Seite 1 von 1

Steuerfreiheit für Sportanhänger

Verfasst: Fr 16. Jan 2004, 08:41
von goggo
Hallo,hat jemand einen Überblick welches Auflagen für Steuerfreie Sportanhänger (in D grünes Nummernschild) eingehalten werden müssen.Ich hab einen Kastenanhänger (allerdings auch mit Tür und Fenster + Heizung zum schrauben) der eigentlich nur für Kartrennen oder Oldtimersport (Krad+PKW) verwendet wird.Um so einen Umzuschlüsseln was ist da zu tun?Gruß aus dem Bayrischen Helmut

Steuerfreiheit für Sportanhänger

Verfasst: So 18. Jan 2004, 00:07
von AAS
Hallo!Anhänger für Sportzwecke sollen eine Spezialaufbau haben,der für den "Sportzweck"geeignet ist(Klassisches Beispiel:Bootstransporter).Ein normaler Fahrzeugtransporter(Plattform mit Auffahrrampen,Winde oder Kippeinrichtung)kann in Fahrzeugtransporter für Sportzwecke umgeschrieben werde.Ein geschlossener Kasten fällt da etwas aus dem üblichen Rahmen.Dies müßte der Sachverständige "vor Ort" entscheiden.Einfach mal fragen!Karts sind soweit auch in Ordnung,andere Fahrzeuge,auch Oldtimer,nicht unproblematisch im Bezug auf die Definition "Sport"Da kann man leicht in eine Grauzone geraten.Grüße