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07er Kennzeichen und TÜV-Eintragungen
Verfasst: Mo 20. Okt 2003, 21:10
von Ralf007
Hallo!Ich habe vor ca.1 Jahr meinen Opel Kadett C restauriert.Der Wagen ist bis auf die Chromfelgen und dem Auspuff original erhalten und hat auch noch knapp 1 Jahr Tüv.Da mir damals beim Strassenverkehrsamt gesagt worden ist,das diese Sachen bei einer 07er Nummer nicht mehr eingetragen werden müssen(muss aber vekehrssicher sein)habe ich die auch nicht eintragen lassen. Nun bin ich vor knapp 2 Wochen auf dem Weg zur Tankstelle in eine Verkehrskontrolle gekommen.Da ich immer eine Kopie meines Fahrzeugbriefes dabei habe,habe ich den Polizisten diesen vorgelegt.Als der gesehen hat,das die beiden Sachen nicht eingetragen waren,habe ich ein Bussgeld wegen erlöschen der Betriebserlaubnis erhalten.Desweiteren habe ich vom Strassenverkehrsamt ein Schreiben bekommen,ich sollte die rote Nummer abgeben,weil ich mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis gefahren bin.Bei Nachfrage auf dem Amt wurde mir jetzt gesagt,jede Veränderung am Fahrzeug muss auch in die Papiere eingetragen werden,ob rote Nummer oder nicht.Gibt es nicht einen Paragraphen,wo dieses genau geregelt wird?Wäre nicht schlecht wenn es da etwas zum ausdrucken gäbe was man auf dem Amt vorlegen könnte.Denn anscheinend wissen die selber nicht,was nun Sache ist.Bin für jeden Tip dankbar.MfGRalf
07er Kennzeichen und TÜV-Eintragungen
Verfasst: Mo 20. Okt 2003, 21:43
von Th. Dinter
Hallo,was Dir da erzählt wurde, ist alles Quatsch.Du hast nur einen grundsätzlichen Fehler gemacht: Deinen Fahrzeugbrief mitzuschleppen!Zu einer 07er gehört nicht zwingend ein Kfz.-Brief, also auch keine Eintragungen.Auf dem Fahrzeugschein steht alles, was zum Betrieb des Fahrzeugs an Vorschriften beachtet werden muß. Das können die Herrschaften auf dem Straßenverkehrsamt selbst nachlesen.Ich selbst betreibe z.B. zwei Fahrzeuge, die eingeführt wurden. Für die Sicherheitsüberprüfung bin ich beim TÜV vorgefahren. Es hat weder ein ausländischer Brief noch ein Datenblatt o.ä. vorgelegen. Den Prüfer hat überhaupt nicht interessiert, welche Rad-/Reifengröße am Fahrzeug war, welcher Motor, etc. Der muß nach pflichtgemäßem Ermessen feststellen, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist.Und ob die Angaben über Fahrgestellnr.übereinstimmen.Insofern war die Angabe, die Du vor einem Jahr auf dem Amt bekommen hast, richtig.grußthomas
07er Kennzeichen und TÜV-Eintragungen
Verfasst: Mo 20. Okt 2003, 21:59
von goggo
Fehler Nr. eins was nicht verlangt wird wird NIE vorgelegt ....Ich hab zwar auch eine Kopie - aber nur für Ersatzteile EINKAUF.Meine Alus hab ich beim TÜV angefragt - ob so Eintragbar. Aber den grünen geb ich nur mein rotes Heft..Ich glaub eine Kopie der Ausnahmegenehmigung §49(wo drinn Steht das des Fahrzeug NICHT angemeldet ist) und eine Erklärung dass diese eine Testfahrt für die spätere Eintragung war (ich hoff Du hast den grünen nicht zuviel erzählt) müsste Doch jeder Diskussion standhalten??Für Dich hoffend Helmut
07er Kennzeichen und TÜV-Eintragungen
Verfasst: Mo 20. Okt 2003, 23:01
von hallo-stege
Hallo Ralf,Deine Betriebserlaubnis ist sowieso erloschen, weil Dein Kadett (nehme ich jedefalls mal an) länger als 18 Monate abgemeldet war. Dann gilt Dein Fahrzeug nach § 19 Abs. 2 als endgültig außer Betrieb gesetzt und die BE erlischt ...In einen auf diese Weise ungültig gewordenen Brief etwas eintragen zu lassen, ist natürlich großer Humbug und ein amtlich anerkannter Sachverständiger dürfte das auch garnicht tun. Was Du Dir natürlich auf jeden Fall von einem Sachverständigen oder Prüfingenieur bescheinigen lassen kannst, ist die Verkehrssicherheit Deines Fahrzeuges mit den gemachten (zeitgenössischen) Umbauten. Desweiteren siehe im Text zur 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO (nach der Dir die rote Nr. zugeteilt wurde) § 1 Abs. 1: "Abweichend von § 18 Abs.1 der StVZO benötigen Kraftfahrzeuge ... keine Betriebserlaubnis ..." Insofern ists völlig egal, wenn selbige erloschen ist.Mein Tip: schick Polizist und Zulasungsbeamten zur Nachschulung. Dann lernen sie ihre eigenen Gesetze lesen. Dein Anwalt hilft Dir dabei - und wer lesen kann, ist klar im Vorteil !Viele Grüße von Frank-------------------
www.kreidler-museum.de
07er Kennzeichen und TÜV-Eintragungen
Verfasst: Di 21. Okt 2003, 00:23
von Altopelfreak
Hallo Ralf,herzliches Beileid für Deinen Ärger, es ist wirklich unglaublich, welch bodenlose Ignoranz bei Polizei und Verkehrsbehörde in diesem Lande anzutreffen ist!Wo wird das nur eines Tages hinführen ?!TschüssKlaus
07er Kennzeichen und TÜV-Eintragungen
Verfasst: Di 21. Okt 2003, 10:56
von oldierolli
Hallo Frank, genau richtig! Immer nach dem Motto: Herr Lehrer, ich weiß was, und letztlich doch gar nix. Und dann ständig nach der nächsten Beförderung geifern! Gruß. Rolf
07er Kennzeichen und TÜV-Eintragungen
Verfasst: Di 21. Okt 2003, 14:41
von Ralf007
Hallo!Danke erstmal für die schnellen Antworten.Ich werde heute nochmal zum Strassenverkehrsamt fahren und die mal auf den Paragraphen ansprechen.Bin mal gespannt,was die sich heute wieder ausgedacht haben,um einem das Leben schwer zu machen.Gruss Ralf
07er Kennzeichen und TÜV-Eintragungen
Verfasst: So 26. Okt 2003, 09:54
von Fuchs
mein MB 230 CE (W123) wird im November 20 Jahre altvom Landratsamt erhielt ich folgende MeldungZur Beantragung eines Roten Dauerkennzeichens für Oldtimer (20 Jahre undälter ab Tag der Erstzulassung) benötigen Sie folgende Unterlagen:1. Polizeiliches Führungszeugnis2. Schriftlicher formloser Antrag mit kurzer Begründung3. Personalausweis4. Fahrzeugbrief oder ein Kurzgutachten für das 07-Kennzeichen (TÜV)5. Das Fahrzeug ist vor Zuteilung des Kennzeichens auf unser Verlangenvorzufahren.Die Nutzung des Kennzeichens darf nur zur Prüfungs-, Probe- undÜberführungsfahrten genutzt werden.Eine Verwendung im Alltagsverkehr ist nicht zulässig.Zu 1.)Habe ich am 24.10.03 beantragt (13€ für eine Antragstellung ???)Zu 2)Wer kann mir da einen guten Formalismus zukommen lassen
07er Kennzeichen und TÜV-Eintragungen
Verfasst: Fr 26. Dez 2003, 22:48
von RalfR412m
Guten Abend verehrte Forumsteilnehmer,mich hätte jetzt abschließend noch interessiert, wie die Geschichte mit der Straßenverkehrsbehörde von Ralf ausgegangen ist.Ich habe selbst Fahrzeuge über 07 laufen und sehe, welch enorme Unterschiede sich manchmal bei der Behandlung mit dieser Nummer ergeben.Übrigens:Ich besitze 07 seit 1997 und seit dieser Zeit wurde ich damit nur ein einziges Mal angehalten.Zu meiner Verwunderung wollten die von mir nicht 'mal den Führerschein sehen, geschweige denn 07 Papiere.Sie interessierten sich nur für die techn. Daten und das Bj. meines R4(1970).Als ich das Fahrzeug dann noch mit der Kurbel wieder in Gang setzte, war die Verblüffung perfekt.Dann stiegen die Beamtin und der Beamte(beide deutlich jünger als mein Renault)lachend in ihren Dienstwagen und fuhren fröhlich winkend davon.Sachen gibt's, nicht wahr?Gruß an alle Oldifan's, ob mit oder ohne 07.Ralf Sch.
07er Kennzeichen und TÜV-Eintragungen
Verfasst: Fr 26. Dez 2003, 23:16
von fliermann
Hallo, Zitat:Original erstellt von hallo-stege:In einen auf diese Weise ungültig gewordenen Brief etwas eintragen zu lassen, ist natürlich großer Humbug und ein amtlich anerkannter Sachverständiger dürfte das auch gar nicht tun. [/b]mir hat der freundliche TÜV-Prüfer die Auflastung meines LT 28 auch im Brief eingetragen, obwohl er über 18 Monate stillgelegt ist.GrußFRANK[Diese Nachricht wurde von fliermann am 26. Dezember 2003 editiert.]