Seite 1 von 2
Neuer Brief ohne Zulassung?
Verfasst: Mi 11. Feb 2004, 16:04
von Slarti
Hallo!Na da bin ich mal gespannt, ob jemand eine Antwort drauf hat:Mein gerade gekaufter Traum hat einen Haken. Der (Niederländische) Händler hat die zu dem Fzg. gehörenden Unterlagen in einem Hausbrand verloren. Das heißt, ich habe weder Fzgbrief noch seinen damaligen Kaufvertrag.Nun möchte ich einen neuen Fzgbrief für den Wagen haben (ist glaube ich verständlich...), aber den Wagen nicht zulassen.Nach Aussage der Zulassungsstellen gibt es nur einen neuen Brief, wenn ich den Wagen auch anmelde Wenn es nicht anders geht, werde ich den Wagen halt ein paar Tage anmelden, um den neuen Brief zu bekommen und ihn dann wieder abmelden. Richtig lange warten kann ich leider nicht, da die Zulassungsstelle im Moment noch die Unterlagen zu dem Wagen hat, diese aber schon in zwei/drei Monaten endgültig gelöscht sein können.Hat jemand eine Idee?So long... ...Mario
Neuer Brief ohne Zulassung?
Verfasst: Mi 11. Feb 2004, 16:31
von Gordini
Hallo, leider ist so! Ohne TÜV und Zulassung kein Brief.Früher ging es auch ohne Zulassung.Christoph
Neuer Brief ohne Zulassung?
Verfasst: Mi 11. Feb 2004, 16:48
von KW
eigentlich reicht doch ne unbedenklichkeitsbescheinigung, die kriegste glaubich beim kraftfahrtbundesamt.im zweifelsfall kaufste dir bei e-bay nen neuen brief und haust ihm ne andere nummer rein
Neuer Brief ohne Zulassung?
Verfasst: Mi 11. Feb 2004, 16:59
von goggo
@KW???????????????????????????????Helmut
Neuer Brief ohne Zulassung?
Verfasst: Mi 11. Feb 2004, 17:00
von er ka
Hallo KW,wie schon drüben, gilt hier meine Aussage auch.Schon genau gelesen was da als Fragestellung und Vorgang steht?Deine Aussage ist, mit Vorsicht ausgedrückt, Blödsinn.Dein "glaube ich" ist wunderbar konkret und die Aufforderung in der Zweiten Zeile kommentiere ich besser nicht.Ich fahre(selten solchen Blödsinn lesend)freundlich grüssendNB.: sorry Slarti, aber ich kann es bald nicht mehr mit ansehen und sah mich genötigt für meine Antwort Deinen Beitrag zu missbrauchen.
Neuer Brief ohne Zulassung?
Verfasst: Mi 11. Feb 2004, 17:07
von RA-Wilke
Hallo Mario,kleine Ergänzung: 3 Tage warten bis zum abmelden brauchst Du natürlich nicht, du kannst den Wagen in einem Aufwasch an- und gleichzeitig wieder abmelden. Klingt alles etwas seltsam aber so geht es in manchen Behörden noch zu.Frank
Neuer Brief ohne Zulassung?
Verfasst: Mi 11. Feb 2004, 18:20
von Gordini
Hallo, fast! Das Fahrzeug gilt erst als zugelassen wenn die Kennzeichen abgestempelt und der Brief mit dem entspr. Haltereintrag ausgehändigt wurde. Die Mindestdauer der Zulassung beträgt 1 Tag. Es geht dabei um Steuerrechtliche Angelegenheiten.Christoph
Neuer Brief ohne Zulassung?
Verfasst: Mi 11. Feb 2004, 20:57
von Slarti
Danke an die Antworten!Ich sehe schon, um die Zulassung komme ich wohl wirklich nicht herum. Aber vielleicht kann ich den Wagen dann ja wirklich ein oder zwei Monate anmelden, denn nur für einen Tag Vollabnahme, Kennzeichen, Versicherung und das Herrumgerenne bei den Behörden? Dann muss ich mir doch mal was gönnen!Eine neue Fahrgestellnummer in den Wagen zu schlagen kommt natürlich überhauptnicht in Frage!!!! A) Das würde den Wagen für mich komplett entwerten (Wagen aus Erstbesitz/"Historie") B)Ich habe über 2 1/2 Jahre nach dem Wagen gesucht, wenn mir jemand innerhalb der nächsten zwei Monate noch einen zeigt, wird der garantiert nicht für eine Fahrgestellnummer geschlachtet. C) Das hat irgendwie einen seeeeehr schalen Beigeschmack*argh*Eigentlich hatte ich noch eine Frage, aber die habe ich jetzt wegen des Vorschlags mit der neuen Nummer vergessen. Kommt noch wieder So long... ...Mario
Neuer Brief ohne Zulassung?
Verfasst: Mi 11. Feb 2004, 21:02
von Slarti
Und da ist sie wieder:Ich bekomme sie sicher auch von der Zulassungsstelle beantwortet, aber vielleicht gibt es ja auch da Tricks, die ich beachten sollte: Da ich erst der zweite bin, der den Wagen zulässt, hätte ich natürlich auch gerne den Erstbesitzer eingetragen. Ein Bekannter meinte daraufhin, dass das nicht geht. In einen neuen Brief kämen auch nur neue Besitzer.Kann ich es doch irgendwie schaffen, dass der Vorbesitzer (als einziger Vorbesitzer) eingetragen wird?So long... ...Mario
Neuer Brief ohne Zulassung?
Verfasst: Mi 11. Feb 2004, 22:46
von Gordini
Hallo, nein! Es geht nicht.Der, der das Auto auf seinen Namen anmeldet taucht im Brief auf. ChristophP.s. Du kannst natürlich den Vorbesitzer zum StV-Amt "schleppen", das Auto auf seinen Namen anmelden und dann wieder ummelden.Christoph