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neuen Brief beantragen

Verfasst: Mo 19. Apr 2004, 21:21
von viper400
Hallo,ich brauche für meine Oldi-Corvette einen neuen Brief. Nun stellt sich nach einiger Diskussion mit der Zulassungsstelle heraus,sie wollen eine eidesstattliche Versicherungdes letzten Besitzers, der auch als Haltereingetragen war.Ich habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigungdes KBA, einen Kaufvertrag mit der Bestätigung des Verkäufers, daß kein Briefvorhanden ist.Das Problem ist nun, es läßt sich beim bestenWillen nicht mehr recherchieren, wer der letzte Halter war der den Brief verloren hat.Da dies vermutlich schon länger zurückliegt,da die letzen zwei Eigentümer schon keinenBrief mehr hatten und nur mit der roten Nummer fuhren.Habe auch versucht den Weg vom Erstbesitzerzu verfolgen, aber über den Händler der dieErstauslieferung machte, bin ich nichthinausgekommen, da es auch in USA durchfehlende Meldepflicht und in Californiendurch sehr restriktive Datenschutz-Richtlinien nicht möglich ist das zu recherchieren.Ich verstehe auch nicht, daß es nicht möglich ist, im KBA Daten zu erhalten, dieweiter als fünf jahre zurückliegen. Kannja nicht sein, daß die alles löschen danach.Zumal das alles elektronisch vorliegt undnur ein backup gemacht werden müßte.Gibt es eigentlich beim TÜV eine zentraleStelle bei der man über eine VIN abfragenkann, ob da mal eine TÜV Prüfung gemacht wurde ?Hat jemand Erfahrung mit dem Vorgang und hat einen Tip wie ich da rauskomme ?GrußGünther

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Verfasst: Di 20. Apr 2004, 00:13
von Gordini
Hallo, man stellt sich hier erst vor, als Neuling! Egal.Du musst vom letzten Zulassungsort (StV-Amt)die Kopie vom KFZ-Brief anfordern. Wenn deine Zulassungsstelle das macht, geht es schneller. Den Kaufvertrag dann bei der Zulassungsstelle vorlegen, gleichzeitig die Fahrgestellnummer beim KBA aus dem (ZFZR) abfragen(Anträge gibt es bei der Zulassungsstelle)Eidesstaatliche Versicherung gibst Du bei der Beantragung des KFZ Briefs ab.Das Auto vom Tüv abnehmen lassen, zur Zulassungsstelle gehen, Auto anmelden und dabei den Brief in Empfang nehmen.Fertig!Christoph

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Verfasst: Di 20. Apr 2004, 14:45
von viper400
Hallo,na sorry wegen der Vorstellung, wußte nicht,daß das Forum so eine förmliche Etikette hat :-)Wie ich schon geschrieben habe, der Halterder den Brief verloren hat ist nicht mehrnachvollziehbar.Die Historie hört schon beim Vorbesitzer auf.Somit habe ich weder den letzten Halter nochdie Zulassungsstelle. Und dadurch scheitere ich bei dem normalenVorgang einen neuen Brief zu erhalten.Soweit ich mich da eingelesen habe, hat dieZulassungsbehörde aber nach der StVZO keinePrüfung der zivilrechtlichen Eingentum-fragen vorzunehmen. Und eine KBA Auskunftsowie eine Aufbringung des verlorenen Briefesim Verkehrsanzeiger sind ausreichend um eineEigentumsvermutung zu begründen.Die Frage ist nur, wie bekommt man die dazuund welche Auslegungspraxis durch Verwaltungsverordnungen gibt es da.Günther

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Verfasst: Di 20. Apr 2004, 16:11
von Gordini
Hallo, mach die KBA-Abfrage wie ich dir schon geschrieben habe, dann fährst Du zum Tüv und lässt die Corvette abnehmen. Damit gehst Du zur deiner Zulassungsstelle und sagst: Du willst das Auto anmelden. Fertig !!!Frag nicht nach Auslegungen und Verwaltungsverordnungen, die Antwort steht oben.Christoph

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Verfasst: Di 20. Apr 2004, 18:25
von viper400
Hallo Christoph,das Problem ist aber, daß nicht ich dieeidesstattliche Versicherung abgeben kann,sonder der Besitzer der den Brief verloren hat.Man bestätigt da ja an Eides statt, daßman den Brief verloren hat und nicht, daßer nicht mehr da ist.Und darauf bestehen die Bürokraten vehement.Günther

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Verfasst: Di 20. Apr 2004, 22:27
von Gordini
Hallo, warte zwei Wochen ab und fang damit noch mal an, diesmal mit der anderen Version . Die lautet: Du hast den Brief verloren.Alles schon erlebt.Christoph

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Verfasst: Mi 21. Apr 2004, 14:58
von Frankie
Gordini deine Tips sind echt hilfreich!Wie Günther doch schon schrieb, er hat schon 'einige Diskussion' mit der Zulassungsstelle hinter sich, in der er sicherlich einer Dame oder einem Herrn oder mehreren Damen und Herren von der Zulassungsstelle den Fall genauso dargestellt hat, wie hier im ersten Posting.Wenn er nun zur Zulassungsstelle geht und sagt Hallo Leute ich habe den Brief verloren, und die Damen und Herren (SOOO viele Angestellte gibt es auch in einer Großstadt-Zulassungsstelle nicht, als dass man darauf hoffen könnte nicht alte Bekannte zu treffen) erinnern sich dass laut Kaufvertrag gar kein Brief vorhanden war, was soll denn da bitteschön rauskommen? Ne Anzeige wegen Meineid oder was?Also ich würde einfach das Gespräch mit dem Dienststellenleiter suchen, evtl. einen Anwalt hinzuziehen der sich in den Bereichen STVZO u. Eigentumsrecht auskennt.Gruß Frank

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Verfasst: Mi 21. Apr 2004, 15:49
von Frank the Judge
Eine falsche eidesstattliche Versicherung abzugeben ist meines Erachtens auch Meineid, damit Straftatbestand. Und wer braucht das schon, das lohnt sich nicht, nicht mal für eine Corvette.Ich bin genau so vorgegangen wie von Frankie beschrieben. Eine Corvette ohne jegliche Papiere. Habe dann auf Wunsch der Zulassungstelle alle bekannten Vorbesitzer recherchiert, die Namen und die Adressen (im Ausland!) auf einen Zettel geschrieben. Mit insgesamt 3 Vorbesitzern der letzten 8 Jahre war die nette Dame der Zulassungsstelle zufrieden und hat mir den Brief ausgehändigt.Hoffe, Du hast auch so ein Glück.Viel Erfolg.

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Verfasst: Do 22. Apr 2004, 00:15
von viper400
Genauso sehe ich das auch, ich kann ja da nicht einfach wieder auftauchen und dieandere Version schildern, zumal solche Dingevom Dienststellenleiter entschieden werden,mit dem ich auch gesprochen habe zum anderenist es einfach eine Straftat.Mit Rechereche komme ich nicht weiter, da derzweite Vorbesitzer schon nicht mehr ermittelbar um eine Auskunft zu bekommen.Da werde ich mich leider mit der roten 07erbegnügen müssen. Und über die Jahre die KBAAuskunft anfordern und sammeln, bis diesesog. "Eigentumsvermutung" ausreichend bekräftigt ist.

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Verfasst: Do 22. Apr 2004, 00:40
von Frank the Judge
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