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Englisches auto ohne papiere

Verfasst: Do 20. Mai 2004, 00:06
von der gute
hallo ist es moglich ein englisches auto ohne papiere in deutschland angemeldet zu bekommen.wenn ja wie geht das????????

Englisches auto ohne papiere

Verfasst: Do 20. Mai 2004, 13:48
von Frank the Judge
Tag Guter,warum soll das bei einem englischen Auto anders sein als bei schweizerischen, italienischen, französischen, etc.?Bei mir ging das so (und zwar schon öfter).Kaufvertrag besorgen. Wenn dieser nicht in deutscher Sprache abgefaßt ist, eine "amtliche" Übersetzung beilegen.Am besten noch Bestätigungen der letzten auffindbaren Vorbesitzer beilegen.Kurz schriftlich erklären, warum der V5 (entspricht dem deutschen KFZ-Brief) nicht mehr vorhanden ist.Beim Kraftfahrtbundesamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen, die erklärt, dass der Wagen mit der Fahrgestellnummer nicht als gestohlen oder andersweitig zur Fahndung in Deutschland ausgeschrieben ist.Ein technisches Datenblatt für die TÜV Vollabnahme besorgen.Bei Bedarf ein Gutachten nach §21c StVZO beim TÜV erstellen lassen (in Neufünfland macht das alles die DEKRA). Versicherungsdoppelkarte besorgen.Anmelden.Noch ein Tip: Wenn Du vorher alles das mit Deiner zuständigen Zulassungstelle absprichst, dauert es beim eigentlichen Zulassen nicht so lange, da auch hier in diesem Beitrag nicht erwähnte regionale Unterschiede in der bürokratischen Handhabung abgeklärt werden können.Damit wären Deine Unterlagen komplett.Viel Erfolg.Beste Grüße

Englisches auto ohne papiere

Verfasst: Di 25. Mai 2004, 18:28
von viper400
Hallo,also mir ist das schleierhaft, wie ihr dasimmer fertig bringt, ein Auto ohne Briefzuzulassen.Ich kaspere mit diesen Bürokraten schon seitMonaten rum, da mein Oldi auch keinen Briefhat.Die beharren auf dem Standpunkt, der Halterder den Brief verloren hat, muß eine eidesstattliche Erklärung über den Verlustabgeben.Auch nachdem ich ihnen ausführlich erläuterthabe, das der Halter nicht mehr ermittelbarist, da keine Unterlagen mehr vorhanden, aber keine Chance.Auf die Frage, wie sie sich vorstellen, woich den Halter denn anfangen soll zu suchen,kam nur schulterzucken.Leider steht das auch genauso in der StVZOund daran hängen sie sich auf, wobei Beiträgewie deiner zeigen, daß es da auch eine andereAuslegungspraxis gibt.