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Anhängerkupplung nicht eintragen bei 07er?

Verfasst: Di 15. Jun 2004, 20:22
von Dieselgolfer
Hallo! Ich habe mir für mein Kfz, das mit 07er bewegt wird, sehr günstig eine gebrauchte Anhängerkupplung besorgt. Nun möchte ich diese eigentlich montieren, zum einen zur Deko, zum anderen als Beitrag zur passiven Sicherheit. Als "Abstandshalter". Nun ist die 07er ja eigentlich gar keine Zulassung. Muß ich die Anhängerkupplung in den (abgelaufenen) Fahrzeugbrief eintragen lassen? Ich möchte mir die Eintragungsgebühren gern sparen. Daß die Kupplung korrekt montiert und elektrisch angeschlossen sein muß, ist mir klar. Das ist auch kein Problem. Aber geht das nicht auch ohne Bürokratie?

Anhängerkupplung nicht eintragen bei 07er?

Verfasst: Mi 16. Jun 2004, 10:59
von goggo
Machs Vorschiftsmässig und vergiss das Eintragen - ist nicht nötig...Helmut der sich endlich 7x15er auf seim 32B draufgmacht hat ohne einzutragen ;-)Vor zwanzig Jahren wärs ein Problem beim Tüv gwesen war aber zur Sicherheit dort hat der gmeint ist kein Problem würden wir Ihnen eintragen - das reicht mir als legitimation auf 07.....

Anhängerkupplung nicht eintragen bei 07er?

Verfasst: Mi 16. Jun 2004, 20:30
von Dieselgolfer
Meine Argumentation ist ja, daß der Brief ohnehin abgelaufen ist. Also ist er eh ungültig. Wozu etwas in ein ungültiges Dokument eintragen lassen? Die Montage ist leicht - es sind nur vier (mitgelieferte) Bolzen. Da gibt´s praktisch nichts vom Gutachter zu kontrollieren. Die paar Kabel und das Relais sind auch kein Hexenwerk. 7x15 auf dem 32B Passat? Macht sich bestimmt gut. Ich rolle auf "Asphalttrennscheiben" 5x13, 155er... allerdings absichtlich.

Anhängerkupplung nicht eintragen bei 07er?

Verfasst: Mi 16. Jun 2004, 22:54
von hallo-stege
Hallo Dieselgolfer,da die rote Nr. für Oldtimer keine Zulassung ist, brauchst Du eigentlich noch nicht einmal einen Fahrzeugbrief, geschweige denn eine Betriebserlaunis für das Fahrzeug. Allerdings bist Du selbst für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich. Das heißt, solange nichts passiert, passiert Dir auch nichts, aber wenn die Kupplung abfällt und dadurch irgendjemand zu Schaden kommt, gibt es mit Sicherheit Probleme ... (weil Du dann den Nachweis erbringen mußt, das Dein Fahrzeug verkehrssicher war). Und dieses Problem gibt es nicht nur bei der Anhängekupplung, sondern auch bei allen anderen Teilen, z.B. Felgen, Fahrwerk etc. etc.Viele Grüße von Frank

Anhängerkupplung nicht eintragen bei 07er?

Verfasst: Do 17. Jun 2004, 15:25
von Dieselgolfer
Danke für die Antworten! Dann kann ich mich bei Gelegenheit mal daran machen. Natürlich muß das "Abnahmefähig" sein, herumgefrickeltes macht sich nicht gut. Gruß Jan.

Anhängerkupplung nicht eintragen bei 07er?

Verfasst: Do 17. Jun 2004, 15:32
von Mario
Hallo,ich traue es mich ja gar nicht auszusprechen, aber ich habe an meinen 07er-Wagen auch eine AHK angebaut. Allerdings eine originale Oris, die als Zubehör bei Mercedes geordert werden konnte. Sie stammt sogar aus demselben Baujahr, wie das Auto selbst. Die originale Anbauanleitung führe ich ständig im Fahrzeug mit mir. Somit ist in Sachen TÜV alles in Ordnung, die AHK jederzeit eintragungsfähig.Es versteht sich allerdings von selbst, daß die AHK vorher gestrahlt und neu lackiert wurde (danke Bernd ).Viel Spaß beim Anbau !Viele Grüße,Mario[Diese Nachricht wurde von osbourne68 am 17. Juni 2004 editiert.]

Anhängerkupplung nicht eintragen bei 07er?

Verfasst: Do 17. Jun 2004, 16:32
von Dieselgolfer
Hey Mario, das sind ja quasi "matching numbers"! Originaler geht´s wohl nicht. Eine Einbauanleitung habe ich leider nicht, aber auf Nachfrage beim freundlichen Tüv meinte der, daß das kein Problem wäre. Die AHK ist bei mir an den originalen Befestigungspunkten der Stoßstange verschraubt, das ist narrensicher. Was für ein DB ist es denn? Gruß Jan.

Anhängerkupplung nicht eintragen bei 07er?

Verfasst: Do 17. Jun 2004, 17:00
von Mario
Hallo Jan,es ist ein 280SE der Baureihe W108. Baujahr ist 1969.Die AHK stammt aus einem identischen Schlachtfahrzeug, das zufällig genau aus demselben Baujahr war. Insofern hatte ich da Glück.Viele Grüße,Mario

Anhängerkupplung nicht eintragen bei 07er?

Verfasst: Fr 18. Jun 2004, 17:25
von Dieselgolfer
Hallo Mario,schöner Brummer! Damit käme man auch heute noch gut durch den Alltag, denke ich. Von den Benzinpreisen sehe ich jetzt mal ab...

Anhängerkupplung nicht eintragen bei 07er?

Verfasst: Sa 19. Jun 2004, 21:25
von goggo
Zitat:Original erstellt von Dieselgolfer: 7x15 auf dem 32B Passat? Macht sich bestimmt gut. Ich rolle auf "Asphalttrennscheiben" 5x13, 155er... allerdings absichtlich. hatte ich lang genug.. jetzt will ich endlich breit und das bei 55PS Aber beim GL5 bleibt alles auf den Ultrabreiten 185er...und natürlich original!Der Beutehaken ist ntürlich ein muss.....Helmut[Diese Nachricht wurde von goggo am 19. Juni 2004 editiert.]