Seite 1 von 1
AU-Bescheinigung nötig??
Verfasst: Di 28. Okt 2003, 01:18
von Altopelfreak
Hallo,die Wette wird wohl unentschieden ausgehen,denn selbst innerhalb ein- underselben Zulassungsstelle macht das jeder Bearbeiter anders.Vorschriften gibt es da offenbar nicht.Ich habe sogar schon Unterschiede erlebt, ob ich mich beim Wiederanmelden ausweisen muß oder nicht.TschüßKlaus
AU-Bescheinigung nötig??
Verfasst: Di 28. Okt 2003, 01:58
von P2
Hallo Frank,in Berlin ist das so:
http://www.berlin.de/LEA/kfz/wiederzu.html Wenn Du nun in der Hauptstadt wärst, dann hättest Du die Wette gewonnen.GrußElmar
AU-Bescheinigung nötig??
Verfasst: Di 28. Okt 2003, 02:42
von fliermann
Hallo,ich habe mit meinem Chef eine Wette laufen: Ist es notwendig, zur Anmeldung eines vorübergehend stillgelegten Fahrzeuges die AU-Bescheinigung vorzulegen, auch wenn in der grünen Abmeldebescheinigung der nächste AU-Termin eingetragen ist. Ich behaupte, man muß den AU-Zettel immer vorlegen (natürlich nur bei Fahrzeugen mit AU-Pflicht), mein Chef sagt, die Abmeldebescheinigung ist ein Dokument und falls dort der nächste AU-Termin eingetragen ist (machen ja manche Zulassungsstellen), so reicht das aus. Wer muß den Kasten Bier zahlen? Exakte Antwort mit Quellenangabe wäre toll. Danke!GrußFRANK[Diese Nachricht wurde von fliermann am 28. Oktober 2003 editiert.]
AU-Bescheinigung nötig??
Verfasst: Di 28. Okt 2003, 08:12
von OO==00==OO 635 CSi
Hallo Frank,bei uns muss man (seit einiger Zeit) immer original AU-Bescheinigung und HU-Bericht vorlegen, "aufgrund der Vielzahl von Fälschungen...", wie es heißt. Das war aber - wie gesagt - nicht immer so.Gruß Bernd
AU-Bescheinigung nötig??
Verfasst: Di 28. Okt 2003, 19:14
von lemur74
Ich würde sagen Wette gewonnen. Der § 47 a Abs. 4 StVZO sagt:Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchendenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen. Somit reicht die Abmeldebescheinigung eben nicht aus, wenn die Zulassungsbehörde auf die Vorlage der Prüfbescheinigung entsprechend § 47 a Abs. 4 Satz 2 StVZO besteht. Das dies nicht in allen Zulassungsbehörden so umgesetzt wird, ist eine andere Geschichte. Die Angabe auf der Abmeldebescheinigung ersetzt eben nicht die Prüfbescheinigung. Also Wette gewonnen .
AU-Bescheinigung nötig??
Verfasst: Di 28. Okt 2003, 21:26
von borgi
Zitat:Original erstellt von lemur74:Ich würde sagen Wette gewonnen. Der § 47 a Abs. 4 StVZO sagt:Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchendenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen. Somit reicht die Abmeldebescheinigung eben nicht aus, wenn die Zulassungsbehörde auf die Vorlage der Prüfbescheinigung entsprechend § 47 a Abs. 4 Satz 2 StVZO besteht. Das dies nicht in allen Zulassungsbehörden so umgesetzt wird, ist eine andere Geschichte. Die Angabe auf der Abmeldebescheinigung ersetzt eben nicht die Prüfbescheinigung. Also Wette gewonnen .Hallo,es liegt wie so oft im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Womit sich so mach einer wieder unheimlich wichtig tun kann, ohne das man eine Handhabe hat und sich entsprechend wehren kann. Typisch Deutsch kann man da nur sagen! Mit dieser Regelung stellen die Behörden die Glaubwürdigkeit ihrer eigenen Dokumente (Anmeldebescheinigung) doch in Frage wenn sie zusätzlich die AU- Bescheinigung verlangen.Ich würde sagen: Kauf ne Kiste Bier und trink die mit Deinem Chef gemeinsam. GrußJoachim
AU-Bescheinigung nötig??
Verfasst: Di 28. Okt 2003, 21:46
von er ka
Hallo erstmalda hat Joachim einen Salomonischen Beschluss gefasst, den ich übrigens nur befürworten kann.Das Verhalten der Behörden führt Schlussendlich immer wieder zum Hornberger Schiessen, Dir und Deinem Chef steht es besser zu Gesicht wenn ihr Euch in Ruhe bei einem guten (Kasten) Bier über die Behörden und deren (unverständliche) Willkür amüsiert, anstatt Wetten abzuschliessen, welche bei dem derzeitigen (Un-)kenntnisstand der Behörden keiner von Euch gewinnen kann, ob Gesetz oder nicht.Ich fahre(lieber ein Bier trinken, als auf Behördenverhalten zu wetten) freundlich grüssender ka
AU-Bescheinigung nötig??
Verfasst: Mi 29. Okt 2003, 14:17
von fliermann
Hallo,danke an alle, die geantwortet haben. Besonders Lemurs Antwort gefällt mir. Natürlich werde ich den Kasten mit meinem Chef gemeinsam trinken.GrußFRANK
AU-Bescheinigung nötig??
Verfasst: Mi 29. Okt 2003, 21:25
von OO==00==OO 635 CSi
Hallo zusammen,ganz aktuell: heute morgen bei der Ummeldung meines Golf I Cabrio von normaler Zulassung auf Saison wurde die AU-Bescheinigung verlangt. Ich hatte sie nicht dabei, es reichte aber eine gefaxte Kopie aus, die ich mir aus der Firma schicken ließ.Gruß Bernd
AU-Bescheinigung nötig??
Verfasst: Do 30. Okt 2003, 13:47
von fliermann
Hallo Bernd,stand auf der Abmeldebescheinigung der AU-Termin??GrußFRANK