Seite 1 von 1

Frage zu Fahrzeug-Import

Verfasst: Fr 18. Jun 2004, 18:50
von Arielle
Hallo zusammen!Ich hätte da mal eine Frage bezüglich eines Fahrzeugs, das zur Zeit weder Old- noch Youngtimer ist, aber trotzdem ziemlich selten.Es handelt sich um den Daihatsu Cuore L81 meiner Mutter. Der Wagen ist zwar erst Baujahr 86, ist aber die 4WD-Ausführung, die bei Daihatsu-Fans schon ziemlich gesucht ist.Es gibt einige Interessenten aus Deutschland, aber keiner weiss, ob eine Zulassung möglich ist, da der Kleine ja noch nicht über Kat verfügt.Kann mir jemand Näheres zu den Bestimmungen sagen?Liebe GrüsseAndrea

Frage zu Fahrzeug-Import

Verfasst: Fr 18. Jun 2004, 21:04
von Outatime
hallo, bevor ich dumm sterbe... das war mir letztens schon in einem anderen thread aufgefallen (in dem anderen thread hiess es sinngemäss "eine zulassung ist nur als umzugsgut möglich weil kein kat" -anm: das ist eh schon völlig widersinnig da bei zulassung in d der "umzugsgutstatus" nach 1 jahr abläuft):was bitte hat ein vorhandener oder eben nicht vorhandener kat mit der zulassung in d zu tun? seit wann kann "man keine fahrzeuge mehr ohne kat in d zulassen"??gruss,oliver(der noch vor ein paar wochen einen 84er volvo 760 ohne kat ganz normal zugelassen hat, zwar schw... viel steuern zahlt, aber fährt...)

Frage zu Fahrzeug-Import

Verfasst: Fr 18. Jun 2004, 21:42
von er ka
Hallo Andrea,kann man nach TüV Abnahme ohne Probleme zulassen, wird nur von den Steuern teuer, aber wer es mag, gerne.Wichtig ist nur das er schonmal irgendwo regulär zugelassen war (Tag der ersten Zulassung).Ich fahre(auch ohne Kat)freundlich grüssender ka

Frage zu Fahrzeug-Import

Verfasst: Sa 19. Jun 2004, 13:17
von Arielle
Hallo zusammen!Ronald: Danke für den Tip, werde ich mal so an die Interessenten weitergeben.Oliver: Genau diese Frage konnte ich eben nicht beantworten, da ich aus Österreich komme. Hier würde das als Neuzulassung gelten und wäre daher nur möglich, wenn das Fahrzeug die derzeit geltenden Normen erfüllt. Wozu nun mal leider ein Kat gehört. Ausnahmen gibt es meines Wissens nur für Fahrzeuge, die vor 1955 gebaut wurden oder in der "Liste erhaltenswürdiger Fahrzeuge" stehen und mindestens 25 Jahre alt sind.Liebe GrüsseAndrea

Frage zu Fahrzeug-Import

Verfasst: Di 22. Jun 2004, 16:21
von Frankie
Stichtag für die Kat-Pflicht bei Neuwagen war in Deutschland der 1.10.1991Ab da durfte kein Neuwagen mehr ohne geregelten Kat erstzugelassen werden.Wie es bei Importfahrzeugen ohne Kat mit einer EZ nach 91 aussieht, wäre eine interessante Frage.Beim Cuore BJ. 86 ist der fehlende Kat wie schon gesagt überhaupt kein Problem.Ich sehe das Problem eher darin, dass es den Cuore in Deutschland meines Wissens mit 4WD niemals gab. Dann existiert auch keine Betriebserlaubnis für Deutschland für dieses Fahrzeug. D.h. der Cuore müsste einzelabgenommen werden mit Abgastest usw. ,was mehrere Tausend Euro kosten wird?! Gruß Frank