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"Gefährlicher Abfall Kombi International"
Verfasst: Fr 5. Mär 2004, 01:14
von goggo
Zettel drauf zu Verkaufen 50.000Eur dann ists kein Abfall sonder ein Wertgegenstand...Soll angeblich in D langen....Äh eine Frage warst Du des mitm Goggolied?GrußHelmut
"Gefährlicher Abfall Kombi International"
Verfasst: Fr 5. Mär 2004, 01:16
von Arielle
Hallo Helmut!Der Tip ist gut! Ja, das mit dem Goggo-Lied war ich. Ich habe mehrmals versucht, Dir das Ganze zu mailen, kam aber leider immer wieder retour.Liebe GrüsseAndrea
"Gefährlicher Abfall Kombi International"
Verfasst: Fr 5. Mär 2004, 11:58
von Arielle
Hallo zusammen!Ich möchte mich heute mal mit dem Problem eines Bekannten an Euch wenden. Folgendes ist passiert:Mein Bekannter hat vor einiger Zeit einen International Bj 79 gekauft und ihn auf seinem Privatgrundstück abgestellt. Nach einer Anzeige bekam er jetzt ein Schreiben der zuständigen Bezirkshauptmannschaft mit folgendem Inhalt:Es wird Ihnen folgende Verwaltungsübertretung zur Last gelegt:Sie haben vor dem 15.01.2004 auf der Parzelle ..... den gefährlichen Abfall Kombi International abgelagert, obwohl Abfälle ausserhalb von hiefür genehmigten Anlagen oder für die Sammlung oder Behandlung vorgesehenen geeigneten Orten nicht gesammelt, gelagert oder behandelt werden dürfen.Fällt jemandem etwas dazu ein? Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe GrüsseAndreaDas Wichtigste dabei hätte ich fast vergessen: Es handelt sich hier um ein österreichisches Rechtsproblem![Diese Nachricht wurde von Arielle am 05. März 2004 editiert.]
"Gefährlicher Abfall Kombi International"
Verfasst: Fr 5. Mär 2004, 12:06
von arondeman
Moin Arielle,kommt leider auch in Deutschland gelegentlich vor, wenn die Ordnungsämter übereifrig sind. Die österreichische Rechtslage ist aber möglicherweise wieder anders als in Deutschland, diesbezügliche Auskünfte aus Deutschland werden Dir also evtl. nicht weiterhelfen. Allgemeine Rechtsüberlegung dazu aber (vielleicht lassen sich ja unsere Juristen in diesem Forum zu einer aussagefähigen Auskunft erweichen):Setzt "Abfall" nicht die Aufgabe am Eigentum voraus? Das ist bei Deinem Bekannten ja garantiert nicht der Fall. Grundsätzlicher Tip:Fahrzeug auf befestigtem Untergrund (Beton etc.) abstellen, nicht auf einem Acker (wenn da doch Öl ausläuft, sind die Behörden zu Recht sauer - Privatgrundstück hin oder her).Und sollte gar (im Zuge einer Restaurierung o.ä.) der Motor ausgebaut sein, kann Dein Bekannter das gegenüber den Behörden ebenfalls anführen, denn aus einem ausgebauten Motor läuft bekanntlich auch kein Öl aus. Aber auch bei eingebaute Motor kann es nicht schaden, eine Auffangwanne unter Motor und Getriebe zu stellen. Der Rest ist - wie immer bei Behörden - Glückssache...Viele ErfolgStephan
"Gefährlicher Abfall Kombi International"
Verfasst: Fr 5. Mär 2004, 12:49
von Arielle
Hallo Stephan!Erstmal vielen Dank für Deine rasche Antwort. Prinzipiell hast Du recht, dass Abfall die Aufgabe am Eigentum voraussetzt. Allerdings ist das österreichische Abfallwirtschaftsrecht voll mit Gummiparagraphen und widerspricht sich teilweise sogar selbst.Was noch erschwerend dazu kommt, ist, dass es hier seit dem 01.01. ein neues Abfallwirtschaftsrecht gibt, das sich an angeblichen EU-Kriterien orientiert, die ich in dieser Form allerdings nirgends gefunden habe.Leider ist mir dieses neue Abfallwirtschaftsrecht noch nicht so geläufig und daher stehe ich in diesem Punkt mit meiner Weisheit an.Tatsache ist jedenfalls, dass sich in dem genannten Fahrzeug keine Flüssigkeiten mehr befinden und auch die Batterie entfernt wurde, es also meiner Meinung nach auf keinen Fall gefährlicher Abfall sein kann.Liebe GrüsseAndrea[Diese Nachricht wurde von Arielle am 05. März 2004 editiert.]
"Gefährlicher Abfall Kombi International"
Verfasst: Fr 5. Mär 2004, 14:12
von 2000mk2
"in dem genannten Fahrzeug keine Flüssigkeiten mehr befinden und auch die Batterie entfernt wurde"...Ich meine einen "dicken Hund" in der Oldtimer-Markt zu erinnern, wo die (deutschen) Behörden gerade das Fehlen der Betriebsflüssigkeiten als Indiz für die unsachgemäße Lagerung von Abfall gewertet haben, etwa: Auto ohne Öl = Schrott.Kann das jemand bestätigen?Gruß,Thorsten
"Gefährlicher Abfall Kombi International"
Verfasst: Sa 6. Mär 2004, 09:59
von Karl Eder
Hallo Arielle,das österr. AWG findet immer dann Anwendung wenn folgende 2 Fälle vorliegen:1) Abfall im subjektiven Sinn: ist eine Sache bei denen eine "Entledigungsabsicht" besteht (besteht hier nicht, weil der Besitzer das Auto ja nicht loswerden will).2) Abfall im objektiven Sinn: ist eine Sache von der z.B.eine Umweltgefährdung ausgehen könnte, und daher im Interesse der Allgemeinheit eine entsprechende "Behandlung" vorzunehmen ist (per Bescheid angeordnet werden kann).Wenn man nun behauptet "das ist ein Auto"(und kein "Abfall") muß man es auf einer entsprechend dafür zugelassenen Fläche abstellen - nicht auf der grünen Wiese (darf man auch nicht für ein zugelassenes Auto als Dauerparkplatz verwenden). Eine Lagerung in "umweltgerechter Weise" ist ausdrücklich erlaubt.Viele GrüßeKarl
"Gefährlicher Abfall Kombi International"
Verfasst: Sa 6. Mär 2004, 18:18
von Frankie
Mal ne Frage nebenbei, auch wenn ich mich als Greenhorn oute:Was ist ein "International"Mir weder als Marke noch als Modellbezeichnung bekannt.Oder ist es so gemeint, dass aus der Sicht der Ösis alle Kombis 'international' sind (mangels eigener Automarken)? Gruß Frank
"Gefährlicher Abfall Kombi International"
Verfasst: Sa 6. Mär 2004, 18:28
von arondeman
@Frankie:Wird wohl ein International Scout oder Travelall sein (Gelände-Kombi, produziert von der an sich eher aus dem Landmaschinenbereich bekannten Firma International Harvester) - auf dem US-Markt so in etwa das Gegenstück zum Jeep Wagoneer oder Ford Bronco.GrußStephan[Diese Nachricht wurde von arondeman am 06. März 2004 editiert.]
"Gefährlicher Abfall Kombi International"
Verfasst: Sa 6. Mär 2004, 19:40
von tommi1
Hallo,interessant, wie dieses "Problem" total unterschiedlich gehandhabt wird. In meiner unmittelbaren Nachbarschaft steht seit ca. 5 Jahren ein brauner VW Passat, gammelt vor sich hin, Innenausstattung mittlerweile zerfleddert, Wagen zum Teil eingewachsen - stört aber niemanden! Als meine Nachbarin (ihr gehört der Passat nicht!) allerdings ihre Hecke z.T. roddete, da sie einfach mit der Arbeit nicht mehr nachkam, bekam sie eine gebührenpflichtige Verwarnung.bis demnäxtommi