Seite 1 von 1
Zulassung wenn Baujahr unbekannt
Verfasst: Di 18. Mai 2004, 18:55
von Frankie
HalloIch habe mir letzte Woche über Ebay ein Motorrad an Land gezogen. Es waren keinerlei Papiere dabei. Der Verkäufer war ein gewerblicher Entrümpler, das Motorrad fand er bei einer Hausentrümpelung, nachdem der Besitzer des Hauses und des Motorrades gestorben war und die Erben ihn mit der Entrümpelung beauftrag hatten. Papiere sind definitiv nicht mehr auffindbar. Auf dem Typenschild steht kein Baujahr. Es handelt sich um eine Kawasaki Z440, die in dieser Form von 81 bis 83 gebaut wurde.Die Kawa ist eigentlich ganz gut in Schuss, Vorbereitung zur Vollabnahme würde nur ein paar Euros und Arbeitsstunden kosten.Also erst mal hoffe ich, dass bei einer evtl. Zulassung als Eigentumsnachweis die ausgedruckte Ebay-Versteigerung ausreicht zusammen mit der KBA-Auskunft.Dann, wenn sich das Baujahr bzw. die EZ nicht mehr herausfinden lässt, was wird denn im neuen Brief für eine neue EZ hineingeschrieben .... oder bleibt das Feld leer .... stellt dies überhaupt eine Hürde bei der Zulassung dar?Gruß Frank
Zulassung wenn Baujahr unbekannt
Verfasst: Di 18. Mai 2004, 20:18
von AAS
Hallo!Da man davon ausgehen kann,daß das Fahrzeug schon einmal zugelassen war,steht einer Begutachtung durch eine technische Prüfstelle nichts im Wege.Üblicherweise wird dabei der 1.7.des wahrscheinlichsten Baujahrs als Erstzulassung angenommen.Ob dem Straßenverkehrsamt aber die ebay Auktion + KBA Nachfrage reicht darf bezweifelt werden.Grüße
Zulassung wenn Baujahr unbekannt
Verfasst: Fr 21. Mai 2004, 07:22
von goggo
VORSICHT...es könnte natürlich auch sein das die KAWA als gestohlen gemeldet wurde....Mir kommt das sehr verdächtig vor - hast Du keine möglichkeit über den Entrümpler an die ehemaligen Bestitzer ranzukommen???Helmut
Zulassung wenn Baujahr unbekannt
Verfasst: Fr 21. Mai 2004, 09:37
von oldsbastel
Was soll daran verdächtig sein? Ich habe auch schon ein relativ neues Auto ohne Papiere geerbt und einen Wagen ohne Papiere gekauft. Der Nachweis, dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist, lässt sich leicht führen.
Zulassung wenn Baujahr unbekannt
Verfasst: Fr 21. Mai 2004, 09:41
von Frankie
Hallo HelmutDer Verkäufer kann oder will nichts dazu sagen. Nur soviel, dass der Vorbesitzer das Moped auch nicht zugelassen hatte, weil er es als 'Projekt' gekauft hatte, dann aber verstorben ist.Ich habe aber inzwischen erfahren, dass bei der KBA-Auskunft immer das letzte Kennzeichen mitgeteilt wird, falls in Deutschland zugelassen gewesen.Und damit, falls Datenschutzgründe dem nicht entgegenstehen, müsste mir jede KFZ-Zulassungsstelle den Besitzer, welcher die Kawa zum letztenmal zugelassen hatte, mitteilen können!? Und falls der mir dann bestätigt, dass er die Kawa rechtmäßig verkauft hat, müssten die Besitzverhältnisse eigentlich geklärt sein.Im übrigen handelt es sich ja nicht um einen Hochpreisklassiker. Im zulassungsfähigen Zustand hat das Teil einen Wert von einigen Hundert Euro. Ich denke da machen die Zulassungsstellen nicht so viel Stress, als dass ich Herrn Plustinitsch aus Sulatschnik (oder so ähnlich) bemühen müsste Ach nee, der war ja leider auch verstorben Gruß Frank