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Off Topic: Frage an unsere Juristen
Verfasst: Mi 9. Jun 2004, 16:00
von oldsbastel
Ist in Deutschland nach dem geltenden Arbeitsrecht ein Drogenscreening vor der Einstellung erlaubt (vergleichbar mit USA)?
Off Topic: Frage an unsere Juristen
Verfasst: Mi 9. Jun 2004, 17:16
von mk1506
Bin kein Jurist..Ich gehe davon aus, dass es erlaubt ist, mit Einverständniss des Bewerbers.Bei uns ist es zum Beispiel über Betriebsvereinbarung geregelt, dass er gemacht wird.Wenn kein Betriebsrat da ist, kann ihn dann wohl der Chef selber haben wollen.Aber wohl immer nur mit Einverständniss des Bewerbers.Aber bestimmt wird sich auch noch ein Jurist trauen.Gruss Michael
Off Topic: Frage an unsere Juristen
Verfasst: Mi 9. Jun 2004, 17:59
von oldsbastel
Ja gut, aber das Einverständnis dürfte nur Makulatur sein. Will der Bewerber nicht, dann will der Arbeitgeber nicht ... so einfach ist das.
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Verfasst: Mi 9. Jun 2004, 18:45
von mkiii
Ich denke mal ganz klar NEIN, siehe auch
http://www.bewerbungsmappen.de/links/Ar ... cht_4.html Eine ärtzlich Untersuchung ist auch nur in Bezug auf die auszuübende Tätigkeit beschränkt, wer z.B. als Feuerwehrmann eine Gasmaske tragen müste muß bei der Befragung nach einer Allergie dies angeben, ein Bewerber für eine Pförtnerstelle muss dies nicht, weil es für diese Stelle unrelevant ist ob er eine Heuschnupfenallergie hat oder nicht.. Die Fragen nach dem Gesundheitszustand dürften also nur so gestellt werden wie gesetzlich zulässig, manchmal wird eben auch mehr gefragt, wenn man sich dann auskennt kann man bestimmte Fragen auch falsch beantworten ohne dafür belangt zu werden.Wenn man dann aber hinterher mit dem Chef aneckt ist das halt auch nicht schön.Allerdings denke ich mal das eine Drogen-oder Alkoholabhängigkeit eh ein Kündigungsgrund ist, ob jetzt schon mit dieser Abhängigkeit eingestellt oder erst später aufgetreten.Gruß (nicht abhängig) Norbert
Off Topic: Frage an unsere Juristen
Verfasst: Mi 9. Jun 2004, 19:02
von oldsbastel
Drogen- und Alkoholabhängigkeit ist meines Wissens kein Kündigungsgrund, da das als Krankheit gilt. Erst wenn der Mitarbeiter sich einer Therapie verweigbert, kann ihm gekündigt werden.Wenn du es als Teil der Gesundheitsprüfung siehst, kann sich der Mitarbeiter mit der Prüfung nicht verweigern. Denn mit einer Drogen- und Alkoholabhängigkeit bist du für jeden Job ungeeignet.[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 09. Juni 2004 editiert.]
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Verfasst: Do 10. Jun 2004, 10:28
von Privra
Ein weites Feld, und alle Juristen werden vorsichtig sein. Nach meinem Kentnnsistand sind solche Untersuchungen zulässig, wen der AN von ihnen Kenntnis hat und sich ihnen freiwillig unterzieht. Soweit sich der AG bei einer Ablehnung des AN auf die nicht vorgenommenen Uintersuchung bezieht, muß diese dann aber in engem Verhältnis zum Arbeitsplatz stehen (z.B. Gesundheitsuntersuchung bei Köchen etc.).Ein wenig weiter gedacht, wird der AG stets einen anderen Grund finden ... einzige (spannende) Ausnahme dürfte dann noch der öffentliche Dienst mit sehr objektiven Auswahlverfahren sein, da läßt sich nicht so schnell ein anderer Grund finden. Allerdings habe ich von Drogenscreening bei diesen noch nichts gehört. Selbst die Drogenhunde des Zoll sollen ja clean sein ... .Jens
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Verfasst: Do 10. Jun 2004, 13:05
von KW
Hm, also, Alkohol am Arbeitsplatz ist meines Wissens auf jdn. Fall ein Kündigungsgrund. Man kann doch keinen Besoffenen in nem Betrieb rumlaufen lassen.Für Drogenabhänige gilt das gleiche.Aber, wenn du keine Kiffer im Betrieb haben willst, wird sich die zahl der "Geeigneten" gerade im Azubi-Bereich wohl um 50% reduzieren *g*.Im Prinzip wüsste ich aber nicht, was dagegen spricht, sowas zu verlangen.Wers nicht beibringen will, braucht ja nicht, kann sich ja ne andere Stelle suchen mfg, MarkPS: Es gibt nen Nierentee, bei dem geht der THC-Wert kurzzeitig in den Keller und der Test wird negatif
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Verfasst: Do 10. Jun 2004, 13:38
von fliermann
Hallo, Zitat:Original erstellt von KW:Hm, also, Alkohol am Arbeitsplatz ist meines Wissens auf jdn. Fall ein Kündigungsgrund. Man kann doch keinen Besoffenen in nem Betrieb rumlaufen lassen.Für Drogenabhänige gilt das gleiche.Aber, wenn du keine Kiffer im Betrieb haben willst, wird sich die zahl der "Geeigneten" gerade im Azubi-Bereich wohl um 50% reduzieren *g*.mfg, MarkAlso bei uns gibt´s in der Firma einen Bierautomaten , was ja völlig in Ordnung ist, wenn die Leute entsprechend vernünftig sind. Ich glaube kaum, daß Dir Dein Chef kündigen kann, wenn Du dir mal eine Halbe genehmigst....Und die Lehrlinge, die kiffen sind eher die ungeeigneten...GrußFRANK
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Verfasst: Do 10. Jun 2004, 13:46
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von KW:Aber, wenn du keine Kiffer im Betrieb haben willst, wird sich die zahl der "Geeigneten" gerade im Azubi-Bereich wohl um 50% reduzieren *g*.Die Antwort darauf ist ganz einfach: Pech für die Azubis!@fliermann:Ich bin da äußerst rigoros. In meinem Büro - insbesondere im Umgang mit Kunden - gibt es ein striktes Alkoholverbot (gilt nebenbei auch für mich!).Und ich habe keine Lust, mir Sprities oder Drogisten einzukaufen, zumal du sie anschließend nicht mehr los wirst, da die Abhängigkeit als Krankheit gilt. Meine Firma ist zu klein, um Sozialarbeit zu betreiben und zu finanzieren. Dazu kommt, dass wir es hier auch mit nicht versicherbaren Haftungsrisiken zu tun haben, die durchaus in den 7- oder 8-stelligen Bereich gehen können - theoretisch auch in den 9-stelligen, was mir aber egal ist.
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Verfasst: Do 10. Jun 2004, 19:50
von matthias_p
Ich hab letztens auch Off-Topic-Rechtsfragen gestellt, und danach noch die Forensammlung
www.recht.de gefunden. Nur mal so als Hinweis, wenn man noch andere Meinungen hören möchte.Gruß MP