SP bei Lkw mit H-Kennzeichen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Dicker10
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SP bei Lkw mit H-Kennzeichen

Beitrag von Dicker10 » Sa 17. Jul 2004, 22:48

Hallo liebe Gemeinde!Habe gerade den Beitrag für die AU bei Oldie-Lkw´s gelesen, und doch gleich selber auch ´ne Fräge, weil ich auch so einen habe:Mein Fahrzeug ist ein Diesel, Baujahr 64 und hat zGG 9 t.Nun müssen "normale" Lkw´s über 7,5 t außer der jährlichen HU ja auch die sogenannte SP jährlich (um 6 Monate versetzt zur HU) über sich ergehen lassen.ch melde meinen Laster jedes Jahr über Winter ab. Wenn nun die HU im Mai fällig ist, wäre die SP im November dran. Da ist das Fahrzeug aber abgemeldet. Jedes Mal bei der Wiederzulassung im Frühjahr will die Zulassungsstelle einen gültigen HU-Prüfbericht sehen, und läßt dann zu. Nach einer gültigen SP bin ich noch nie gefragt worden. Kann ich mir die dann nicht einfach schenken? Ich habe ja das Fahrzeug dann immer erst im Frühjahr angemeldet, und kann dieses ja bei eventuellen Kontrollen auch anhand des Datums im ja jedes Jahr neu ausgedruckten Fahrzeugscheines nachweisen...Viele GrüßeDicker10[Diese Nachricht wurde von Dicker10 am 17. Juli 2004 editiert.][Diese Nachricht wurde von Dicker10 am 17. Juli 2004 editiert.][Diese Nachricht wurde von Dicker10 am 17. Juli 2004 editiert.][Diese Nachricht wurde von Dicker10 am 17. Juli 2004 editiert.]

hallo-stege
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SP bei Lkw mit H-Kennzeichen

Beitrag von hallo-stege » So 18. Jul 2004, 10:08

Hallo Dicker10,Die Fristen zur SP und die Erläuterungen zu den Fristen findest Du in Anlage VIII zur StVZO. Normalerweise müßte Dein LKW 7,5 t - 12 t jährlich zur HU und alle 6 Monate zur SP, sodaß Du alle 6 Monate bei einer Prüfstelle vorfahren müßtest. Ist jetzt die SP im Abmeldezeitraum fällig, müßte sie eigentlich bei der HU mit durchgeführt werden, denn sonst hast Du ja keine gültige SP. Ob Du eine gültige SP hast, kannst Du an dem SP Schild am Fahrzeugheck und an den Prüfberichten erkennen. Da Dein LKW Prüfbuchpflichtig ist, kannst Du Dir die Untersuchungen auch nichit ohne weiteres "schenken", da das ja noch Jahre später feststellbar wäre, und bei der nächsten Kontrolle stünde dann einiger Ärger ins Haus.Eine Idee wäre folgendermaßen: wenn Du die 9 t zGG nicht brauchst bzw. ausnutzt, wie es bei den meisten Oldie LKW´s der Fall ist, dann könntest Du Deinen LKW auf 7,49 t. ablasten lassen (Ablastung ohne technische Änderung), dadurch entfällt die SP und Du hättest das Problem nicht mehr ...Viele Grüße von Frank

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