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Überführung CH -> D auf roter Nummer ?

Verfasst: Mi 14. Apr 2004, 17:35
von carlsson
Gruezi !Ich möchte einen Oldie aus der Schweiz nach Hamburg überführen- der Verkäufer möchte jedoch seine Kennzeichen dort behalten... wie soll ich das jetzt anstellen ?!?An der Grenze CH-Kennzeichen ab und rote Schilder (eines Händlers ?) dran ??(Soviel ich herausbekommen habe, brauche ich wohl keine AUSFUHR-Kennzeichen, da von/an privat und keine schweizerische MwSt anfällt. Und den EU-Einfuhrzoll kann ich dann wohl auch in Hamburg erledigen.)Hat jemand Erfahrung mit der CH/D - Formalität ?Grußcarlsson

Überführung CH -> D auf roter Nummer ?

Verfasst: Do 15. Apr 2004, 00:45
von ventilo
@carlsson:Bitte nix durcheinander werfen:In den Genuß des reduzierten Steuersatzes kommen nur "richtige" Oldtimer - also keine 08/15 Oldies der 50/60er Jahre. Der deutsche Zoll hat dazu eine recht präzise Interpretation verfasst.Wenn das Fahrzeug in einem EU Mitgliedsland gebaut wurde kannst Du aber auf reduzierte Abgaben hoffen ("EU Ursprungsbescheinigung").Die KBA Unbedenklichkeitsbescheinigung dient nur als Nachweis, daß das Fzg. nicht in Flensburg als gestohlen gemeldet ist und hat nix mit Zoll/Steuern zu tun.

Überführung CH -> D auf roter Nummer ?

Verfasst: Do 15. Apr 2004, 07:42
von autounion
Hallo Carlsson,Kolege und ich haben das letztes Jahr so gemacht: Schweizer kam ans Zoll mit seiner Nummer, ich erledigte die Verzollung , ich fuhr mit seiner Nummer auf die deutsche seite (ist ja noch in der Schweiz versichert) und dort dann die Rote Nummer dran , Fertig.Nur ob du den Einfuhrzoll in Hamburg erledigen kannst würde ich mal bezweifeln, denn dann müßtest du den Wagen ja duch Deutschland schmuggeln, und wenn auf dem langen Weg etwas passiert und sei es nur eine Kontrolle dann viel Spass.Gruß Tom

Überführung CH -> D auf roter Nummer ?

Verfasst: Do 15. Apr 2004, 11:16
von ventilo
m.W. kannst Du die deutschen Überführungskennzeichen auch schon in der Schweiz anschrauben, CH ist eines der wenigen Länder, die mit D ein bilaterales Abkommen zur Anerkennung getroffen hat.Verzollung kann zu Hause erfolgen, den Nachweis braucht Du erst bei der späteren Zulassung in D.

Überführung CH -> D auf roter Nummer ?

Verfasst: Do 15. Apr 2004, 11:34
von carlsson
Danke für die Antworten, habe gerade eine Mail an das Zollamt in Hamburg losgelassen.Meine Info ist, daß gar kein Zoll anfällt, da ein Oldtimer als Sammlerstück (Zolltarifnummer 9705 0000 003) gilt und nur die reduzierte (7%) Einfuhrumsatzsteuer anfällt.Klar, Ventilo, die Unbedenklichkeits-Bescheinigung brauche erst bei der Zulassung... mal sehen, was das Zollamt dazu sagt...Grußcarlsson

Überführung CH -> D auf roter Nummer ?

Verfasst: Do 15. Apr 2004, 14:45
von carlsson
@ventiloIch meinte die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls "Als Nachweis der korrekt erfolgten Einfuhr und der Bezahlung aller Einfuhrabgaben stellt Ihnen das deutsche Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeits-bescheinigung aus, die für die Zulassung des Fahrzeuges sehr wichtig ist."Grußcarlsson

Überführung CH -> D auf roter Nummer ?

Verfasst: Do 15. Apr 2004, 14:57
von carlsson
Wegen der Höhe des Zolls:(1) Oldtimer muß original sein (also kein getunter Motor oder anderer Lacksiehe http://www.luebecker-nachrichten.de/ser ... 343238.htm (2) Sammlerfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge in ihrem Originalzustand - ohne wesentliche Änderung des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors usw., die 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen; sowie alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, auch in nicht fahrbereitem Zustand. Für Sammlungsstücke besteht Zollfreiheit und es wird der ermäßigte Einfuhrumsatzsteuersatz von zur Zeit 7% erhoben.Quelle (via Suchfunktion in diesem Forum): http://petererwinfischer.bei.t-online.de/import.htm

Überführung CH -> D auf roter Nummer ?

Verfasst: Do 15. Apr 2004, 19:44
von carlsson
Hm , jetzt habe ich einen anderen Artikel ausgegraben, welcher vorstehendes in Frage stellt: http://home.t-online.de/home/caar-d/geshome.htm @ventilo: Du hattest doch Recht: "Inzwischen ist man übereingekommen, Oldtimer vor dem Baujahr 1950 zollfrei zu stellen und sie nur der gemäßigten Umsatzsteuer zu unterwerfen.Geplant ist ferner, auch den zollrechtlichen Status der Fahrzeuge aus den Baujahren 1950 bis 1971 zu prüfen. Es wird diskutiert, diese Fahrzeuge dann als zollfrei einzustufen, wenn sie sich im Originalzustand befinden, fahrbereit sind und nicht mehr gebaut werden."

Überführung CH -> D auf roter Nummer ?

Verfasst: Fr 16. Apr 2004, 10:48
von carlsson
"diese Fahrzeuge dann als zollfrei einzustufen, wenn sie sich im Originalzustand befinden"... und zollfrei sollen sie auch dann sein -unabhängig vom Alter-, sofern sie in einem EU-Land produziert wurden und dies mit einer Warenverkehrsbescheinigung dokumentiert ist... woher bekomme ich die denn her ? Ist doch klar, daß ein Volvo in S, B, oder GB produziert wurde, oder ?!?fragt sich carlsson

Überführung CH -> D auf roter Nummer ?

Verfasst: Fr 16. Apr 2004, 14:11
von Josef Eckert
Hallo Carlsson,wenn Du es schaffst einen "Nachkriegs-Volvo" zollfrei und mit reduzierter Einfuhrumsatzsteuer (7%) von der Schweiz nach Deutschland einzuführen, bis Du wohl der Erste der das geschafft hat.Ich drücke Dir die Daumen, doch würde ich mir da keinerlei Hoffnung machen.Viele GrüßeJosef