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Nochmal TÜVler - kleine Kennzeichen

Verfasst: Di 27. Apr 2004, 19:44
von oldsbastel
Ich habe mal gehört, bis Baujahr 1958 steht mir am Motorrad ein Leichtkraftrad-Kennzeichen zu.Stimmt das? Wenn ja, was muss ich tun, um das große Kennzeichen wieder loszuwerden bzw. an dem nächsten Motorrad erst gar keines zu bekommen?

Nochmal TÜVler - kleine Kennzeichen

Verfasst: Di 27. Apr 2004, 20:58
von goggo
Der stellt fragen... der Grund ist ein $ der die Ausleuchtung des Kennzeichen regelt...Wenn des grosse nicht ausgeleuchtet werden kann und vor Baujahr 58 wird auf Antrag ein kleines (früher 80er genannt) ausgegeben...Hatte ich am Goggoroller - aber mit dem großen roten (damned) Euro ists leider passé ....(Die Ausleuchtung ist aber auch nicht besser geworden???)Helmut

Nochmal TÜVler - kleine Kennzeichen

Verfasst: Mi 28. Apr 2004, 10:03
von der Braun
Hier sagt §72 StVZO zu §60 Abs.1, dass bei Krafträdern mit EZ vor 1.7.1958, bei denen das vorschriftsmäßige Anbringen und Beleuchten eines Standardkennzeichens außergewöhnlich schwierig ist, ein Kleinkraftrad-Kennzeichen (130x240 mm) verwendet werden darf. Schwierig oder nicht, ist Ermessenssache des Prüfers bei der Eintragung.oldsbastel, Du müsstest also zunächst zum Prüfer, der dann feststellen sollte, dass das bereits angebrachte Normalkennzeichen unmöglich so positioniert bleiben sollte und auch nicht ausreichend beleuchtet wird, dann Eintrag des kleinen Kennzeichens, dann zur Zulassungsstelle, dort neues Klein-Kennzeichen beantragen, fertigen lassen (dazu neuer Kfz-Schein), abstempeln und montieren. So müsste es gehen.Freundliche GrüßeMartin

Nochmal TÜVler - kleine Kennzeichen

Verfasst: Mi 28. Apr 2004, 14:35
von Frank the Judge
Und wenn Du dann noch ein wirkliches Minischild bekommen möchtest, achte darauf, dass Dir so wenig wie möglich Buchstaben und Zahlen zugeteilt werden.Die Maße 130mm x 240mm sind laut StVZO nämlich HÖCHSTmaße.Jetzt zum Schildermacher und sich gemäß der entsprechenden Anlage der StVZO ein Schild prägen lassen.Da die meisten Schildermacher aber so viel Spaß an ihrem Beruf haben wie ihre Kollegen bei der Zulassungsstelle, werden die erst mal nicht wissen, wovon Du redest.Der Abstand zwischen den Zahlen muß 5 BIS 15 mm betragen. Der Abstand zwischen den Zahlen und den Buchstaben das dreifache wie zwischen den Zahlen selbst.Der Abstand der Zahlen/Buchstaben zum schwarzen Außenrand muß mindestens 6mm betragen.Klar, dass hier die kleinsten Toleranzen gewählt werden.Das überstehende Blech kann der gute Schildermacher dann abschneiden und einen neuen schwarzen Rand mit seiner Presse zaubern.So habe ich es mal hinbekommen, dass das Nummernschild an meinem Motorrad schmaler als der Hinterreifen war. Und das alles völlig legal, obwohl die Beamten der Zulassungstelle in Berlin das alles nicht glauben wollten - bis sie sich mal die Anlagen der StVZO richtig durchgelesen und den Unterschied zwischen Mindest- und Höchstmaß ausgiebig diskutiert haben.Diese Info nur, wenn überhaupt Interesse an so einem kleinem Schild besteht.Hier ein Bild von der ganzen Angelegenheit---> http://www.dalcor.org/FD/index.html Grüße

Nochmal TÜVler - kleine Kennzeichen

Verfasst: Mi 28. Apr 2004, 14:53
von goggo
Na ja bei DEM Hinterrad.....des is a 3x so breit wie bei meiner CX - dafür ist mein Schild scho fast doppelt so groß....Wie war den des mit der Abdeckung bis zur hälfte des Hinterrades??- ist das Abgesegnet?? - ich hatte mit meiner CX schon mal bei 2cm kürzer heisse Diskusionen beim TÜV ausgelöst...Helmut

Nochmal TÜVler - kleine Kennzeichen

Verfasst: Mi 28. Apr 2004, 19:14
von der Braun
Hmmm Frank, verwechselst Du da nicht etwas? Die von mir und Dir genannten 130 x 240 mm (BxH) sind das Maß für das sog. Kleinkraftrad-Kennzeichen. Meines Wissens ist dieses Maß unverrückbar festgeschrieben.Das Höchstmaß für normale Kennzeichen (ich nehme an, dieses meintest Du, oder?) beträgt 200 x 340 mm (BxH) für zweizeilige Kennzeichen (sog. VW-Kennzeichen). Es gibt aber auch 200 x 280 mm als Zweizeiler(sog. Fiat-Kennzeichen) und noch schmaler, siehe Dein zweirädriges Musterexemplar. Hier gibt es tatsächlich "Verhandlungsspielraum", nicht aber beim Kleinkraftrad-Kennzeichen.Freundliche GrüßeMartin

Nochmal TÜVler - kleine Kennzeichen

Verfasst: Do 29. Apr 2004, 00:12
von Frank the Judge
Die Blinker waren nie dran. Das Moped ist von 1952 und braucht deswegen keine Blinker. Bremslichter sind übrigens erst seit Ende der achtziger Jahre Pflicht bei Einspurfahrzeugen.Ich finde es auch immer sehr schön, im Straßenverkehr was anderes als das übliche zu sehen zu bekommen.Aber immer im Rahmen der Richtlinien und der Gesetze. Macht ja auch irgendwie Sinn, so eine Verordnung oder ein TÜV, wenn mal man einige Peugeot 404 in Afrika auf öffentlichen Straßen sehen durfte. (gibt es nicht so einen Smilie, dem die Haare zu Berge stehen?)Grüße

Nochmal TÜVler - kleine Kennzeichen

Verfasst: Do 29. Apr 2004, 09:07
von Frankie
Auch der Winkel des Nummernschildes kommt mir etwas seltsam vor. Seit wann dürfen Kennzeichen in horizontaler Lage angebracht werden?Wenn ich solche Mopeds sehe, dann frage ich mich immer, warum es überhaupt Vorschriften für Kennzeichengröße und der Beschaffenheit von diversen Bauteilen usw. gibt, wenn sie doch jeder, der es darauf anlegt und gute Beziehungen zu TÜV und/oder Zulassungsstelle hat, aushebeln kann.Gruß Frank

Nochmal TÜVler - kleine Kennzeichen

Verfasst: Do 29. Apr 2004, 11:16
von Frank the Judge
Hallo Goggo,das Hintzerrad hat eine 160er Breite, ist also gar nicht so breit. Durch den Starr-Rahmen hat das Schutzblech nur einen Abstand von einigen Millimetern. Optisch wirkt das dann nur sehr breit. Das Nummerschild hat übrigens eine Breite von 152 mm.Hallo der Braun,die Breite des Nummerschildes ist eben nicht unverrückbar festgeschrieben. Es sind lediglich einige Mindest- und Höchstmaße vorgesehen. Schau mal in die Anlage 5 der StVZO, da steht alles genau drin. Es würde ein wenig weit führen, dieses alles hier zu posten.Es geht auch den Leuten beim Straßenverkehrsamt zu weit, deswegen erzählen die dem Steuerzahler und lästigen Menschen auf der anderen Seite des Schalters immer, dass diese Maße unverrückbar festgeschrieben sind. mittlerweile scheint das Volksglaube zu sein. Das Nummernschild an meinem Motorrad ist übrigens ein Kleinkraftradkennzeichen, und nicht eine gekürzte Version der sogenannten Fiat Platte.Hallo Frankie,nach StVZO (die schon wieder) darf das hintere Nummernschild 33 Grad geneigt angebaut sein. Du darfst gerne zum Nachmessen kommen. Die Neigung auf dem Foto wird durch das Kameraobjektiv verstärkt.Außerdem darfst Du mir glauben, dass ich mit dem auffälligen Bock schon genug Aufmerksamkeit bei der Rennleitung errege und fast jede rote Kelle meine ist. Sicherlich fahre ich nicht mit einem illegalen Motorrad durch die Gegend. Für eine Beschlagnahme habe ich nicht genügend Geld.Gute Beziehungen zu TÜV und Straßenverkehrsämtern habe ich auch nicht gerade. Empfangen werde ich mit verdrehten Augen (...schon wieder dieser Querulant, der was besonderes will mit dem dicken Gesetzbuch unter der Hand...), bekomme dann nach (ziemlich langer) Diskussion aber immer genau das, was ich möchte. Und das ist regelkonform.Da meine Fahrzeuge in drei verschiedenen Städten angemeldet sind, wären das ja dann auch Beziehungen, die sich über die gesamte Republik erstrecken. Nein, nein, zuviel der Ehre.Und Beziehungen zu den Polizisten, die mich auch in ganz Deutschland anhalten, habe ich auch nicht.Ist damit Deine wütende Bemerkung über das mögliche "Aushebeln" der Gesetze entkräftigt? Oder ist ein "Ausnutzen" der Spielräume auch ungesetzlich?Beste Grüße an alle

Nochmal TÜVler - kleine Kennzeichen

Verfasst: Do 29. Apr 2004, 11:58
von Frankie
Wenn ich von der Rennleitung wäre, würde ich dich auch rauswinken .... wo sind denn die Blinker biddäähhhh? OK OK, die sind nur zum Fototermin abmontiert.Ob man das nun 'Aushebeln der Gesetze' oder 'Ausnutzen der Spielräume' nennt, ist nicht so wichtig. Ich frage mich nur nach dem Sinn der Vorschriften über Kennzeichengrößen, wenn sich scheinbar JEDER an seinen Bock eine Rückleuchte, die selbstverständlich ein Prüfzeichen aufweist, aber (angeblich) nicht in der Lage ist ein normales Motorradkennzeichen auszuleuchten, montieren darf und dann einen Freibrief für ein Mini-Kennzeichen bekommt.Warum dann nicht gleich Mini-Kennzeichen für alle???? Vermutlich, weil die Mini-Kennzeichen durch die Rückleuchten, die auch ein normalgroßes Kennzeichen ausleuchten würden, zu stark angestrahlt werden und den nachfolgenden Verkehr durch Blendung gefährden würden. Dann bräuchte es wieder eine Vorschrift, die eine Abdunklung der Kennzeichenleuchte bei serienmäßigem Rücklicht und gleichzeitiger Verwendung des Mini-Kennzeichens regelt.Ja nee schon klar, die derzeitige Regelung ist dann doch besser Ich will nicht falsch verstanden werden, ich freue mich auch über jedes Detail im überwiegend langweiligen Straßenverkehr, was nicht dem Standard entspricht. Ob das nun ganze Fahrzeuge oder nur ein kleines Detail ist. Ich kann nur manchmal den Kopf schütteln über die Absurditäten des deutschen Paragraphendschungels.