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Copyright auf Autos?

Verfasst: Sa 30. Aug 2003, 20:53
von matthias_p
Hallo, gerade gabs ja den Fall mit dem Copyright auf Bilder der eigenen Person, der ausführlich diskutiert wurde. Was ist, wenn ich mir eine Homepage baue und dort Autos zeige, die mir mal so begegnet sind und die ich mittels Digiknipse optisch "eingesackt" habe? Haben die Halter auch hier ein Copyright am "eigenen" Bild oder besser am blechernen Eigentum? Wenn ich das Kennzeichen schwärze, wird man wohl kaum mit einer Abmahnung o.ä. zu rechen haben - da müßte ja der Halter nachweisen, das es nur dieses eine Auto gewesen sein kann. Was ist dann aber mit Einzelstücken? Den Behrmann 6.3, der in Norderstedt immer mal wieder im Schaufenster steht? Oder eine "El Loco"-Sonderanfertigung (Caddy Lowrider)?Wäre schön, wenn auch das jemand weiß und da was drauf antworten kann.Gruß Matthias aus HH

Copyright auf Autos?

Verfasst: Sa 30. Aug 2003, 23:23
von Fusca
Oi Matthias,ich kenne die Rechtslage auch nicht, aber ...Mein Fusca ist schon mehrfach im Internet gesichtet worden, auch mit erkennbarem Kennzeichen.Ich sehe es so: Wer sich auf Treffen begibt, in irgendeine Digicam rutscht und dann im i-net auftaucht, sollte Treffen meiden, wenn er nicht " veröffentlicht " werden will.Bei " Schaufensteraufnahmen " solltest Du aber vielleicht vorher fragen. Ist vielleicht billiger und nervenschonender wie die andere Geschichte vor wenigen Wochen ( die im übrigen ja dann doch noch gütlich geregelt wurde )Aber mal an die Rechtskundigen hier:Wenn ich ein Bild meines Fuscas im net entdecke, schicke ich es auch an Freunde weiter, da sind aber auch immer weitere Autos und Personen zu sehen. Muss ich die Eigentümer und Zuschauer alle vorher fragen ?Wohlgemerkt, wenn ich ein Bild meines Fuscas entdecke, bemühe NICHT die Juristerei, schon eher " copy and paste " tchaudie Cabrio-Saison ist wohl für dieses Jahr gelaufen Uwe

Copyright auf Autos?

Verfasst: So 31. Aug 2003, 00:20
von Privra
Nein, keine Angst. Die geschichte hier im Forum lag etwas anders. Es wurden Bilder genutzt, die jemand anderes gemacht hatte. Solange Du selber die Bilder machst kann dir niemand etwas. Es sei denn, Du dringst in die Privatsphäre des Fotografierten ein. also ungenehmigte Bilder eines Fahrzeuges durch das Schlüsselloch einer Garage - nein! Ungenehmigte Bilder eines Ferrarifahrers in seinem Schlafzimmer vom Baum aus durch das Fenster - nein. Selbstgemachte Bilder eines auf öffentlichen Wegen herumfahrenden Ferrari - ja. Das gleiche gilt für das Schaufenster - dieses Fahrzeug wird der Öffentlichkeit präsentiert. Das Schwärzen von Kennzeichen würde ich aus Fairnessgründen empfehlen. Stell Dir vor der Ferrarifahrer kommt gerade von seiner Geliebten und hat seiner Ehefrau erzählt, er sei ganz woanders ... .Schaun ´mer mal, was die Kollegen noch sagen - es gilt immer: zwei Juristen, drei Meinungen.Jens

Copyright auf Autos?

Verfasst: So 31. Aug 2003, 18:41
von Karl Eder
Hallo!Bei selbstgemachten Bildern auf öffentlichen Straßen und Plätzen kann es kaum Probleme geben (auch wenn der vor erwähnte Ferrarifahrer dann Eheprobleme hat...).Problematisch wird es wenn Du entweder mit den Bildern Geld verdienst (z.B. sie für die Bilder in einem Katalog verwendest) oder sie z.B. auch für einen Pressebericht verwendest, der in keinem direkten Zusammenhang mit dem Bild steht (also Du bewirbst damit eine von Dir organisierte Veranstaltung, ohne daß der abgebildete je daran teilgenommen hat oder teilnehmen will).Das Problem (z.B. bei Verwendung für Werbung) tritt immer dann auf, wenn entweder das Kennzeichen oder auch Personen eindeutig erkennbar sind.