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Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) : Nachrüsten oder nicht?
Verfasst: Mo 11. Aug 2003, 14:20
von Iwan
Hallo Allerseits.Habe ein russisches Militaergespann restauriert. Die russischen Papiere zeigen als fruehestes Datum 1968, was als Tag der Erstzulassung angenommen wird. Die russischen Militaergespanne haben natuerlich keine Blinker und das Modell an sich stammt aus den 50ern.Laut deutscher Bauvorschrift von 1962 muessen Neu-Fahfrzeuge mit Blinker ausgestattet sein.Muss ich fuer den TUEV jetzt eine Blink-Anlage nachruesten (was natuerlich die Originalitaet verschandeln wuerde) oder besteht die Moeglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen? Gibt es einen Unterschied bei der HU zwischen Oldtimer (H-Kennzeichen) und normale Abnahme?Vielleicht hat jemand einen guten Tip fuer mich...Danke[Diese Nachricht wurde von Iwan am 11. August 2003 editiert.]
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) : Nachrüsten oder nicht?
Verfasst: Mo 11. Aug 2003, 16:06
von bib
beim h-kennzeichen wird auf original zustand geachtet,bei normaler zulassung nur auf verkehrssicherheit.vor allem bei kleinerem hubraum ist das h-kennzeichenüberflüssig, da es steuermässig keinen vorteil bringt.gruß, peter
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) : Nachrüsten oder nicht?
Verfasst: Mo 11. Aug 2003, 18:44
von hallo-stege
Die Blinkanlage mußt Du (normalerweise) nachrüsten, es sei denn, Dein Fahrzeug ist vom Baujahr her älter als 1.1.1962. Und unterschätz´ den Ostblock nicht, die haben da schon lange Blinker ...Viele Grüsse von Frank-----------------
www.kreidler-museum.de
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) : Nachrüsten oder nicht?
Verfasst: Mo 11. Aug 2003, 20:36
von Iwan
Zitat:Original erstellt von hallo-stege:...Und unterschätz´ den Ostblock nicht, die haben da schon lange Blinker ...Hallo Frank,vielen Dank für Deine Antwort.wie schon beschrieben, handelt es sich um ein "echtes" Militärgespann. Und da gabs wirklich keine Blinker dran....Und mir geht es hauptsächlich um die Originalität...Gruß Christian
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) : Nachrüsten oder nicht?
Verfasst: Mo 11. Aug 2003, 22:57
von Th. Dinter
Hallo,ein Fahrzeug, das regulär zugelassen werden soll, also egal, ob H oder "normal" wird nur mit Blinkern abgenommen.Ich kenne keinen TÜV-Menschen, der bei Fahrzeugen nach dem 1.!! Weltkrieg dafür eine Sondergenehmigung zulässt (die muß von der Zulassungsstelle ausgestellt werden, und auch die können das noch verweigern, tun das aber im Allgemeinen nicht).Bei 07 muß das nicht sein....grußthomas
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) : Nachrüsten oder nicht?
Verfasst: Di 12. Aug 2003, 00:47
von goggo
Also 62 Stimmt...Hab ein Zündapp Bella mit Blinkern 63er Bj aber mein Goggoroller mit SW hat keinen Bj53 - und das mit TÜV segen zumindest vor der 07 Nummer zuteilung (dafür hab ich seit dem TÜV 18zoll Felgen und ein gogo-die sind halt überfordert mit solchen gefährten)- und jetzt ists (zum Glück) vorbei mit dem Nervigen was ist und was darf - ich mach was SINN macht und (Natürlich Sicher ist)Meiner Meinung ist der TÜV für ab 20Jahre UNSINN wenn vom Werkstatt oder Fachmann gewartet.. (Das nur am Rande (Gruß an alle Prüfer im Forum...)Helmut
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) : Nachrüsten oder nicht?
Verfasst: Di 12. Aug 2003, 08:36
von Iwan
Hallo Thomas,danke für Deine Antwort. Blinker nach dem 1. Weltkrieg ist so aber nicht ganz richtig...Die Vorschrift für elektrische Blinker (amtlich Fahrteichtungs-Anzeiger) gibt es erst seit 1962.... Damals mußten teilweise Fahrzeuge mit Winkern auf Blinker umgerüstet werden...Heute sind aber Oldtimer mit Winkern wieder erlaubt (ohne Blinker).Ich habe einige Motorräder mit Baujahr vor und nach dem II.ten Weltkrieg, die haben keine Blinker und da hat auch nie jemand nach gefragt. Wie gesagt, diese Bauvorschrift gilt erst ab 1962.Viele ölige GrüßeChristian
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) : Nachrüsten oder nicht?
Verfasst: Di 12. Aug 2003, 21:40
von hallo-stege
einfach nachlesen: § 54 StVZO und § 72 Übergangsvorschrift zu § 54 StVZO ... den Text spare ich mir mal, KraftRÄDER ab 1.1.1962 brauchen Fahrtrichtungsanzeiger, ebenso alle PKW etc. unabhängig vom Baujahr, dort sind sie auch nachzurüsten (eines der wenigen Teile, die nachzurüsten sind, gibts auch keine 2 Meinungen drüber), inzwischen müssen Winker nicht mehr entfernt werden und dürfen ***zusätzlich*** am Fahrzeug verbleiben ...Viele Grüsse von Frank@goggo, dann wäre der "TÜV" sogar ab Neufahrzeug Unsinn, aber die Praxis lehrt uns was anderes !
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) : Nachrüsten oder nicht?
Verfasst: Mi 13. Aug 2003, 09:22
von ventilo
Zitat:Original erstellt von hallo-stege:...dann wäre der "TÜV" sogar ab Neufahrzeug Unsinn, aber die Praxis lehrt uns was anderes !Ach ja? Da kenne ich aber andere Zahlen (Quelle NHTSA):In USA (ohne TÜV) gibt's genau so wenig Unfälle auf Grund technischer Probleme am Fahrzeug wie bei uns!Ich weiß der TÜV hört diese Zahlen nicht gerne, aber deshalb hat sich in USA noch nie jemand für die Einführung einer "periodischen Überwachung" interessiert.
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) : Nachrüsten oder nicht?
Verfasst: Mi 13. Aug 2003, 13:35
von hallo-stege
(ich bin ja nicht vom TÜV)@Ventilo, in den USA gibts dafür andere Systeme, z.B. eine Onboardüberwachung der Fahrzeuge. Beispiel Abgasreinigung: Wenn ein Defekt auftritt, lässt sich so manches Fahrzeug nur noch bis zur nächsten Werkstatt fahren. An sonsten bleibt es einfach stehen ...Sind doch auch nette Aussichten, gelle ?! Und sollte es irgendwann keine HU mehr geben, mach ich halt was anderes - dem Ingenieur is nix zu schwör ! von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 13. August 2003 editiert.]