Bedienungsanleitung und ETL im Internet

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Arne01
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Beitrag von Arne01 » Do 12. Jun 2003, 15:29

Hallo zusammen,bisher habe ich immer gedacht nichts Unrechtes getan zu haben:Ich habe die Betriebsanleitung und die Ersatzteilliste meines Oldi's ins Netz gestellt. Die Herstellerfirma ist schon lange in Konkurs gegangen und die BA und ETL sind schon von 1957.Eigentlich dürfte es ja keinen Rechteinhaber mehr geben.In der BA und ETL ist auch kein Vermerk angegeben, daß ein Nachdruck usw. verboten ist. Die BA und ETL gibt es auch als Kopie im Fan-Artikel-Geschäft zu kaufen.Ist es nun erlaubt solche Infos für alle Oldibesitzer ins Internet zu stellen ?( und das auch noch kostenlos ! )In einem anderen Forum wurde ich als Raubkopierer dargestellt. ( nicht direkt )Mit verunsicherten GrüßenArne

arondeman
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Beitrag von arondeman » Do 12. Jun 2003, 16:15

Nach meinem Kenntnisstand gibt es bei derartigen Nachdrucken kein Problem (sonst dürften z.B. der WK-Verlag oder der Schober-Verlag seit Jahrzehnten nicht mehr tätig sein - und die sind ja nun wirklich weithin bekannt und somit auffällig).Zumindest scheint es seit jeher nach dem Motto "wo kein Kläger, da auch kein Richter" zu funktionieren.Bei renommierten Marken, die noch existieren und womöglich selbst mit Nachdrucken der eigenen Handbücher handeln (z.B. Mercedes-Benz) wäre ich allerdings etwas vorsichtig. Bist Du sicher, dass derjenige, der dich da (indirekt) angeschwärzt hat, nicht vielleicht gerade aus Eigeninteresse gehandelt hat, weil er vielleicht selbst entsprechende Nachdrucke vertreibt?GrußStephan

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Do 12. Jun 2003, 19:22

Grundsätzlich ist es so, dass das Urheberrecht eines Autors oder Künstlers 70 Jahre nach seinem Tod erlischt.BAs fallen grundsätzlich auch unter das Urheberrecht. Allerdings müssen die Änderungen an dem Werk geringfügiger ausfallen als bei Romanen, damit das Urheberrecht außer Kraft gesetzt wird.Das Urheberrecht liegt in Deutschland immer beim Autor. Der Verlag oder Hersteller hat nur die Nutzungsrechte. In USA ist das anders. Dort liegen die Urheberrechte bei der Firma.[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 12. Juni 2003 editiert.]

mk1506
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Beitrag von mk1506 » Fr 13. Jun 2003, 21:45

HalloEine Frage dazu.Heisst das nun, ich kann z.B beim WK Verlag ein Werkstatthandbuch kaufen, es kopieren und die Kopien z.B bei Ebay versteigern ?Oder hat WK ein Urheberrecht auf die Kopie des Handbuches ?Gruss Michael, der noch eine Refinanzierung für geplanten kauf von Handbüchern sucht.

arondeman
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Beitrag von arondeman » Fr 13. Jun 2003, 22:02

Da würde ich aus dem ganz einfachen Grund abraten, dass die Kopien vom WK-Verlag nicht immer (von der Bildqualität her) soo super toll sind, dass eine davon gezogene Kopie (die ja als Kopie von der Kopie immer einen gewissen Qualitätsverlust mit sich bringt) gut genug wird, um Deine Käufer wirklich rundum zufriedenzustellen (es sei denn, der Preis ist extrem spottbillig, aber dann ist vielleicht der Gewinn nicht mehr da ... ). Glaube ansonsten kaum, dass der WK-Verlag da Urheberrechte im strengsten Sinn des Wortes darauf hat.Trotzdem viel ErfolgGrußStephan (der sich die Originale seiner Werkstatthandbücher und Ersatzteilkataloge durch den Verkauf von Fotokopien schon dicke refinanziert hat)

fliermann
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Beitrag von fliermann » Sa 14. Jun 2003, 00:02

Hallo,ich nochmal: Zum Thema Copyright und Handbücher im pdf-Format war auch mal eine ganz interessante Diskussion auf der Seite des MG-Drivers-Club unter http://www.mgdc.de/ubb/Forum5/HTML/000947.html Viel Spaß beim Lesen!!FRANK

fliermann
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Beitrag von fliermann » Sa 14. Jun 2003, 11:53

Hallo,also ich wollte bei ebay die Kopie einer Reparaturanleitung für einen VW T2 versteigern. Die Kopie habe ich auf einem Oldtimermarkt von einem Händler gekauft, der damit in großem Stil handelt, also keine von mir angefertigte Raubkopie. Ebay hat die Auktion beendet, mit der Begründung, sie verstoße gegen das Urheberrecht. Da Volkswagen ja noch existiert - steht der Händler mit einem Bein im Knast??Fragende GrüßeFRANK

ford64
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Beitrag von ford64 » Sa 14. Jun 2003, 12:47

Ich hätte ehrlich ein ziemlich schlechtes Gefühl dabei, Kopien gegen Geld zu verkaufen. Zumindets wenn es sich um mehr als die reinen Materialkosten vom Kopierladen handelt. Einem Schrauberkollegen eine Kopie zu ziehen oder eine dreissig Jahre alte Explosionszeichnung online zu stellen ist eine Sache, aber bei ebay und im Inserat gewinnbringend zu verkaufen.... An die RA´s hier im Forum, wie sieht da die Gesetzeslage genau aus?Gruss[Diese Nachricht wurde von ford64 am 14. Juni 2003 editiert.]

arondeman
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Beitrag von arondeman » Sa 14. Jun 2003, 22:56

@ford64 und fliermann:Ein bisschen nachdenklich bin ich nach Euren Kommentaren und nach Lektüre der Diskussion im MG-Forum schon geworden.Schon bei den Nachdrucken (Kopien) auf Papier drängen sich mir da verschiedene Fragen auf:Wie sieht es mit dem Urheberrecht von Druckwerken aus? Besteht Urheberrechtsschutz nur dann, wenn ein entsprechender Vermerk im Buch steht, oder pauschal, auch wenn nirgends eine entsprechende Klausel im Buch steht? (wenn ja, warum lässt dann überhaupt jemand einen Urheberrechtsvermerk ins Buch reinsetzen?). Ich finde z.B. in meinen deutschen Werkstattunterlagen der 50er Jahre (Goliath) nur selten (längst nicht immer) einen Urheberrechtsvermerk. In ausländischen (französischen) Betriebs- und Reparaturanleitungen und Teilekatalogen (Simca und Panhard) finde ich NIRGENDS einen entsprechenden Vermerk, weder in Veröffentlichungen des Stammhauses in Frankreich noch in Drucken von Importeuren aus den USA, Australien, England usw. Extrembeispiel: Ich habe eine englische Simca-Aronde-Reparaturanleitung des Olyslager-Verlags für den „freien“ Markt (Olyslager war damals so eine Art englischer „Bucheli“), die natürlich einen Copyright-Vermerk trug. In einer von Olyslager für das Simca-Händlernetz produzierten Auflage des inhaltlich exakt gleichen Handbuchs (aber anderes Layout und Format) fehlt aber jeder Copyright-Hinweis!Wie soll man das interpretieren? (Renault hatte z.B. schon in den Fünfzigern Copyright-Vermerk in seinen Händler-Werkstattunterlagen)Und wie sieht es aus, wenn der Hersteller erloschen ist und auch kein Rechtsnachfolger (sofern überhaupt vorhanden) die MARKENrechte mehr aktiv nutzt?Ist das – juristisch laienhaft formuliert – ein Fall von „Aufgabe des (geistigen) Eigentums“?Bei dem angeführten MG-Beispiel (das ja - wie Mercedes auch – sogar Markenclubs oder Händlern, die nicht das Wohlwollen des Stammhauses genossen, die Verwendung des Markennamens untersagte) sollte man natürlich allein schon wegen dieses Geschäftsgebarens mit Problemen rechnen.Irgendwo glaube ich übrigens mal etwas von einer 50-Jahres-Frist (nicht 70 Jahre) bis zum Erlöschen von explizit bestehenden Urheberrechten gelesen zu haben (kann’s aber nicht belegen).Übrigens, Frank (Fliermann): Deine eBay-Erfahrungen wundern mich. Aus unseren Simca-Kreisen bietet auch einer immer mal wieder Fotokopien von Betriebsanleitungen bei eBay Deutschland an (anscheinend ohne Probleme), und auch bei eBay USA werden Nachdrucke von Werkstattunterlagen problemlos und für jeden erkennbar angeboten. Sowieso scheint man das in anderen Ländern auch offiziell legerer zu handhaben. In Frankreich und den USA wird nicht nur genau wie bei uns von Leuten wie WK-Verlag und Schober mit Nachdrucken gehandelt, sondern auch offen Werbung für diese Nachdrucke gemacht (auch so, dass es für die Firmen bzw. Rechteinhaber sichtbar ist, z.B. durch den vom Hersteller bzw. Rechtsnachfolger unterstützten Markenclub). Wenn also z.B. im Herkunftsland der Autos kein Hahn danach kräht, ob jemand jahrzehntealte Werkstattunterlagen als Nachdrucke vertreibt (und das womöglich sogar legal ist), kann das dann im Ausland (Deutschland) illegal sein? Kann hier jemand mit dem „Raubkopie“-Vorwurf daherkommen, wenn der Urheberrechtsinhaber auf die Wahrnehmung seines Urheberrechts (z.B. in seinem eigenen Land) verzichtet? Beim Einstellen von kompletten Handbüchern ins Internet mag das rechtlich vielleicht wieder anders aussehen. Ich persönlich frage mich allerdings, ob das Einstellen (jenseits alles Computerspielerei) so super sinnvoll ist – zumindest dann, wenn die Handbücher als Einzeldateien für jede Seite eingestellt werden (so war es in den mir bekannten Fällen). Selbst wer eine Flat Rate hat, verplempert dermaßen viel Zeit mit dem seitenweisen Herunterladen der Schmöker (vom Druckaufwand ganz zu schweigen), dass das mit der Ersparnis gegenüber Fotokopien (wenn man nicht gerade beim totalen Wucherer kauft) oft eine Milchmädchenrechnung ist. Ich wollte auch mal ein US-Werkstatthandbuch des Simca Vedette von einer neuseeländischen Website runterladen, habe es nach der siebten oder achten Seite dann aber genervt bleibenlassen. Auf eBay USA habe ich mir dann ein Original für US$9.99 plus $4.50 Versand gesichert – damit war der Fisch geputzt ...Insgesamt würde ich sagen, es ist schlimmstenfalls eine Grauzone, auf jeden Fall aber ein Fall von „wo kein Kläger, da kein Richter“ (und könnte denn jemand anders als der Rechteinhaber überhaupt klagen?) – und wir alle sollten das Thema vielleicht etwas niedriger hängen, denn wieviele Leute säßen ohne die Möglichkeit, Kopien zu beziehen, informationsmäßig extrem auf dem Trockenen? (Oder kamen manche Raubkopie-Vorwürfe nur daher, dass interessierte Originalliteraturhändler ihre Felle davonschwimmen sahen??) Schöne Grüße Stephan

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Mo 16. Jun 2003, 13:47

Das Urheberrecht ist in der letzten Zeit auf Grund einer EG-Richtlinie europaweit harmonisiert worden. Ob das Gesetz in Deutschland bereits verabschiedet worden ist, kann ich im Moment nicht genau sagen.Die Richtlinie gibt es unter http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_d ... l=guichett Den Gesetzestext/-entwurf findet ihr auf der Seite des Justizministerium bzw. in der zugehörigen Datenbank.Dann hat das Rätseraten ein Ende.

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