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H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung

Verfasst: Mo 1. Dez 2003, 00:43
von Ralf_Hofmann
Hallo zusammen,ich hab' mir mit der Suchmaschine mal alle Infos zu diesem Thema hier im Forum zusammengesucht. Leider war nix dabei, wo eine echte Antwort mit Begründung (Gesetzestext o.ä.) zu lesen war. Der Tenor in den Threads, die ich hier gefunden hab' war: Ist verboten. Warum, ist aber nirgendwo genannt.Ich hab' mich zu dem Thema mal versucht zu informieren (DEUVET), dabei ist herausgekommen, das eine überwiegend gewerbliche Nutzung nicht erlaubt ist. Das bedeutet nach meinem Verständnis, das gewerbliche Nutzung erlaubt ist, solange sie nicht überwiegt (wie auch immer das definiert ist).Leider hab' ich die Quelle zu der Info verloren und finde sie auch nicht mehr.Hintergrund meiner Frage ist, das ich mir einen Oldie-LKW kaufen will als Hobbyfahrzeug. Da ich aber eine kleine Druckerei habe, möchte ich ab und zu mal (3-5 x im Jahr) eine gebrauchte Maschine transportieren oder ein paar Paletten Papier. Das Fahrzeug wird definitiv ÜBERWIEGEND auf Oldie-Veranstaltungen und sonstwie privat bewegt.Daher die Frage: Wo (in welchem Gesetz oder welcher Verordnung) ist die Nutzungseinschränkung genau definiert? Beim TÜV heisst es zum H-Kennzeichen nur: Keine Einschränkung, aber das kann ja auch so nicht stimmen.

H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung

Verfasst: Mo 1. Dez 2003, 01:16
von Tripower
Zitat:Original erstellt von ID19:In der Auto Motor Sport war kürzlich ein Bericht über einen Verleiher, der Urlaubsfahrten mit H-zugelassenen Alfas anbietet. Ist nicht legal.Achtung, jetzt kommt der juristische Erbsenzähler :Leihe ist die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung. Wer also sein Auto verleiht, tut dies i.d.R. nicht gewerblich, denn erbekommt ja nichts dafür.Klar - gemeint war "Vermietung, nämlich die entgeltliche Gebrauchsüberlassung. Dies ist regelmäßig auch mit einer gewerblichen Tätigkeit verbunden.Weil diese beiden - rechtlich ganz klar definierten - Begriffe so oft verwechselt oder vermischt werden, konnte ich mir diese kurze Klugscheißerei nicht verkneifen ...Mit advokatischen GrüßenTripower

H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung

Verfasst: Mo 1. Dez 2003, 01:45
von Ralf_Hofmann
Hallo Martin, Zitat:Fahrzeuge, die zwar das Alterskriterium erfüllen, aber hauptsächlich im Alltagsverkehr als Verkehrsmittel oder gar gewerblich benutzt werden, erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer nicht; für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen[/i] (so die Begründung des Verordnungsgebers zur StVZO, VBl. 97, Seite 536). vielen Dank für Deine Info, jetzt weiss ich wenigstens, wo's steht! Gibt es diesbezüglich schon ein Gerichtsurteil, das über Streitigkeiten bezgl. gewerblicher Nutzung entschieden hat? Ich hab' da irgendwas von einem Kieslaster im Kopf . . . Zitat:In der Auto Motor Sport war kürzlich ein Bericht über einen Verleiher, der Urlaubsfahrten mit H-zugelassenen Alfas anbietet. Ist nicht legal.Was nicht geht, ist ein Taxi mit H-Kennzeichen, ein Mietwagen mit H-Kennzeichen, ein gewerblich genutzter Bus (Fahrgäste zahlen) mit H-Kennzeichen, ein LKW im Transporteinsatz einer Speditiion mit H-Kennzeichen.Klar, das ist ja auch die typisch überwiegend gewerbliche Nutzung. Zitat:Also Ralf, wenn Du wirklich nur hin und wieder was transportierst, ist das mit dem H-Kennzeichen ganz klar kein Problem, denn das Erhalten des Oldtimers überwiegt.Natürlich darf eine Firma ein Auto mit H-Kennzeichen auf sich zulassen - nur eben gewerblich nutzen darf sie es nicht.Vielen Dank nochmal für die ausführliche Info. ;-))

H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung

Verfasst: Mo 1. Dez 2003, 01:48
von P2
Hallo Martin,hier in Berlin fahren zu besonderen Anlässen alte BVG-Busse (BVG->Berliner Verkehrs Betriebe) mit H-Kennzeichen bestimmte Linien. Darin sind naturgemäß zahlende Fahrgäste.Eigentlich macht sich dann die BVG (Eigenbetrieb von Berlin) doch über den Subunternehmer (Firma die die Busse zur Verfügung stellt) der Steuerhinterziehung schuldig?!?Das heißt Berlin besch... sich selber?!?Oder ist es noch legal, wenn man ab und zu Fahrzeuge gewerblich vermietet?GrußElmar

H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung

Verfasst: Mo 1. Dez 2003, 10:16
von ventilo
In Köln steht ein FIAT Topolino als Werbeträger für einen Karosseriebetrieb an einer sehr stark frequentierten Einfallstraße.Das Mäuschen hat ein H-Kennzeichen, sieht vom Zustand her auch ganz ordentlich aus.Allerdings ist rundum Werbung mit Klebefolie und ein großes Schild auf dem Dach angebracht.Das fällt doch wohl auch unter gewerbliche Nutzung, oder?Mit ist das aber lieber als diese seelenlosen Werbe-Anhänger, die überall im Weg rum stehen....

H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung

Verfasst: Mo 1. Dez 2003, 10:31
von Tripower
§ 23 Abs. 1c StVZO sagt:Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage Vc zugeteilt (Oldtimerkennzeichen). Der Knackpunkt ist wohl die Einschränkung "vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes".Es gibt Finanznämter, die die Auffassung vertreten, daß eine gewerbliche Nutzung (jedenfalls wenn das Fahrzeug als "Firmenwagen" steuerlich abgesetzt wird), der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" entgegenläuft und in der Folge die Steuerbegünstigung im Rahmen des H-Kennzeichens nicht anerkennen.Allerdings wie so oft: Wo kein Kläger, da kein Richter! GrußTripower[Diese Nachricht wurde von Tripower am 01. Dezember 2003 editiert.]

H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung

Verfasst: Mo 1. Dez 2003, 12:08
von ID19
Hallo!§ 23 Abs. 1 c StVZO hat folgenden Wortlaut:....(1c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage Vc zugeteilt (Oldtimerkennzeichen). Fahrzeuge, die zwar das Alterskriterium erfüllen, aber hauptsächlich im Alltagsverkehr als Verkehrsmittel oder gar gewerblich benutzt werden, erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer nicht; für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen (so die Begründung des Verordnungsgebers zur StVZO, VBl. 97, Seite 536). Die Erfahrung zeigt, dass Straßenverkehrsämter hierüber oft nicht genau Bescheid wissen und für gewerblich genutzte Fahrzeuge trotzdem ein H-Kennzeichen erteilen - dann hat man Glück gehabt! Daraus kann man aber keinen Gleichheitsgrundsatz ableiten. Es gibt keine Gleichheit im "Unrecht".In der Auto Motor Sport war kürzlich ein Bericht über einen Verleiher, der Urlaubsfahrten mit H-zugelassenen Alfas anbietet. Ist nicht legal.Also Ralf, wenn Du wirklich nur hin und wieder was transportierst, ist das mit dem H-Kennzeichen ganz klar kein Problem, denn das Erhalten des Oldtimers überwiegt.Was nicht geht, ist ein Taxi mit H-Kennzeichen, ein Mietwagen mit H-Kennzeichen, ein gewerblich genutzter Bus (Fahrgäste zahlen) mit H-Kennzeichen, ein LKW im Transporteinsatz einer Speditiion mit H-Kennzeichen. Natürlich darf eine Firma ein Auto mit H-Kennzeichen auf sich zulassen - nur eben gewerblich nutzen darf sie es nicht.Wieder mal eine Grauzone, wo der eine froh ist, dass es sie gibt und der andere nach Vater Staat schreit, damit das endlich mal klar geregelt wird Beste GrüßeMartin

H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung

Verfasst: Mo 1. Dez 2003, 17:05
von oldtimer77
Hallo Ralf,was willst du dir denn eigentlich für einen Oldie-Lastwagen kaufen? Ich bin ziemlich neugierig!

H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung

Verfasst: Mo 1. Dez 2003, 22:59
von Ralf_Hofmann
Hallo, Zitat:Original erstellt von oldtimer77:was willst du dir denn eigentlich für einen Oldie-Lastwagen kaufen?derzeit hab' ich einen KHD 178 D 15 (Jupiter) im Auge, Ex-Flugfeldlöschfahrzeug mit DoKa. Alternativ einen Magirus 170 D 11 Ex THW Gerätewagen. Doka eben, damit ich auch mal unterwegs drin pennen kann.Das waren jetzt die realistischen Vorstellungen. Träumen tu' ich von einem 359er Peterbilt . . .

H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung

Verfasst: Di 2. Dez 2003, 09:38
von oldtimer77
Hallo Ralf,einen Jupiter habe ich mir auch vor kurzem gekauft. Einfach ein geniales Teil! Ich habe allerdings den Kranaufbau hinten drauf.Solltest du noch fragen zum Jupiter haben, oder einen solchen mal fahren wollen zur Probe, dann kannst du dich gerne per mail an mich wenden.