Anhänger: Anmeldung/Vollabnahme/...

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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3=6
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Beitrag von 3=6 » So 18. Apr 2004, 20:11

Hallo Freunde,kurze Frage:habe einen Anhänger, TÜV abgelaufen (und auch noch einiges dran zu tun), stillgelegt seit einem Jahr und gut 11 Monaten!Was muss ich tun, um ihn wieder zuzulassen? - Ist durch die Stilllegung generell eine Vollabnahme fällig (Gibts da unterschiede, jenachdem wie lange der Hänger stand??)?Schonmal danke für eure Hinweise,Gruß,Marius

er ka
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Beitrag von er ka » So 18. Apr 2004, 20:15

Hallo Marius,leider Vollabnahme (beim Anhänger nicht problematisch) und einen neuen Brief wirst Du gegen entsprechende Gebühr auch bekommen, natürlich alles nur mit frischem TüV.Ich fahre(auch mit Anhänger)freundlich grüssender ka

3=6
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Beitrag von 3=6 » So 18. Apr 2004, 20:30

Abend er ka,echt schnell du!!!Danke schonmal für die Auskunft, hatte halt irgendwas mit 2 Jahren im Hinterkopf (bei Abmeldung,... leider iss der Hänger ja stillgelegt,...) und wollte daher nochmal fragen!Aber du hast schon recht, bei kleinen, ungebremsten Hängern ist die Vollabnahme ja praktisch eine Kleinigkeit!Muss mich auf alle Fälle noch um eine "neue" Beleuchtung kümmern,...!CU Marius

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