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DS-H-Kennzeichen: Baurat in HH
Verfasst: Mo 8. Sep 2003, 00:03
von Altopelfreak
Hallo Markus,vielleicht solltest Du erst einmal erklären, was 'Baurat' bedeutet! Dieser Fachbegriff ist nämlich ausserhalb Hamburgs nahezu unbekannt.Ich habe hier in Süddeutschland über 10 Jahre gebraucht, um herauszufinden, dass sich dahinter so etwas wie TÜV-Vollabnahme (Paragr. 21) verbirgt.TschüssKlaus
DS-H-Kennzeichen: Baurat in HH
Verfasst: Mo 8. Sep 2003, 10:26
von Markus2010
es geht um eine DS, Baujahr 1969. Sie ist rostfrei, karosse neu lackiert, innenausstattung recht. Fz ist seit 1999 still gelegt, seitdem neu aufgebaut worden. Sie hat eine Beule an der vorderen Stoßstange, ansonsten alles in Ordnung.FIN: Im Brief steht eine FIN, die auch am Rahmen vorhanden ist. Diese ist allerdings nicht die, die laut Citroen ein Modell dieser Baureihe haben müsste. Ist das für den Baurat wichtig?Kann jemand einen Baurat in HH empfehlen? Gruss Markus
DS-H-Kennzeichen: Baurat in HH
Verfasst: Mo 8. Sep 2003, 13:25
von Frankie
Hallo KlausDann hast du 10 Jahre gebracuht, um das Falsche herauszufinden.Baurat steht in HH einfach nur äquivalent für TÜV. Das wird irgendwelche historischen Gründe haben, genauso wie der Oberbürgermeister von HH nicht Oberbürgermeister sondern Erster Bürgermeister heißt.Wenn ein Hamburger von Baurat spricht, meint er in erster Linie die normale Hauptuntersuchung, und nicht die Vollabnahme. In diesem Fall geht es natürlich um die Vollabnahme, und die macht der Baurat auch. Also man kann das Wort Baurat einfach durch TÜV ersetzen.So genug geklugscheißtGruß Frank
DS-H-Kennzeichen: Baurat in HH
Verfasst: Mo 8. Sep 2003, 15:48
von arondeman
Durchaus keine Klugscheisserei, Frankie, aber vom Inhalt her sehr prägnant formuliert.Aber, Ihr Nordlichter, vielleicht kann man sich ja darauf verständigen, dass man in Fragen an GANZ Deutschland auch die in GANZ Deutschland üblichen Standardbegriffe verwendet, ja? Übrigens, Markus:Das mit der Fahrgestellnummer ist doch kein Problem. Was interessiert's den TÜV oder die Zulassungsleute, was in den Werks-Fahrgestellnummernverzeichnissen des Herstellers steht? Hauptsache, Rahmennummer und Briefeintragung stimmen überein.Also bloß mal keine schlafenden Hunde wecken!GrußStephan
DS-H-Kennzeichen: Baurat in HH
Verfasst: Mo 8. Sep 2003, 17:07
von hallo-stege
@Frankie, da bist Du aber etwas auf dem Holzweg.Das mit dem "Baurat" ist ganz einfach: in Hamburg ist die seit Alters her technische Prüfstelle (noch) im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg. Die technische Prüfstelle darf als einziges Vollabnahmen, Sonderabnahmen, Fahrprüfungen und andere Untersuchungen machen. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS (alles privatwirtschaftliche Institutionen) etc. dürfen in HH nur die "einfachen" Dinge wie Hauptuntersuchungen, Anbauabnahmen und Abgasuntersuchungen machen.Da das ganze nun staatlich ist, werden diese Abnahme von Staatsdienern (früher ausschließlich Beamten, heute auch Angestellte) gemacht, und der amtlich anerkannte Sachverständige heißt deswegen in Hamburg "Baurat" und die § 21 Abnahme im Volksmund "Bauratabnahme".In Schleswig Holstein und Niedersachsen ist der TÜV technische Prüfstelle, in Mc. Pomm ists die Dekra. Lustig ist auch, das die eine TP von Hamburg ganz nahe an der TÜV - TP von Norderstedt liegt. Das gibt etwas Konkurrenz , die bekanntlich das Geschäft belebt.Wer genug Kleingeld hat, kann oder konnte übrigens die Verkehrsbetriebe Hamburg kaufen. Die Stadt will sich davon trennen. Wie weit die Verhandlungen sind, kann ich aber nicht sagen. Wäre doch mal ne feine Investition, alle Oldtimerfreunde legen zusammen und kaufen sich ihren eigenen "Baurat"Mit einem Grinsen aus dem hohen Nordengrüßt Frank-----------------------
www.kreidler-museum.de [Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 08. September 2003 editiert.]
DS-H-Kennzeichen: Baurat in HH
Verfasst: Mo 8. Sep 2003, 17:59
von Frankie
Hallo NamensvetterDa habe ich wohl wirklich Blödsinn erzählt. Hätte mich als Hesse wohl besser nicht geäußert zu dieser Frage *gompf*Aber noch eine Frage zum Verständnis: Der 'Herr Baurat' darf auch normale Hauptuntersuchungen machen, oder nur die ingenieurpflichtigen Sachen wie §21 und Briefeintragungen usw. ?Gruß Frank
DS-H-Kennzeichen: Baurat in HH
Verfasst: Mo 8. Sep 2003, 23:40
von bib
baurat ist dann fällig, wenn der brief verfallen ist,und neu erteilt werden muss.12 bis maximal(nach verlängerung) 18 monate abgemeldet, oder wenn etwas zusätzlich in den brief eingetragen werden soll.es ist so wie normaler tüv, nur erheblich teurer.beispiel: zum baurat muss man an den ami irgendwiehinten gelbe blinker anbauen.2 jahre später zum normalen tüv darf man wieder auforiginal zustand zurückgerüstet haben, das heißt original rote blinker.wo bleibt bei diesem schwachsinn der deuvet?wo doch sonst originalzustand über alles geht...gruss, peter
DS-H-Kennzeichen: Baurat in HH
Verfasst: Di 9. Sep 2003, 00:09
von p142
moin,der tüv in trittau soll recht gut sein, in norderstedt haben auch ein paar leute, die ich kenne gute erfahrung gemacht mit fähigen prüfern, die wissen, worum es bei einem oldtimer geht, wie auch immer man das jetzt auslegen möchte!grüsse aus altona,alex
DS-H-Kennzeichen: Baurat in HH
Verfasst: Di 9. Sep 2003, 07:30
von hallo-stege
@Frankie, natürlich darf der Baurat auch "normale" Hauptuntersuchungen machen, denn er ist ja ein amtlich anerkannter Sachverständiger. Ob er das aber in der Praxis auch macht, weiß ich nicht, denn das dürfen ja auch seine "Untergebenen".Zu Deiner anderen Frage: Die Fahrgestellnummer von Brief und Fahrzeug müssen übereinstimmen, sonst gehört der Brief nicht zum Fahrzeug. Das zählt vor allem für die § 21 Untersuchung. Ob das nun immer 100 % mit Deinen Infos über die Baureihen - Nummern übereinstimmt, kann ich nicht sagen. Dafür müsste man wohl mal bei Citroen anfragen, aber ob die sich an das Auto noch erinnern können ???@Bib, "Bauratuntersuchung", also eine Abnahme nach § 21 StVZO einspricht in der Praxis nicht nur einer Hauptuntersuchung. Zusätzlich werden die Daten am Fahrzeug aufgenommen und ein Gutachten zur Erteilung eines neuen Fahrzeugbriefes angefertigt, oder die Daten gleich in den neuen Brief eingetragen.Wenn Du zum Baurat mit "gelben" Blinkern mußt, weil es an Deinem Ami keine rechtliche Grundlage (wundert mich, Baujahr ?) gibt oder Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von roten Blinkern erteilt wurde, um bei diesem schlechten Beispiel mal zu bleiben, mußt Du natürlich auch nach 2 Jahren mit gelben Blinkern zur HU. Denn Dein Fahrzeug muß ja nicht nur beim "Baurat" sondern auch bei der HU den Vorschriften der StVZO entsprechen. Es sei denn, Dein HU - Prüfer ist auf diesem Auge blind ! Oder hab ich da was falsch verstanden ???Und wo bitteschön liegt der Schwachsinn, daß ein Fahrzeug vorschriftsmäßig sein muß ? Und was soll die DEUVET dagegen tun ???Viele Grüße von Frank-------------------
www.kreidler-museum.de [Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 09. September 2003 editiert.]
DS-H-Kennzeichen: Baurat in HH
Verfasst: Di 9. Sep 2003, 23:05
von Th. Dinter
Hallo bib,Brief verlängern gibt´s nicht mehr. Die Frist nach der vorübergehenden Stilllegung beträgt grundsätzlich 18 Monate.grußthomas