Auto gelaut und dann restauriert ?

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Old Cadillac
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Auto gelaut und dann restauriert ?

Beitrag von Old Cadillac » Mo 12. Jul 2004, 16:45

Hallo Leute,in der Lindenstraße hat doch Herr Scholz so einen hübschen Adler restauriert mit viel Geld und Mühe. Nun hat sich herausgestellt, daß der Wagen gestohlen war. D.h. der Bekannte von Herrn Scholz hat den Wagen gekauft aber war eben geklaut. Nun tauchte der rechtmäßige Besitzer auf und forderte den Wagen zurück. Sehr praktisch, hat er anstelle eine Rostmühle jetzt ein toprestauriertes Fahrzeug. Gratis...Da mal meine Frage : So ein Fall kann sich ja auch wirklich ereignen. Wie ist das : Hat der Restauratur tatsächlich Pech gehabt und der richtige Besitzer Glück. Müssen da keinerlei Ausgleichszahlungen oder so geleistet werden ?Würde mich mal interessieren.GrüßeTom

Tide
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Beitrag von Tide » Mo 12. Jul 2004, 17:14

Ich schaue mir zwar nie die Lindenstrasse an aber trotzdem: Natuerlich waere es unbillig, wenn der rechtmaessige Besitzer jetzt ein top-restauriertes Fahrzeug zurueckbekommt. Voraussetzung bleibt aber der gutglaeubige Erwerb durch Schulz. Er kann zwar kein Eigentum an der Sache begruenden, da diese gestohlen ist, wird aber selbstverstaendlich Ansprueche gegen den rechtmaessigen Besitzer fuer seine eigenen Aufwendungen vorbringen koennen.---Nachtrag anders sieht es natuerlich mit dem Kaufpreis aus, da muesste er sich an den Verkaeufer wenden, der dann gegebenenfalls wg Betrug dran waere, mindestens aber aus mangelhaftem Kaufvertrag (da er S nicht Eigentum an der Sache verschaffen konnte). Unangenehm koennte es auch werden die eigne Gutglaeubigkeit nachzuweisen, da hier bei 'Gebrauchtwagen' von der Rechtsprechung vom Erwerber verlangt wird, dass er sich ausreichend erkundigt ob die Sache auch im Eigentum des Verkaeufers steht.Wuerde mich aber auch interessieren, was andere, in der Sache kompetentere, Forumsmitglieder dazu meinen. Der Fall ist tatsaechlich ganz interessant und nicht voellig aus der Luft gegriffen[Diese Nachricht wurde von Tide am 12. Juli 2004 editiert.]

Frank the Judge
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Beitrag von Frank the Judge » Mo 12. Jul 2004, 17:53

Vor einiger Zeit war doch ein Artikel in der Markt, welcher genau diesen Tatbestand beleuchtete (Kolumne "Ein dicker Hund"). Es ging hier um einen maroden 230SL, der auch gutgläubig gekauft wurde, dann restauriert und anschließend vom Ur-Eigentümer zurückgefordert wurde.Nach langem Rechtsstreit hat der "Ur-Eigentümer" den Wagen zurückbekommen, ohne einen Ausgleich für die Restaurierung zahlen zu müssen.Man munkelte damals, dass es sich hier um eine abgesprochenen Sache zwischen dem Veräußerer und dem Eigentümer handelte, was aber nie bewiesen werden konnte.Hat noch jemand den Artikel liegen und kann daraus zitieren?Grüße

ford64
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Beitrag von ford64 » Mo 12. Jul 2004, 20:03

Leider nicht.Allerdings wurde mir 2002 durch das Polizeipräsidium Mainz in LRP mitgeteilt, dass es in diesem Fall eine Ausgleichszahlung aller belegbaren und nachvollziehbaren finanziellen Ausgaben gibt.Weitere Quellen (ausser diesem Forum) habe ich dann nicht weiter befragt.Eigenleistungen, also Arbeitszeit und -Aufwand, werden nicht entschädigt.Daher (egal ob gutgläuber und rechtmässiger Erwerb) immer gut die Rechnungen aufbewahren!Zum Thema Besitz & Eigentumund gutgläubiger Erwerb sind die beiden threads sehr zu empfehlen. Eine allseits gültige Universalantwort gibt es nicht (wird es bei dem komplexen Recht auch nicht geben), aber je nach abgeschlossenem Vertrag und Vorbesitzerrecherche kann diese Lektüre schon immens weiterhelfen. Interessant ist es allemal: /images/Forum5/HTML/000308.html /images/Forum5/HTML/000687.html

Versi
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Beitrag von Versi » Di 13. Jul 2004, 06:48

Hallo, was aber ist, wenn der Eigentümer gar nicht beabsichtigt hatte das Fz zu restaurieren, sondern es eben so wie es ist (war) zu erhalten? Dann kann man doch nicht verlangen, für etwas Ausgleich zu zahlen was er gar nicht wollte?

Tide
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Beitrag von Tide » Di 13. Jul 2004, 09:15

Na erst mal läge da die Beweislast beim Eigentümer und ob die Gerichte so erhaltenswerte Patina anerkennen hinge wohl vom Einzelfall ab. Prinzipiell geht man wohl davon aus, daß 'Instandsetzungsarbeiten' wertsteigernd sind und nicht andersherum. Beispielsweise diese unrestaurierte Ente, die neulich in der Presse beschrieben war...ob da ein Gericht den Originalzustand als so erhaltenswert einstufen würde? Ich hätte meine Zweifel.Da müßte der Eigentümer wohl in den sauren Apfel beißen. Allerdings käme hier, auch ein interessanter Aspekt, noch der Marktwert in Betracht, gegen den abzuwägen sein könnte. Immerhin währe, um bei besagter Ente zu bleiben, dem Eigentümer auch nicht zuzumuten, die Kosten einer Totalrestauration, die in keinem Verhältnis zum Marktwert stünde, in ihrer Gänze zu übernehmen. Wieder anders könnte es sogar aussehen, wenn tatsächlich auf einen erhaltenswerten Originalzustand erkannt würde, mithilfe eines Gutachtens, beispielsweise bei einem historisch bedeutsamen Rennwagen o.ä., den der gutgläubige Besitzer brutal getunt hat. Hier könnte man einerseits sagen, daß dem Eigentümer nicht zuzumuten sei, die Zerstörung seines Originals zu ersetzen, andererseits aber gg den ja gutgläubigen Besitzer auch keine Schadensersatzforderungen geltend machen könnte. Ich wüßte keine gefestigte Rechtsprechung in solchen Fällen, das könnte alles so oder so ausgehen. Bekanntlich ist man ja vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.Gruß,Tide

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Mi 14. Jul 2004, 13:41

Hi Leute,interessant zu lesen.GrüßeTom

Wolfgang2
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Auto gelaut und dann restauriert ?

Beitrag von Wolfgang2 » Mo 23. Aug 2004, 21:20

Hallo Frank,zum Fall des restaurierten Mercedes 300 SList in letzter Instanz das Urteil so gefällt worden, dass der neue Besitzer, der über 100.000 DM investiert hatte, den Wagen ohne jedes wenn und aber behalten durfte. Die Geschichte war ganz offensichtlich von Vorbesitzer und Verkäufer getürkt worden.Ich rate, auch beim geringsten Zweifel, bei einem Kauf von einem nicht persönlich bekannten Verkäufer vor teuren Restaurierungsarbeiten zuerst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA in Flensburg einzuholen. Kostet zwar ein paar Euro und etwas Zeit, aber man ist dann auf der absolut sicheren Seite: denn wenn das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist, gibt es dazu in FL einen Sperrvermerk. Falls kein Brief mehr vorhanden ist, kann man eine Auflassung in Flensburg beantragen, nach deren Ablauf der sich nicht meldende Eigentümer seine Rechte an dem Fahrzeug verloren hat. Mit der Bescheinigung stellt dann die Zulassungsstelle einen neuen Brief aus. Das ist bei mir in (sehr positiver !!!) Zusammenarbeit mit beiden Behörden so gelaufen.GrüßeWolfgang2

Zoe
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Beitrag von Zoe » Di 24. Aug 2004, 07:56

Also, wenn ich ein Fahrzeug restauriere und dann der tatsächliche Eigentümer kommt (weil mich der Verkäufer betrogen hat), sitz ich auf dem Trockenen und bekomme (fast) nichts dafür.Wie sieht es andersrum aus, wenn ich mit meinem vermeintlichen Eigentum alles andere als schonend umgehe und das Fahrzeug danach nur noch Schrottwert hat? Geht dann der tatsächliche Eigentümer leer aus und darf sich am Verkäufer schadlos halten?Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.

Nachtschwärmer
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Beitrag von Nachtschwärmer » Mi 25. Aug 2004, 01:20

Hey Webmaster, läßt sich nicht endlich das fehlende "k" im Betreff ergänzen? Die Überschrift "lotzt" mich an!Nachtschwärmer

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