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tüv und rad/reifen kombinationen

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 00:11
von nahuth
hej zusammen,im brief meines oldies ist die reifengröße "195/65r15 auf felge 5,5x15h2 et 25 kennzeichen 5515" eingetragenist es dann erlaubt, diese reifengröße auf felgen mit der gleichen größe, aber einem anderen kennzéichen zu fahren?viel grußniklas

tüv und rad/reifen kombinationen

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 11:23
von hallo-stege
Hallo Niklas,nein, Du kannst aber eventuell die anderen Felgen, die Du verwenden möchtest, nachtragen lassen. Viele Grüße von FrankPS: Ist eine lustige Reifengrößr füe einen Oldie !

tüv und rad/reifen kombinationen

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 14:49
von ford64
Gibt es eigentlich auch die Möglichkeit, gleich ALLE theoretisch verfügbaren (und legal nutzbaren!) Rad- und Reifengrössen eintragen zu lassen?

tüv und rad/reifen kombinationen

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 15:06
von hallo-stege
Hallo Ford64das Problem dabei ist, daß die ganzen Rad- Reifenkombinationen bei der Abnahme ja vorgeführt werden müssen. Das ist z.B. deswegen notwendig, weil für die verschiedenen Kombinationen verschieden Auflagen gelten können (z.B. gerade bei älteren Fahrzeugen Änderungen im Radhaus, Lenkeinschlagbegrenzungen, Verwendung von anderen Achswellen usw.). Nach Aktenlage darf das leider nicht entschieden werden. Wenn Du das umgehen möchtest, am besten Felgen mit ABE verwenden, das ist meist die einfachste Lösung. Viele Grüße von Frank----------------------- www.kreidler-museum.de

tüv und rad/reifen kombinationen

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 16:03
von ford64
Danke Frank,Mein Gedanke war, alle zulässigen Kombinationen gleichen Abrollumfangs (!) auf Originalfelgen gleich auf einmal eintragen zu lassen, um dann im Bedarfsfall (z.B. Bezugsschwierigkeiten einer bestimmten Reifengrösse) schneller eine grössere Auswahl an Alternativgrössen zu haben, ohne gleich wieder einen zeitraubenden TÜV-Termin aushandeln zu müssen.viele Grüsse

tüv und rad/reifen kombinationen

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 19:30
von nahuth
hej,danke für eure antworten.neenee, diese deutsche kleinkariertheit, zum kotzen. irgendwann werde ich wohl noch beim umlackierung zum tüv müssen, oder wenn nen drehzahlmesser einbaue...naja, diese reifengröße hab ich eintragen lassen, weil es die originale reifengröße 175r15 nur noch zu horrenden preisen gibt und die reifenkonstruktion dann an sich total veraltet sein wird. also bin ich auf eine gängige größe umgestiegen, um qualitativ gute dinger zu bekommen.was passiert denn schlimmstenfalls, wenn ich die felge (obwohl deren größe schon drin steht) nicht eintragen ließe?tschöniklas

tüv und rad/reifen kombinationen

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 20:26
von Box156
Hallo,meines Wissens muss ein 195er auf einer mind. 6 Zoll breiten Felge aufgezogen sein.Hatte ein ähnliches Problem bei meinem Commo A. Serie ist 165 HR 14 auf 5x14. Ich hab jetzt 196/65 HR 14 auf einer 6 Zoll-Admiral-Felge. Hatte heute 0 Probleme beim TÜV.Bei einer Neueintragung muss die alte Größe ja auch nicht zwangsläufig ausgetragen werden.GrüßeFrank

tüv und rad/reifen kombinationen

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 20:37
von ML
Ne ne, 195/65/15 geht auch auf 5,5, habe ich am Käfer auch. Nebenbei: Die erwähnten Felgen sind doch die ATS für den Käfer, oder? Habe ich auch. ;-)Hatte seinerzeit das gleiche Problem, da weder die 175R15 noch die 185/70R15 gescheit beschaffbar sind.Hatte deshalb auch ein Riesentheater mit der Eintragung, da H Kennzeichen.Auf Vorrat eintragen geht aber keinesfalls, was ja auch nachvollziehbar ist.Der Abrollumfang ist eine Sache, aber eben nicht alles.Da die anderen Größen, die in Frage kommen, ja wohl eher noch breiter sind,sind Probleme mit Freigängigkeit auch recht wahrscheinlich.ML

tüv und rad/reifen kombinationen

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 20:41
von nahuth
hej,ja, sind die ats, fünfloch allerdings :-) bei mir gab das mit dem h kennzeichen kein problem, da 175r15 standart war, und 195/65r15 2 größen breiter ist als original, wie auch gerade in den richtlinien zugelassen.viele grüßeniklas

tüv und rad/reifen kombinationen

Verfasst: Di 28. Okt 2003, 00:35
von ford64
Zitat:Original erstellt von ML:Auf Vorrat eintragen geht aber keinesfalls, was ja auch nachvollziehbar ist....Da die anderen Größen, die in Frage kommen, ja wohl eher noch breiter sind,sind Probleme mit Freigängigkeit auch recht wahrscheinlich.als ich oben "zulässige Kombination" schrieb, meinte ich eigentlich rechtmässig zulässig.Beispiel - 175er UND 205er sind bereits beide eingetragen - brauche ich dann für die Zwischenbreiten 185 und 195 noch mal eine Extra-Eintragung?