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An unsere TÜVler
Verfasst: Di 27. Apr 2004, 19:40
von oldsbastel
Eine Frage zu den roten Blinkleuchten an amerikanischen Autos. Man hört ja so einiges, was die Zulässigkeit angeht. Unter welchen Bedingungen werden rote Blinkleuchten eingetragen bzw. an wlechen Fahrzeugen sind sie zulässig?Ich höre öfters, dass sei nur bis Baujahr 1967 oder 1969 möglich. Andererseits laufen auch US-Neuwagen mit roten Blinkleuchten in Deutschland. Mein Olds ist EZ 1996 und 2000 nach Deutschland eingeführt worden.
An unsere TÜVler
Verfasst: Di 27. Apr 2004, 20:53
von goggo
Beim Goggomobil coupé sind auch rot aber bei Baujahr 1958 - wüsste nicht dass des mal unzulässig war ???Helmut
An unsere TÜVler
Verfasst: Mi 28. Apr 2004, 09:42
von Frank the Judge
In Köln wird das folgendermaßen gehandhabt:Alle Fahrzeuge ab Baujahr 1971 müssen hinten gelbe Blinker haben. Wenn sie es nicht haben, müssen diese nachgerüstet werden. So zumindest die Aussage des TÜV Köln-Bilderstöckchen zu meinen Schulbussen.Bin dann in meine Werkstatt (auch in Köln) und dort hat der TÜVler die roten Blinker nicht moniert.Sicherlich wird das in anderen Städten wieder anders gehandhabt. bei Mißerfolg würde ich versuchen, eine TÜV Station in einer anderen Stadt aufzusuchen.Anscheinend haben die meisten Herren bei den Überwachungsstellen (gibt es da eigentlich keine Damen?) unterschiedliche Auslegungsweisen der Bestimmungen, keine Lust, oder schlichtweg keine Anhnung.Was ja auch nicht verwunderlich ist bei tausenden von verschiedenen Fahrzeugen, technischen Bestimmungen und eben derer Auslegung (um mal was nettes über den Verein zu sagen).Grüße
An unsere TÜVler
Verfasst: Mi 28. Apr 2004, 09:53
von der Braun
Hallo,seit eh und je sagt §72 StVZO zu §54 Abs.3, dass bei Fahrzeugen mit EZ vor 1.1.1970 auch rote Blinkleuchten (statt gelber) angebracht sein dürfen.Ich habe es jedoch im Münchner Raum bis heute nicht geschafft, einen Prüfer zu finden, der mir die originalen roten Blink-Bremsleuchten am meinem Ford (Baujahr 1932) nach §21c abgenommen hat. Deshalb habe ich zusätzlich gelbe Blinker nachgerüstet.Kurios: Einer dieser Prüfer hat mir 1994 anstandslos an meinem anderen Ford (EZ 1967) die originalen roten Blink-Bremsleuchten nach §21 abgenommen. Ich wüßte aber nicht, dass sich in der Zwischenzeit etwas an den Vorschriften geändert hat. Bin dankbar für Aufklärung.Freundliche GrüßeMartin
An unsere TÜVler
Verfasst: Mi 28. Apr 2004, 09:54
von ventilo
Ich kenne auch einen Fall, in dem für einen 2000er Mustang extra eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.War daher letzte Woche in Düsseldorf beim Burger King um so erstaunter, als dort ein mit gelben Blinker verunstalteter Chevrolet SSR vorfuhr...meistens mit roten Blinkern hinten unterwegs,ventilo
An unsere TÜVler
Verfasst: Mi 28. Apr 2004, 10:39
von Frank the Judge
Uiiih, der neue SSR!!!Und? Wie war der?Sorry für das Abweichen ins off-topic...
An unsere TÜVler
Verfasst: Mi 28. Apr 2004, 11:03
von ventilo
Zitat:Original erstellt von Frank the Judge:Uiiih, der neue SSR!!!Und? Wie war der?...mutig, aber ich hab' mir den irgendwie größer vorgestellt...die Felgen waren aber einfach nur "obergeil" (ein Wort, daß ich nur selten verwende)[Diese Nachricht wurde von ventilo am 28. April 2004 editiert.]
An unsere TÜVler
Verfasst: Di 4. Mai 2004, 20:51
von AAS
Hallo!Es ist immer wieder erstaunlich,daß Sachen,die längst geklärt sind immer wieder zu Problemen führen.Rote Fahrtrichtungsanzeiger hinten:vor 1.1.70 erlaubt.Importfahrzeuge:Erlaubt,wenn es keine entsprechende Umrüstmöglichkeit auf gleiche,gelbe Leuchten für den europäischen Markt gibt.Wenn Umbau nicht möglich ist eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erforderlich(in NRW kein Problem)Grüße
An unsere TÜVler
Verfasst: Mi 5. Mai 2004, 10:28
von oldsbastel
Danke. Leider ist das Thema immer noch ein ewiger Quell der Freude.
An unsere TÜVler
Verfasst: Mi 5. Mai 2004, 11:39
von MuscleCar-Freak
Hallo,bei meinem 69er Cougar steht im Brief "mit Ausnahmegenehmigung Rote Blinkleuchten...blablabla"....obwohl der Wagen eindeutig von Juli 1969 ist....also VOR 1.1.1970(warum dann Sondergenehmigung?)egal...Wäre auch noch schöner die seltenen "Tail light Blinker" in gelb zu tauchen...da sie ja so schön "laufen" (Knightrider - Mäßig)...und da das von Werk aus so war, wurde wahrscheinlich die Ausnahmegenehmigung erteilt....Rot um die Ecke "laufend"... GrüßtMark