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Fahrtenschreiber für Unimog 406

Verfasst: Fr 16. Jan 2004, 19:41
von lanzheinz
Als der erste Tüv Termin für meinen kürzlich erworbenen U 406 anstand, stellte sich heraus, dass das Fahrzeug einen Fahrtenschreiber benötigt. Da es sich um ein ehemaliges Behördenfahrzeug handelt hatte er diesen nicht eingebaut. Nun sagte mir jemand, dass bei der rein Pricvaten Nutzung keine Tachoscheibe eingesetzt werden muss. Jetzt stellt sich die Frage was ich mit einem Fahrtenschreiber im Fahrzeug soll, den ich nicht benutzen muss. Hat von euch jemand erfahrung mit diesem Thema ? Kann man evt. eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Fahrtenschreiber für Unimog 406

Verfasst: Fr 16. Jan 2004, 21:14
von AAS
Hallo!Eg Kontrollgerät(Kurzfassung) über 3,5 T zGGdes Einzelfahrzeugs(LKW oder Zugmaschine) oder Zuges zur Überwachung der Lenkzeit des Fahrers(Sozialvorschrift)Gilt eigentlich nur wenn der Fahrer dafür bezahlt wird/gewerblicher Güterverkehr .Ausnahmen z.B für Handwerker imNahverkehr,Landwirtschaft,Schausteller.Allerdings schreibt die StVZO für Fahrzeuge ab 7,5 T zGG einen Fahrtenschreiber vor.Grüße