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TÜV bei LKWs mit H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 2. Jul 2004, 00:27
von Old Cadillac
Hallo Leute,muß ein LKW mit H-Kennzeichen auch jedes Jahr zum TÜV ? Wir haben jetzt ein H dran und 1 Jahr TÜV bekommen. Dafür brauchen wir nicht mehr zur AU.... das bei BJ. 73. Ich denke dann muß man zur AU ? Oder nicht mehr ? *grübel*GrüßeTom
TÜV bei LKWs mit H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 2. Jul 2004, 00:41
von Gordini
Hallo, Du musst zur AU. Ab 1969 müssen alle Klamotten mit Verbrennungsmotoren AU haben.Christoph
TÜV bei LKWs mit H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 2. Jul 2004, 00:54
von hallo-stege
Hallo Tom,die Fristen für "TÜV" und AU haben mit dem H Kennzeichen nicht viel zu tun, das bleibt gleich und das hängt vom Gesamtgewicht Deines LKW ab.Zur AU musst Du nicht, weil bzw. wenn Dein LKW einen Diesel Motor hat.Gruß von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 02. Juli 2004 editiert.]
TÜV bei LKWs mit H-Kennzeichen
Verfasst: Do 8. Jul 2004, 00:47
von Old Cadillac
Hi Leute,AU haben wir nicht, der Wagen ist trotzdem zugelassen worden......@Frank : Unser LKW hat einen 6 Zylinder Benziner.GrüßeTom
TÜV bei LKWs mit H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 9. Jul 2004, 09:56
von hallo-stege
§47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen - (1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XI a in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind1.a)Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;1b)Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;1c).rotem Keimzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (§ 28);2. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nach § 18 Abs. 2 Nr. 4b;3.land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen;4.selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler...-----------------------Sollte die Zulassungsstelle da einen Bock geschossen haben, würde ich die AU an Deiner Stelle trotzdem schnell nachholen, denn Du bist dafür selbst verantwortlich (bzw. mußt ein eventuelles Bußgeld bezahlen)Viele Grüße von Frank
TÜV bei LKWs mit H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 9. Jul 2004, 17:08
von Old Cadillac
Hi Frank,der Sachbearbeiter sagte, daß man für ein H-Kennzeichen kein AU braucht und klebte keine Plakette drauf. Also ist das so ok für mich, ich kann das ja nicht wissen.GrüßeTom
TÜV bei LKWs mit H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 9. Jul 2004, 23:18
von oldsbastel
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du bist als Halter selbst verpflichtet, dich um die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen zu kümmern.Mit der Argumentation kommst du nicht durch.
TÜV bei LKWs mit H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 9. Jul 2004, 23:55
von ID19
Hallo!Ich kann Dir auch nur empfehlen, die HU nachzuholen. Schließlich kann man damit (bzw mit ihrem nichtvorhandensein) ja auch Punkte kassieren. Und nicht der Sachbearbeiter ist für Dein Fahrzeug verantwortlich ...Beste GrüßeMartin
TÜV bei LKWs mit H-Kennzeichen
Verfasst: Mo 12. Jul 2004, 16:40
von Old Cadillac
Hallo Leute,also ich will mich da jetzt nicht vor drücken aber das ist doch unfair : Wenn das jetzt einer ist der das wirklich nicht weiß, bekommt sein Auto so zugelassen aber ggf. dann den Ärger. Den Mist hat doch der Sachberabeiter gebaut. Warum wird dann der zur Strafe herangezogen der da gar nichts für kann ? Ist doch komisch oder ? GrüßeTom