07er Zulassung und Verkehrssicherheitsbescheinigung???
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Hallo Freunde der Oldtimer, wie ist denn nun die rechtliche Lage bezüglich des Urteils aus Minden AZ: 3 K 2213/01?Benötigt man eine Verkehrssicherheitsbescheinigung bei Zulassung eines Youngtimers in eine bestehende Sammlung von 07ern?Das StVA Steinfurt verlangt weiterhin diese Verkehrssicherheitsbescheinigungen, ist das O.K.?Danke für die Antworten und einen guten Rutsch in ein neues Oldtimerjahr 2004!flrosRainer Wensing
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07er Zulassung und Verkehrssicherheitsbescheinigung???
Hey,in Niedersachsen wird das nicht verlangt.Hatte extra gefragt.Grussfranx
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07er Zulassung und Verkehrssicherheitsbescheinigung???
Hi,in Osnabrück-Land wird das sehr wohl verlangt, nicht aber in Bad Segebergersma,
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07er Zulassung und Verkehrssicherheitsbescheinigung???
Im Kreis AK wird es auch verlangt.
07er Zulassung und Verkehrssicherheitsbescheinigung???
Hallo Rainer,dummerweise ist das Urteil des VG Minden nur in dessen Zulassungsbezirk zu beachten.Du kannst aber trotzdem deine Zulassungsstelle nach der Rechtsgrundlage dafür fragen, warum sie von Dir eine Verkehrssicherheitsbescheinigung verlangen. Da werden sie passen müssen oder auf einen windelweichen Ministerialerlaß verweisen, der jedoch eine reine Arbeitsanweisung an die Behörde ist, keine Außenwirkung entfaltet und deshalb keine Rechtsgrundlage im eigentlichen Sinn sein kann.Parallel hierzu überreichst Du dem Sachbearbeiter oder Amtsleiter eine Kopie des Mindener Urteils zur Lektüre. Manchmal reicht dieser kleine Denkanstoß schon aus um auf die Bescheinigung zu verzichten.Ansonsten bleibt Dir nur die Möglichkeit, die der Kollege aus Minden genutzt hat, nämlich den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten - dann mußt Du bis zur endgültigen Klärung allerdings auf die Aufnahme deines neuen Autos in die 07er-Sammlung verzichten.Frank
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07er Zulassung und Verkehrssicherheitsbescheinigung???
@Franx : Hallo, in meinem Teil Niedersachsens ( Oldenburg u. Brake ) wird der Verkehrssicherheitsnachweiß durch TÜV o. Dekra spätestens 3 Monate nach Anmeldung des Fahrzeuges verlangt und gilt 3 Jahre. GrüßeTom