Seite 1 von 5

Oldtimer

Verfasst: Do 26. Jun 2003, 11:54
von Bourne
Guten Tag,mich würde es mal interresieren, als nicht Oldtimer Besitzer, wie sich ein Oldtimer definiert.Was muss original sein was wird bei der Abnahme beachtet....Wo muss ich überall hinrennen damit ich den Wagen als Oldtimer Versichert und Versteuert Fahren kann!?Gruß Bourne[Diese Nachricht wurde von Bourne am 26. Juni 2003 editiert.]

Oldtimer

Verfasst: Do 26. Jun 2003, 13:14
von Hurvinek
Im ebay-Forum nennen wir sowas einen "Murmeltier-Thread"@Bourne:Bemüh` mal bitte die Suchfunktion - nimm Diraber `nen Tag frei! Bis Du das alles durch hast, vergeht `ne Weile!Nix für ungut!Der Olli

Oldtimer

Verfasst: Do 26. Jun 2003, 13:24
von Mario
hallo bourne,herzlich willkommen im forum.ich habe dir eine email geschickt, welche die meisten deiner fragen abdecken sollte.viele grüße,mario

Oldtimer

Verfasst: Do 26. Jun 2003, 14:09
von Bourne
Jo,schon mal herzlich bedankt.Das sagt schon einiges, nur wie ist das bei den Versicherungen? Mal angenommen ich bekomme jetzt ein H Kenzeichen, kann es sein das ich dann nur eine gewisse Kilometerzahl im Jahr fahren darf?Aus dem PDF kamm dies nicht ganz so richtig hervor! Lediglich das ich ihn dann ohne besondere einschränkungen nutzen darf!Gruß Bourne

Oldtimer

Verfasst: Do 26. Jun 2003, 15:05
von RA-Wilke
Hallo Bourne,auch von mir ein herzliches Willkommen.Die Versicherungsbedingungen sind vom H-Kennzeichen völlig unabhängig, viele Versicherer vereinbaren in ihrem Oldtimertarif aber eine maximale Jahresfahrleistung, meistens um die 5000 km. Links zu den wichtigsten Versicherern findest Du hier unter der Rubrik "Versicherungen". Klick mal rein.

Oldtimer

Verfasst: Do 26. Jun 2003, 15:51
von oldierolli
Jawohl, H-Kennzeichen ist öffentliches Recht, Oldtimertarif ist Privatrecht, also vertragsmäßig zu vereinbaren. Einen Oldtimer MUSS eine Versicherung per Gesetz auf jeden Fall versichern, dann aber zunächst mit dem Normaltarif und Typklasse/SF-Rabatt. Sie KANN einen speziellen Oldtimertarif anbieten und das von Alter/KM-Leistung etc. abhängig machen, aber hier gibt es viele Angebote. H-Zulassung ist nicht Pflicht, sie bedeutet nur Steuervergünstigung bei entsprechen großem Hubraum, also bitte keinen Goggo auf H umschlüsseln, das wäre teurer. Gruß. Rolf

Oldtimer

Verfasst: Do 26. Jun 2003, 16:11
von Bourne
Hi,was wäre denn wenn ich, der Sicherheit :-) wegen, eine neue Achsaufhängung und neue Federung, oder etwas derartige, einbauen würde? Wäre es dann somit unmöglich den wagen noch als Oldtimer durch zu kriegen?Oder hängt das dann vom Prüfer ab, und wie viel man ihm zahlt, für die abnahme ;-)?z.b. etwas derartiges http://www.totalcontrolproducts.com/rearcoil.html (abgesehen davon ob man das Teil überhaupt über den Tüv in Deutschland bekommen würde!)Gruß Bourne

Oldtimer

Verfasst: Do 26. Jun 2003, 16:20
von fliermann
Hallo Bourne,wenn für Dich Sicherheit und gute Ferderung sehr wichtig ist, bezweifle ich, ob für Dich ein Oldtimer das Richtige ist. Da solltest du Dir eher einen Golf mit ESP und Kopfairbags kaufen. GrußFRANK

Oldtimer

Verfasst: Do 26. Jun 2003, 16:34
von Hurvinek
Ein Motorraver, der provozieren will?Indizien:- Moderne Fahrwerksteile (wozu der Scheiss?)- "wieviel muss man dem Prüfer zahlen"- keine Angabe zu Fabrikat und Typ- keine Notwendigkeit, die Eingangsfrage überhaupt zu stellen, da in Parallelthreads bereits 100fach beantwortetBBs letzter Beitrag hierzu!

Oldtimer

Verfasst: Do 26. Jun 2003, 16:40
von oldtimer77
Hallo Bourne,was soll das hier eigentlich werden? Reine Provokation, oder?Ich muß Blues Brother und fliermann absolut recht geben, kaufe dir lieber einen Neuwagen mit allen elektr. und technischen Finessen!!!Mathias