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Fragwürdiges Gutachten
Verfasst: Fr 30. Jul 2004, 15:48
von Wolfgang2
Hallo zusammen,ich habe da eine Frage an die Experten:Wie würde man es bezeichnen, wenn ein vereidigter Gutachter einer Sachverständigen-Organisation einem Oldie, trotz eindeutiger Fahrgestellnummer und typischer Bauteile, ein zwei Jahre früheres Erstzulassungsdatum bescheinigen würde(zur Erlangung des H-Kennzeichens) ? Kann es so etwas geben ?GrübelndWolfgang2
Fragwürdiges Gutachten
Verfasst: Fr 30. Jul 2004, 15:55
von Frank the Judge
Kann ein Gutachter eine Erstzulassung beurteilen? Oder eher das Herstellungsjahr?Wenn aus der FIN das Geburtsjahr des Kraftfahrzeuges bestimmt werden kann, dann sollte eine Umdatierung eigentlich nicht möglich sein.Wenn der Sachverständige einen Fehler begangen hat und Du das Gutachten für ein "besseres" Jahr benötigst, würde ich keinen Mucks sagen...Weil Du es ja nicht weißt Grüße
Fragwürdiges Gutachten
Verfasst: Fr 30. Jul 2004, 15:56
von Th. Dinter
....sollte er eigentlich nicht tun....,aber: wo kein Kläger, da kein Richter....grußthomas
Fragwürdiges Gutachten
Verfasst: Fr 30. Jul 2004, 16:34
von Gordini
Hallo, diese "Probleme" habe ich laufend: kann es sein dass...? Ja, es kann sein, doch der Sachverständiger ist immer an den Eintrag in der amtlichen Urkunde (KFZ-Schein / Brief) gebunden und kann es nicht ändern. Sollte das Baujahr bei importierten Fahrzeugen falsch eingetragen worden sein (der Tüv und Dekra machen es aus Mangel an Unterlagen besonders gerne) so muss bei der Zulassungsstelle das Bj. laut nachvollziehbaren Unterlagen geändert werden.ChristophP.s. noch etwas, bei eindeutiger Fahrgestellnummer, die sich speziell auf ein bestimmtes Baujahr beschrenkt, darf er das nicht machen. Bei allen anderen kann er auf die Baujahre von...bis... hinweisen.[Diese Nachricht wurde von Gordini am 30. Juli 2004 editiert.]
Fragwürdiges Gutachten
Verfasst: Sa 31. Jul 2004, 10:56
von Wolfgang2
Wenn ich eure Antworten richtig interpretiere, wäre also ein bewusstes Vorverlegen des Datums in Absprache mit dem Verkäufer, z.B. um einem potentiellen Kunden den Kauf des Fahrzeugs schmackhafter zu machen, ein durchaus strafbares Verhalten. Gut zu wissen, vielleicht gibt es dann ja doch mal einen Kläger, um solchen Praktiken einen Riegel vorzuschieben...Grüße und danke für die AntwortenWolfgang2