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OT: Zeiträume im Juristendeutsch
Verfasst: Do 3. Jun 2004, 19:49
von matthias_p
Ist Off-Topic, gebe ich zu. Sind auch nur klitzekleine Fragen, die ein RA wohl auch sehr schnell beantworten kann:Ist ein "Kalendervierteljahr" ein Zeitraum, der landläuflich als "Quartal" bezeichnet wird?Gibt es einen Unterschied zwischen "Vierteljahr" und "Kalendervierteljahr"? Wenn ja, wie und wo?Gemeint sind Definitionen im Juristendeutsch.Danke und GrußMP aus HH
OT: Zeiträume im Juristendeutsch
Verfasst: Do 3. Jun 2004, 20:10
von hs1056
So wie ich das sehe, sind ein Vierteljahr drei beliebige aufeinanderfolgende Monate, mit einem Kalendervierteljahr bezeichnet man gemeinhin die sogenannten Quartale, also Januar - März, April - Juni usw.Aber vielleicht gibts noch andere Interpretationen?Bin gespannt - Helmut
OT: Zeiträume im Juristendeutsch
Verfasst: Fr 4. Jun 2004, 09:16
von Privra
188, 189 BGB ein Vierteljahr ist eine Frist von drei Monaten, also auch 18.04. bis 17.07. oder (trotz fehlenden Februartagen) 04.01.bis 03.04. . Der Begriff "Kalendervierteljahr" ist nicht definiert (ab hier werden es Auffassungen), meint imho aber volle Monate (z.B. 01.04. bis 30.06.) wohl unabhängig vom konkreten Jahreslauf. Quartal ist auch nicht definiert, meint aber nach landläufiger Auffassung (der sich die Juristen bei fehlender eigener Definition gern anschließen) die Monate1-3; 4-6; 7-9 und 10-12.Hoffe, es hilft. Ach ja, bei AGB gehen unklare Definitionen zu Lasten des Verwenders der AGB, sollte also mglw. ein Vermieter mit seinem ständig verwendeten Mietvertrag rumfuchteln (auch das sind AGB)und dort Vierteljahr drinstehen, muß er beweisen (!) daß bei Unterschrift beide Parteien von seiner Lesart ausgingen.Hoffe, ich konnte helfen.Jens
OT: Zeiträume im Juristendeutsch
Verfasst: Fr 4. Jun 2004, 10:48
von matthias_p
Hallo, klasse Antwort und danke für die Mühe. Wenn man in Google Kalendervierteljahr eintippt, kommen häufig Einträge, die mit Quartal gleichzusetzen sind. Dies dann nicht von Privatpersonen (also nicht aus dem Bereich "Schätzungen und Meinungen"), sondern von Kommunen (Müllabfuhr usw.).Das mit der Beweislastumkehr ist auch interessant, hatte ich gar nicht auf der "Rechnung"

Nochmal Danke und GrußMP