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Was darf man mit einem 3/1b Führerschein alles fahren?
Verfasst: So 21. Sep 2003, 23:47
von Sting
Hallo,ich habe wieder mal eine spezielle Frage:Ich habe einen Führerschein Klasse 1b/3. Die Klasse 1b wurde auf 125cm und 11kW/15 PS erweitert. Jetzt ist die Frage, darf ich mit meinem Führerschein nur Leichtkrafträder mit dieser Leistung fahren oder auch Motorräder, die diese Leistung nicht überschreiten. Habe da mal beim Tüv nachgefragt und man hat mir die Auskunft gegeben, das das möglich sei, allerdings müßte dann das Motorrad auf Leichtkraftrad umgeschrieben werden. Stimmt das und verlieren da nicht die originalen Papiere an Originalität?Bitte um Antwort, wenn möglich auch in welchen § dies nachzulesen ist. Vielen Dank !Möchte mir nämlich ein Oldie-Motorrad kaufen, aber nur wenn ich es fahren darf !Schöne GrüßePeter
Was darf man mit einem 3/1b Führerschein alles fahren?
Verfasst: Mo 22. Sep 2003, 21:18
von hallo-stege
Hallo Peter,Du darfst Leichtkrafträder fahren, diese sind in § 18 Absatz 2 Nr. 4 als "Krafträder ... mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum >50 < 125 ccm" definiert. Außerdem darfst Du Leichtkrafträder bis 50 ccm nach Übergangsvorschrift in § 72 StVZO fahren.Ob in Deinem Fahrzeugschein explizit "Leichtkraftrad" stehen muß, glaube ich nicht, da in Ziffer 1 der älteren Fahrzeugbriefe / Scheine ja "Kraftrad" steht und Leistung und der Hubraum ja aus Ziffer 7 und 8 hervorgehen und dieses dann genau der Definition für Leichtkrafträder entspricht. Ich kann Dir aber eine rechtlich abgesicherte Antwort im Moment nicht geben und ich glaube auch nicht wirklich, daß sich der Gesetzgeber über unsere Oldies in dieser Beziehung Gedanken gemacht hat.Polizeikontrollen - sicherer wäre es vielleicht, wenn Du Dir "Leichtkraftrad" in Ziffer 1 eintragen läßt, Deinen Fahrzeugbrief mußt Du dabei nicht einbüßen, denn nach § 18 Absatz 7 können für zulassungsfreie Fahrzeuge ja durchaus Fahrzeugbriefe ausgestellt werden bzw. bestehen bleiben ... ich habe allerdings noch nicht gehört, das irgendwer freiwillig sein Motorrad zum Leichtkraftrad umschreiben ließ. Wenn Du allerdings sowieso zur Vollabnahme mußt, weil Dein Motorrad zu lange abgemeldet war, wird es normalerweise automatisch zum Leichtkraftrad umgeschrieben.Viele Grüße von Frank--------------------------
www.kreidler-museum.de
Was darf man mit einem 3/1b Führerschein alles fahren?
Verfasst: Mo 22. Sep 2003, 22:53
von Frankie
Was in diesem Zusammenhang auch ein ganz guter Witz ist, ist der umgekehrte Fall: Man kann ein 80er Leichtkraftrad nicht einfach so als Motorrad umschreiben lassen.Ein 80er Leichtkraftrad hat ja keinen Brief sondern nur eine Betriebserlaubnis (wie ein Mofa/Moped).Nun könnte man meinen, der TÜV/Baurat könnte ja einfach die Daten aus der Betriebserlaubnis nehmen und in einer §21-Untersuchung diese Daten in einen echten Brief übertragen. Das machen die aber aus irgendeinem Grund nicht. Man muss irgendwas verändern, z.B. Kettenrad mit weniger Zähnen oder einen Hubraumerweiterungssatz auf 90 ccm, mit entsprechendem Gutachten versteht sich, und erst dann kann man das LKR als Motorrad zulassen, was erheblich günstigere Versicherungsprämien nach sich zieht.Da wiehert der deutsche Amtsschimmel.Gruß Frank
Was darf man mit einem 3/1b Führerschein alles fahren?
Verfasst: Di 23. Sep 2003, 08:09
von hallo-stege
@Frankie, vorsicht mit den Begriffen. Wenn Du den Hubraum änderst wird ein 80er Leichtkraftrad erst dann zum "Kraftrad m.LB", wenn Du über 125 ccm kommst. (Beispiel: Vespa P80X mit 135 ccm Satz). Aber das ist garnicht nötig, denn die Versicherungsprämie wird schon günstig, wenn sie schneller als 80 km/h läuft. (Anderes Kettenritzel oder Kettenrad verwenden, da gibt es sogar einige Gutachten für). Es bleibt dann aber immer noch ein Leichtkraftrad. Ein Brief alleine bringt Dir da nichts, denn die meisten Versicherungen verlangen deswegen die teure Prämie, weil man Maschinen bis 125 ccm und bis 80 km/h schom mit 16 fahren darf. Ob die Maschine einen Fahrzeugbrief hat oder nicht, ist dafür unerheblich. Beispiel: eine DKW RT 125 4,6 PS 75 km/h oder eine Triumph BDG 125 mit 80 km/h Angabe im Brief - da wollten die Versicherungen ein Wahnsinsgeld als Prämie, trotz Brief, trotz "Kraftrad m. Lb." in Ziffer 1, weil man sie schon mit 16 fahren darf. Erst ein H Kennzeichen überzeugte in diesen Fällen den Versicherungschef, daß es sich hierbei tatsächlich um Oldtimer handelt - und es gab die günstige Prämie !(Das heißt dann "Kraftrad, Leichtkraftrad - Oldtimer 252298" in Ziffer 1 und ist weiterhin steuerfrei !)Viele Grüße von Frank---------------------
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Was darf man mit einem 3/1b Führerschein alles fahren?
Verfasst: Di 23. Sep 2003, 09:29
von Frankie
Aha, Danke für die Klarstellung der momentanen Gesetzeslage bei den LKRs. Meine Führerschein-1B-Zeiten liegen schon fast 2 Jahrzente zurück, aber mich juckt es immer öfters mir eine Honda MBX80 o.ä. als Spaßmobil zu kaufen.Aber es ist schon kurios: Durch die Einführung der 125er LKR-Klasse haben die alten bis 125 ccm/bis 80km/h-Motorräder (von denen es noch erheblich mehr als die 2 von dir genannten gibt) ihren Status als ECHTE Motorräder also verloren? Und werden zulassungs- und versicherungstechnisch den Kopf-Einrenn-Mopeds der 16-Jährigen gleichgesetzt? Ungerechte Welt! Nun gut, die Motorräder aus der Wirtschaftswunderzeit bzw. davor sind ja alle H-Kennzeichen-fähig, insofern halb so wild.Gruß Frank