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Auslands-Fahrzeug in DE
Verfasst: Fr 14. Mai 2004, 16:47
von Fusca
Oi gente,hat einer von Euch Infos, wie lange ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in DE betrieben werden darf ?Hintergrund:Wir arbeiten daran, dass meine R. aus SP für zunächst 1 Jahr ( Verlängerung nicht ausgeschlossen ) nach DE kommen kann. Sie hat einen Fusca, Bj. 73, und soll ihn mitbringen. Sie wird, wenn überhaupt, ihn nur mit brasilianischem Kennzeichen verschiffen lassen können. Auto-Export von BR nach DE ist nicht so einfach, also kann es nur als " Urlaubsfahrzeug " gehen.Unabhängig von Zoll oder Einfuhrsteuer kann der Oldi hier nicht angemeldet werden, weil ...Die Brasil-Käfer haben keine Heizung. Hab den Fusca auch noch nicht soweit untersucht, ob die Heissluftkanäle vorhanden sind, die Heizbirnen hat er nicht ( könnten ja nachgerüstet werden, wenn die Kanäle vorhanden sind )Da sie erst einmal mit einem Studienbewerber-Visum kommen wird ( gilt 1 Jahr ), ist es ja noch kein Export ( BR ) und auch kein Import ( DE ).Hab ja auch schon US-Urlauber-Fahrzeuge hier in HH ( ja, es waren Urlauber und keine Konsulatsangehörige ) gesehen.Kennt sich da jemand aus oder kann mir links nennen, wo ich selber nachlesen kann ?obrigado é tchau ( danke und tschüss )Uwe
Auslands-Fahrzeug in DE
Verfasst: Sa 15. Mai 2004, 11:26
von Fusca
Oi Oliver," 1. nachgewiesen werden das der einführende im ausland länger als 1 jahr gelebt hat. dies kann man üblicherweise durch bescheinigung des vermieters, oder besser schul- oder studienbescheinigungen, oder entsprechende meldebescheinigungen nachweisen. 2. muss nachgewiesen werden das das fahrzeug auf den einführenden zugelassen war, üblicherweise durch die entsprechenden versicherungsrechnungen oder steuerbescheinigungen. "Länger als 1 Jahr ? Das werden im Juni 42 Jahre werden. Sie ist Brasilianerin 07 ist eine Idee, da wir ja das Alltagsauto und meinen Fusca ( so alt wie Rita ) haben, würde der Brasil-Fusca ja nur zu Treffen bewegt werden.Naja, 26 % von nix kann ja nicht allzuviel werden. Die Transportkosten ( Schiff ) werden wohl den Fahrzeugwert übersteigen tchauUwe
Auslands-Fahrzeug in DE
Verfasst: Sa 15. Mai 2004, 12:52
von Outatime
hallo,um das fahrzeug zoll und umsatzsteuerfrei -also als umzugsgut- einführen zu können, muss 1. nachgewiesen werden das der einführende im ausland länger als 1 jahr gelebt hat. dies kann man üblicherweise durch bescheinigung des vermieters, oder besser schul- oder studienbescheinigungen, oder entsprechende meldebescheinigungen nachweisen. 2. muss nachgewiesen werden das das fahrzeug auf den einführenden zugelassen war, üblicherweise durch die entsprechenden versicherungsrechnungen oder steuerbescheinigungen.dann kann das fahrzeug 1 jahr in d betrieben werden, anschliessend muss es wieder ausgeführt oder nachverzollt/versteuert werden. ohne dir/dem käfer zu nahe treten zu wollen...: diese 26% können ja in dem fall nicht allzuviel sein, oder? denn es bleibt dir ja noch immer das problem das auto in d angemessen zu versichern. und eine 07er nummer sollte doch auch ohne heizung möglich sein, oder?grussoliver
Auslands-Fahrzeug in DE
Verfasst: Sa 15. Mai 2004, 18:58
von Frank the Judge
Hallo Fusca,es gab doch früher bei den Käfern so Zusatzheizer in Rollen-Lüfter-Form. Diese wurden unter die Scheiben geklemmt und mit 12 Volt betrieben. Kann mir vorstellen, dass das als Heizungsanlage beim TÜV durchgeht. Ich habe noch nie gelesen, dass die Heizung vom Motor gesteuert sein muß. Allerdings auch noch nie darüber nachgedacht. Kann eine Standheizung, die während des Fahrbetriebes laufen kann, auch eine Alternative sein?Grüße
Auslands-Fahrzeug in DE
Verfasst: Sa 15. Mai 2004, 23:21
von Fusca
Oi Frank,das könnte eine Alternative sein. Aber wichtiger ist ja, dass wir die Papiere für meine Brasileira klar kriegen. Wenn dann auch der Fusca hier ist werde ich TÜV, DEKRA und was es noch alles gibt kontaktieren. Vorläufig interessiert mich: wie lange darf ein Urlauber-Auto in DE betrieben werden ?Was Oliver schrieb, klingt ja schon mal positiv. Denn 26 % von nix ist eben nix. Es dürfen keine " Museumsfahrzeuge " aus BR exportiert werden. Der Fusca muss also als " Urlauberfahrzeug " mit brasilianischer Zulassung per Schiff vorweg oder hinterher geschickt werden.Werde Euch auf dem Laufenden halten, erst muss Rita den inneren Schweinehund überwinden und hier in DE einen Neuanfang wagen wollen und dann werden wir auch ihren Fusca hierherholen ( oder bringen lassen )tchauUwe
Auslands-Fahrzeug in DE
Verfasst: So 16. Mai 2004, 20:05
von citroeni
mal ne frage, wieso ist denn ne heizung für den tüv so wichtig???unser 11cv hat auch keine heizung, und keinen interessierts
Auslands-Fahrzeug in DE
Verfasst: So 16. Mai 2004, 23:45
von Fusca
Oi citroeni,ab einem Stichtag, irgendwo Ende der 50-er Jahre, müssen geschlossene Autos eine Heizung haben. Einen Buggy kannste also auch ohne Heizung betreiben.Der Fusca brasileiro hat aber noch nicht mal ein Schiebedach, ist also komplett geschlossen Kleiner gag am Rande:Hab mal ne Freundin in Brasil gefragt, warum ich in diesem Sonnen-Land nicht ein Cabrio und nur sehr wenig Autos mit Sonnen-oder Schiebedach gesehen habe.Ihre Antwort:Es gibt im Portugiesischem auch den Ausdruck " jemandem Hörner aufsetzen ". Wer also ein Cabrio fährt, gibt zu, das die Hörner nicht mehr in ein geschlossenes Auto passen tchauUwe, der immer noch hofft, seine R. aus SP plus Fusca nach DE holen zu könnenNachtrag, weil eben vergessen Dass die Heizung im DE-Käfer nur Heizung heisst, aber keine ist, interessiert nicht [Diese Nachricht wurde von Fusca am 16. Mai 2004 editiert.]
Auslands-Fahrzeug in DE
Verfasst: Mo 17. Mai 2004, 14:45
von Nobbi
Hallo,ich moechte darauf hinweisen, dass sich EUSt und Zoll auf Warenwert lt. Rechnung (bzw. Schaetzung, wenn offensichtlich weit an der Realitaet vorbei) u n d Transportkosten berechnen!.Da gab's hier auch schon diverse threads in der Vergangenheit, als wir noch auf Peters Unterstuetzung zaehlen konnten (wo ist der eigntlich? War er bei OTTO?)Insgesamt erscheint mir die Aktion, zumindest unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, wenig sinnvoll.Gruesse
Auslands-Fahrzeug in DE
Verfasst: Mo 17. Mai 2004, 15:14
von Outatime
hallo,die 10% zoll werden nur auf den fahrzeugwert gerechnet, die 16% Ust am ende auf die gesamten kosten, d.h. auch auf die transportkosten.mit einem wert = 0 wird man beim zoll garantiert nix, hier muss schon ein halbwegs realistischer, notfalls liebhaber- wert angegeben werden, sonst riskiert man eine (ggf. kostenpflichtige) schätzung.grussoliver@nobbi: was bitteschön ist beim hobby oldtimer überhaupt "wirtschaftlich sinnvoll" ???