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Bj 84, EZ 87-zulassungsstelle verweigert 07er Nummer

Verfasst: Do 29. Jul 2004, 14:31
von kam-yabi
Hallo zusammen,habe einen 1984 SEC der 87 das erste mal in Deutschland zugelassen wurde. Herstellerdatenblatt mit Auslieferdatum Feb. 1984 liegt vor. Historie vom Fahrzeug lückenhaft (2. Brief)Zulassungsstelle beruft sich auf den Tag der Erstzulassung und akzeptiert 1984 nicht für einen Eintrag auf die 07er Nummer. Was ist denn nun bindend? Tag der 1. zulassung oder Baujahr. Nach meinem Empfinden wäre es das Baujahr.Wer weiß Rat??

Bj 84, EZ 87-zulassungsstelle verweigert 07er Nummer

Verfasst: Do 29. Jul 2004, 14:47
von Mario
Hallo kam-yabi,herzlich willkommen im Forum.Es ist in der Tat der Tag der ersten Zulassung relevant für die Erteilung des roten Sammlerkennzeichens. Es reicht somit auch nicht das Jahr der ersten Zulassung aus.In drei Jahren sieht die Welt dann schon wieder anders aus Viele Grüße,Mario[Diese Nachricht wurde von osbourne68 am 29. Juli 2004 editiert.]

Bj 84, EZ 87-zulassungsstelle verweigert 07er Nummer

Verfasst: Do 29. Jul 2004, 14:51
von arondeman
Ist nachweisbar, dass der Wagen zwischen 84 und 87 überhaupt schon mal zugelassen worden war? Rein nach dem Buchstaben des Gesetzes (StVZO) müsste z.B. ein Wagen, der 1984 hergestellt wurde, aber erst HEUTE erstmals (erstmals ÜBERHAUPT!) zum Verkehr zugelassen wird, die Zulassungsvorschriften für HEUTIGE Neuwagen erfüllen. Analog dazu ist ein Wagen mit EZ 87 für das 07er Kennzeichen halt zulassungsrechtlich 3 Jahre zu jung. Pech für Ladenhüter ...Ist zwar alles ziemlich kleinlich (vor allem, wenn ein Herstelldatenblatt vorliegt), aber was willst Du machen?Also wird es wohl nur helfen, wenn Du nachweisen kannst, dass der Wagen zwischen 84 und 87 schon mal (z.B. im Ausland) zugelassen war. So was müsste doch auch in einem Fahrzeugbrief vermerkt worden sein, der nach dem Import des Gebraucht(!)wagens nach Deutschland ausgestellt wurde. GrußS.

Bj 84, EZ 87-zulassungsstelle verweigert 07er Nummer

Verfasst: Do 29. Jul 2004, 17:32
von oldtimer77
Hallo,was wäre denn, wenn kam-yabi seinen Brief verliert und dann kein Brief vorhanden wäre? Dann müßte sich die Zulassungsbehörde doch nach den Herstellerangaben, somit Baujahr, zufrieden geben! Ich hatte solch einen Fall schon mal. Als EZ wurde dann bei mir der 01.07.Baujahr eingetragen. Somit hättest du dann die 07ér-Nummer!

Bj 84, EZ 87-zulassungsstelle verweigert 07er Nummer

Verfasst: Do 29. Jul 2004, 18:04
von arondeman
Dazu müsste der Wagen aber schon SEHR lange stillgelegt sein, damit die Daten sogar beim KBA komplett gelöscht sind (nach 7 Jahren Stillegung, glaube ich). Denn wenn sie das nicht sind (gelöscht!) und es wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA angefordert, wird der Brief erst mal aufgeboten usw. usw. - und was da als EZ-Datum drin stand, weiß der Computer dann eh immer noch.

Bj 84, EZ 87-zulassungsstelle verweigert 07er Nummer

Verfasst: Fr 30. Jul 2004, 10:50
von Z1-VX
Zitat:Original erstellt von arondeman:Rein nach dem Buchstaben des Gesetzes (StVZO) müsste z.B. ein Wagen, der 1984 hergestellt wurde, aber erst HEUTE erstmals (erstmals ÜBERHAUPT!) zum Verkehr zugelassen wird, die Zulassungsvorschriften für HEUTIGE Neuwagen erfüllen. Hallo Stefan, dem ist auch so. Aus dem Z1-Club sind da einige Fälle bekannt, wo die Leute in den letzten Jahren bisher noch nicht zugelassene Fahrzeuge anmelden wollten. Das ging nur mit einer Sondererlaubnis, die vom guten Willen der zuständigen Behörde abhing.GrußDieter