nicht als baugleich behandelt werden dürfen??? Ich hab mich wegen meines Chrysler Voyager hier mit dem TÜV herumgestritten. Er darf es nicht, sagte der Mann, nuschelte etwas von interner Anweisung etc. und nickte auf meine Vermutung, daß es doch wohl nur ums Geld gehen kann "sachverständig". Ich habe ihm angemerkt, daß er sich genauso sehr wie ich darüber ärgert, daß er per Anordnung „von oben“ vom Sachverständigen zum kompetenzlosen „Abschreiber“ degradiert wird.Nein, mit Mafia hat das nichts zu tun – die hat einen „Ehrenkodex“!Gruß Joachim

Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???

Verfasst: Mi 4. Aug 2004, 11:17
von goggo
Hi,aber diese Firmen prüfen die Fahrzeuge gar ned - es wird Nur die FIN ins Gutachten kopiert....!!!Toll....Helmut