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Hebebühne und Waschanlage - bitte ...!

Verfasst: So 28. Sep 2003, 19:42
von matthias_p
Hallo Rechtsbeistand und alle Wissenden,ma ne Frage - wir diskutieren gerade hinsichtlich "Machbarkeit". Nehmen wir an, ich wäre reich und kaufte mir eine ehemalige Kfz-Werkstatt mit allem Inhalt und der ganzen Infrastruktur, die da drin iss. Gruben, Hebebühnen, Abgasausderwerkstattrausführanlagen mit Motortester CO (Schornstein!!!), Waschanlage (mit oder ohne Go-Go-Girl-Vorwäsche). Welche rechtlichen Punkte MUSS ich als PRIVATPERSON einhalten?Gibt es für Hebebühnen PRIVAT jährlich TÜV wg. Sicherheit? Darf ich als PRIVAT-Heini ne Grube haben (wohl ja)? Darf ich als PRIVAT-Mensch eine Waschanlage besitzen? Ölabscheider??Muß irgendwas bei einer Übernahme protokollarisch festgehalten werden? "Wenn Du unnerschreibst, dann geht alle Verantwortung für das vergrabene Öl im Garten auf Dich über."Muß eine erneute behördliche Prüfung bei Eigentümeränderung erfolgen von XYZ aufgrund von Weißderhimmel?Was muß ich ggf. REGELMÄSSIG (wichtig!) an Nachweisen bringen? Entsorgungsnachweis von Keineahnungwas?Hallo AUTOPENSION - Du bist doch ne Firma, Du weißt das bestimmt und wo wohnst Du eigentlich hier im Norden?Letzte Frage von der eigentlich nur einen Frage: Welche Behörde(n) ist(sind) zuständig?Gruß und Dank MP[Diese Nachricht wurde von matthias_p am 28. September 2003 editiert.]

Hebebühne und Waschanlage - bitte ...!

Verfasst: So 28. Sep 2003, 19:58
von fliermann
Hallo,meine Wissens nach ist es so:-Grube: wenn sie da ist, ist sie da (also wohl auch genehmigt). Schwieriger ist es nachträglich eine zu bauen.-Hebebühne: Abnahme ist bei Privatleuten nicht nötig. Es geht im Gewerbe ja um Arbeitssicherheit und Haftungsfragen. Wenn Dir die Kiste auf den Kopf fliegt ist das Dein Problem, wenn es einem Profimechaniker passiert, hat der Chef ein Problem und die Berufsgenossenschaft (da sie ja zahlt)-Absauganlage brauchst Du als Privater nicht.-Abfälle und Abwasser (Ölabscheider) mußt Du natürlich korrekt entsorgen. Korrekt??GrußFRANK

Hebebühne und Waschanlage - bitte ...!

Verfasst: Mo 29. Sep 2003, 19:46
von nordhorst
Moinsen!Dazu hätte ich noch eine Ergänzungsfrage! Ich habe mal gehört, dass man (als Gewerbler in HH) für jede Bühne 7 (sieben!) Stellplätze nachweisen muss. Wenn private Bühnen keiner Überwachungspflicht unterliegen (ist das wirklich so?), dann dürfte diese Stellplatzvorschrift doch auch hinfällig sein, oder?Mit flossigen Grüßen,der nordhorst

Hebebühne und Waschanlage - bitte ...!

Verfasst: Di 30. Sep 2003, 08:08
von DIE AUTOPENSION
Moin Matthias,Fragen über Fragen...Angenommen, Du wärest reich, dann, ja dann ist in Deutschland alles kein Problem mehr, denn man braucht dann auch nicht zur Bundeswehr oder muß vergleichbare Bürgerpflichten erfüllen...Z.Thema: Es läuft hier anders, als Du Dir das vorstellst. Gerade in HH gelten da besondere Vorschriften, was den Umweltschutz anbelangt, stammt noch aus der Zeit, als die Grünen an der Regierung waren...Wenn Du eine bestehende, ehemals genehmigte Kfz Werkstatt übernimmst und privat betreiben willst, so ist in aller Regel für die bestehenden Gebäude eine Nutzungsänderung beim Ordnungsamt bzw. Bauamt zu beantragen, die Nutzung ist dann privat statt gewerblich. Die Behörde muß dann prüfen, ob dies möglich ( in deren Sinne) und erlaubt ist. Dabei werden alle anderen Behörden automatisch miteingeschaltet! Wenn nun im Flächennutzungsplan vorgesehen ist, diese Gewerbefläche als solche zu erhalten, bist Du draußen. Sollte aber die mittel- und langfristige Planung eine Umwandlung in Wohnbebauung vorsehen, wird es natürlich schwierig, hier eine Privatwerkstatt zu betreiben.Eine kleine Anfrage beim Bezirksamt würde hier weiterhelfen.Die meisten Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und dgl. beziehen sich natürlich auf gewerbliche Betriebe. Wenn Du zum Beispiel unter Deiner eigenen defekten Hebebühne tot liegst, ist das eben nur Pech, sozusagen selber Schuld. Wenn da allerdings Dein Kumpel liegen sollte, ist es nicht nur dessen Pech, sondern auch Deines! Noch schlimmer ist es, wenn er es überlebt, in jedem dieser Fälle bist Du dran. Die privaten Haftpflichtversicherungen sind bei solcherlei Unfällen sehr zurückhaltend, ebenso bei Umweltschäden! Um nun dieses Risiko zu versichern, ist eine umfangreiche Haftpflicht abzuschließen, die widerum entsprechende Auflagen vorsieht. Ob dies für den privaten Bereich möglich ist, mußt Du bei verschiedenen Versicherungen erfragen. Selbstverständlich ist es möglich und sinnvoll, bestimmte technische Geräte wie z. B. Hebeanlagen sowie Druckbehälter regelmäßig prüfen zu lassen, allein schon des eigenen Überlebens wegen...Grundsätzlich gilt bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes, daß diese meist nicht auf dem neuesten Stand sind. Sich hier vor Vertragsabschluß nicht zu informieren, wäre grob fahrlässig! Ebenso ist es üblich, z. B. bei alten Tankstellen, die Haftung für sog. Altlasten beim Vorbesitzer/ -betreiber vertraglich zu verankern, denn die möglichen Folgen bei einer Änderung der Vorschriften sind unkalkulierbar.Es geht hier nicht so sehr ums Besitzen der Einrichtungen, sondern um deren Betrieb! Grundsätlich ist jeder Mensch dafür verantwortlich, was er der Gemeinheit tut oder antut. Wenn Du z.B. einen Ölabscheider betreibst, bist Du für dessen einwandfreies Funktionieren und die Betriebssicherheit verantwortlich, denn sonst kann hieraus ein größerer Schaden als Nutzen herauskommen. Reduzieren kann man dieses Risiko durch regelmäßige Fachprüfungen/ Abnahmen und entsprechende Versicherungen, s.o. Die Nutzung als private oder gewerbliche spielt dabei keine Rolle!Nachweise über private Entsorgungen sind nicht vorgeschrieben, allerdings möglich, evtl. kostenpflichtig. Entscheidend auch hierbei der Umfang. 5 Ölfiler im Jahr sind leichter zu entsorgen als 500...Bei einer Übernahme und entsprechender Nutzungsänderung werden alle relevanten Behörden automatisch informiert, ebenfalls auch das Finanzamt, welches sich natürlich auch Fragen wird, was dort so abgehen soll... Eine wichtige Institution, dem Bauamt nachgeschaltet, ist der sog. vorbeugende Brandschutz, welcher natürlich immer die Gefahrenabwendung der Allgemeinheit im Auge hat. Es ist für diese Leute ein leichtes, Dir bei "Nicht"- Wohlwollen ein Auflagenpaket aufzubürden, welches Dir lange schlaflose Näche bereiten kann. Dann sind wir automatisch wieder bei Punkt eins, der mit dem Geld...Das ganze Thema ist recht komplex und hier nicht kompakt zu erörtern, ich bin aber bereit, Dich auf einen Kaffee einzuladen und da eventuelle Hilfestellng zu geben, wir haben das nämlich alles schon durch...Ruf' mich mal an!GrüßeMichael

Hebebühne und Waschanlage - bitte ...!

Verfasst: Di 30. Sep 2003, 09:49
von matthias_p
Zitat:Original erstellt von DIE AUTOPENSION:Moin Matthias,Fragen über Fragen...GrüßeMichaelHallo Michael,superklasse, daß Du Dir dafür Zeit genommen hast. Schon fast ne voll erschöpfende Antwort, fragt sich nur, wie "erschöpfend" hier zu interpretieren ist. Und das mipm Kaffe ist sehr gut, da wird aber ne Gruppe kommen, die Dich einlädt.Bis demnächst ... schaun mer mal, dann sehn mer schon.MP aus HaHa(... wegen dicken Fingern ...)[Diese Nachricht wurde von matthias_p am 30. September 2003 editiert.]