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KFZ Brief

Verfasst: Mo 7. Jun 2004, 17:11
von Mummelmann2
Hallo vielleicht kann mir ja jemand helfen.Also ich habe mir ein Auto gekauft und mein Lebenspartner hat das Auto auf seinen Namen zu gelassen bzgl. der besseren Prozente.Wenn wir uns jetzt trennen sollten. Welche Ansprüche kann er geltend machen?Er ist im Besitz des Briefes und könnte sich mit dem Zwietschlüssel mein Auto nehmen und verkaufen. Jetzt habe ich da ein paar Fragen:Könnte er dies rechtlich so einfach tun?Ist es so, daß wer im Besitz des KFZ-Briefes ist auch gleichzeitig Eigentümer ist?Komme ich wieder zu meinem Auto?Kann ich Ersatzansprüche geltend machen?

KFZ Brief

Verfasst: Mo 7. Jun 2004, 18:08
von fliermann
Hallo, Zitat:Original erstellt von Mummelmann2:Hallo vielleicht kann mir ja jemand helfen.Also ich habe mir ein Auto gekauft und mein Lebenspartner hat das Auto auf seinen Namen zu gelassen bzgl. der besseren Prozente.Wenn wir uns jetzt trennen sollten. Welche Ansprüche kann er geltend machen?Er ist im Besitz des Briefes und könnte sich mit dem Zwietschlüssel mein Auto nehmen und verkaufen. Jetzt habe ich da ein paar Fragen:Könnte er dies rechtlich so einfach tun?Ist es so, daß wer im Besitz des KFZ-Briefes ist auch gleichzeitig Eigentümer ist?Komme ich wieder zu meinem Auto?Kann ich Ersatzansprüche geltend machen?also sei nett zu ihm Wenn Du so mißtrauisch bist, warum hat er dann den Brief??Im Fall des Falles sehe ich schon Probleme auf Dich zukommen, das Auto herauszufordern. Er hat den Brief, Schlüssel und ist Halter!!Aber keine Sorge, ich habe auch die Kfz-Briefe und Zweitschlüssel der Autos meiner Freundin und nicht Böses im Sinn GrußFRANK

KFZ Brief

Verfasst: Mo 7. Jun 2004, 23:41
von MG
Hallo Mummelmann2,ich würde zu Mummelmann1 immer ganz lieb sein!GrüßeManfred

KFZ Brief

Verfasst: Di 8. Jun 2004, 00:11
von Privra
Es gibt für den Besitzer des Briefes eine Eigentumsvermutung, die Du aber schon allein durch den Kaufvertrag mit Deinem Namen entkräften kannst.

KFZ Brief

Verfasst: Di 8. Jun 2004, 10:16
von oldierolli
Hallo, durch den KFZ-Brief ist man nicht unabdingbar Eigentümer, es gilt aber in jedem Fall die Eigentums-VERMUTUNG. Und dagagen kann man sehr schwer andere Beweismittel erbringen. Gruß. Rolf

KFZ Brief

Verfasst: Di 8. Jun 2004, 10:57
von Eintopf
Hallo,auf welchen Namen geht denn der letzte Kaufvertrag? Im Streitfalle würde ich darlegen, warum das Fahrzeug auf MM1 zugelasen wurde und einen Kaufvertrag von Ihm fordern.beste Grüße,

KFZ Brief

Verfasst: Di 8. Jun 2004, 20:21
von cafe.in
Hallo,von allen Empfehlungen ist mir die von MG am naheliegensten.........Lass Dich jedenfalls nicht überfahren, Mümmelmann, und halt`die Ohren Steif !