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Herber Rückschlag bei 07: Das Salzgitter-Urteil
Verfasst: Di 3. Jun 2003, 13:25
von DEUVET
Ein Golf 1-Besitzer hat 2001 in Salzgitter versucht, seinen Golf auf ein rotes 07-Kennzeichen eingetragen zu bekommen. Die Zulassungsbehörde hat dies abgelehnt, das dieses Auto kein Oldtimer sei.Der Besitzer klagte daraufhin beim Verwaltungsgericht Braunschweig. Das VG gab der Zulassungsbehörde recht mit der Begründung (hier sehr knapp widergegeben), dass der Gesetzgeber zwar bei der 49. AV kein Alter festgelegt habe, er aber danach das H-Kennzeichen geschaffen habe, in dem der Oldtimer definiert werde - und zwar als ein Fahrzeug mit einem Alter von mindestens 30 Jahren! Da das 07-Kennzeichen im strittigen Fall für einen Oldtimer beantragt wurde, sie die nun gültige Oldtimer-Definition anzuwenden. Ein Golf von 1978 könne also demnach kein 07-Kennzeichen bekommen.Der Besitzer ging in die nächste Instanz und klagte beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Auch dort gab man der Zulassungsbehörde recht mit gleichlautender Begründung. Man fasste einen Beschluss, Widerspruch ist damit ausgeschlossen. Das Urteil ist rechtsgültig.Das Urteil wird laut Anfrage in Salzgitter dort bereits umgesetzt. Fahrzeuge unter 30 Jahren erhalten dort keine roten 07-Kennzeichen mehr.Der DEUVET hat heute morgen entsprechend bei den Länder-Ministerien und unseren Anwälten nachgefragt. Folgendes Zwischenergebnis: Auch ein OVG-Urteil ist nicht bindend. Zulassungsbehörden können sich bei der Umsetzung der 49. AV auf dieses Urteil berufen, müssen es aber nicht. Erst eine Änderung der 49. AV schafft eine bindende Vorgabe. Die Ministerien der Länder sind auch erst heute morgen von diesem Urteil in Kenntnis gesetzt worden - Reaktionen kamen noch keine. Der BLFA setzt das Thema dringlich auf die Tagesordnung.Ärgerlich ist bei der ganzen Angelegenheit, dass der (uns unbekannte) Golf-Besitzer uns nicht eingeweiht hatte. Als Zeuge benannt, hätte der DEUVET bezeugen können, dass der Gesetzgeber keinesfalls bei der Einführung des H-Kennzeichens im Sinne gehabt hat, dass die Kriterien auch auf das 07-Kennzeichen anzuwenden sind. Richtig ist nämlich, dass durch das Verschieben von 25 auf 30 Jahren das 07-Kennzeichen absichtlich beibehalten wurde, um das Erhalten von Fahrzeugen auf der Schwelle zum Oldtimer zu ermöglichen. Das Kochen von eigenen Süppchen ohne entsprechenden Hintergrund ist sehr riskant (siehe auch das „Münster-Urteil“). Für solche Dinge ist nun mal ein Verband wie der DEUVET da. Spätestens zwischen VG und OVG hätte man uns informieren und einschalten müssen!Martin Kraut - DEUVET[Diese Nachricht wurde von DEUVET am 03. Juni 2003 editiert.]
Herber Rückschlag bei 07: Das Salzgitter-Urteil
Verfasst: Di 3. Jun 2003, 15:19
von borgi
Hallo,dass zeigt doch eindeutig wie schwammig die Regelung der 49. AV ist.Bleibt zu Hoffen, dass die DEUVET mit logischen und schlüssigen Konzepten auftreten wird und nicht versucht sich an die 20 Jahreregelung zu klammern. Denn die ist mit Sicherheit dauerhaft sowieso nicht mehr zu halten.GrußJoachim
Herber Rückschlag bei 07: Das Salzgitter-Urteil
Verfasst: Di 3. Jun 2003, 16:19
von bob
Ich weiss,dass ich mir jetzt wieder viele Freunde mache,aber wer Golf fahren will,soll nicht die "Oldtimerei" anrufen,um Geld zu sparen!Only my opinionbob
Herber Rückschlag bei 07: Das Salzgitter-Urteil
Verfasst: Di 3. Jun 2003, 17:11
von arondeman
.[Diese Nachricht wurde von arondeman am 18. März 2005 editiert.]
Herber Rückschlag bei 07: Das Salzgitter-Urteil
Verfasst: Di 3. Jun 2003, 17:34
von CAAR-ev.de
Ich will das Wort nicht gebrauchen, das mir dazu einfällt. Ich habe nicht in engem und vertrauensvollem Kontakt mit den Behörden das rote Kennzeichen maßgeblich mit geschaffen, damit irgendwelche Einzelgänger durch - sagen wir mal so - "ungeschickte" Aktionen uns das wieder kaputt machen. Wenn irgendjemand von solchen Aktionen hört, sollte er es dem DEUVET mitteilen, der zur Zeit einzigen legitimen Vertretung der Oldtimerszene."Oldtimerfreunde" haben erreicht, dass das "Oldtimeralter" von 20 auf 25 Jahre gelegt wird; sie haben uns in den Kontakten mit TÜV und Zulassungsstellen weitere Erschwernisse geschaffen, weil sie in Unkenntnis der Situation unrichtig argumentierten. Da könnte ich zum Steineschmeißer werden.Wolfgang Steinmetz
Herber Rückschlag bei 07: Das Salzgitter-Urteil
Verfasst: Di 3. Jun 2003, 17:58
von Privra
Hallo,ich sehe da noch ein anderes Problem. Steinigt mich, aber auf den DEUVET (und diese Seite) bin ich nach mehr als einem Jahr Eigenbrötlerei gekommen - habe es allerdings nicht sehr intensiv betrieben.Ein wenig mehr Außendarstellung wäre wünschenswert. Ein Vorschlag, im DAV (Deutscher Anwaltsverein - nix mit Angeln) gibt es eine Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Dort ein wenig Kontakt, ein wenig Infomaterial und eine kleine Verlinkung. Ich wette, der Anwalt des Golffahrers hätte schon versucht, Infos zu bekommen, wenn er vom DEUVET gewußt hätte.Jens
Herber Rückschlag bei 07: Das Salzgitter-Urteil
Verfasst: Di 3. Jun 2003, 19:55
von borgi
Zitat:Original erstellt von bob:Ich weiss,dass ich mir jetzt wieder viele Freunde mache,aber wer Golf fahren will,soll nicht die "Oldtimerei" anrufen,um Geld zu sparen!Only my opinionbobTut mir Leid bob. Aber da muß ich Dir uneingeschränkt Recht geben. Gruß Joachim
Herber Rückschlag bei 07: Das Salzgitter-Urteil
Verfasst: Di 3. Jun 2003, 20:05
von Willi
Hallo Bob und Borgi,auch ein Käfer ist heute ein Oldtimer. Wer hätte das vor 20 Jahren gedacht ? Ebenso wie die Vorkriegsfahzeuge. Auch die waren auch mal frisch und modern.Gruß Willi
Herber Rückschlag bei 07: Das Salzgitter-Urteil
Verfasst: Di 3. Jun 2003, 20:22
von arondeman
Stimmt alles, Willi, aber denk mal darüber nach, warum die Käfer mit der großen Heckscheibe (ab 1957) so ewig lang gar nicht als "richtige" Oldtimer (oder zumindest Youngtimer) galten, während andere (gleich alte) Alltagslimousinen anderer Marken durchaus schon "oldtimermäßig" wirkten - nämlich deshalb, weil sie "alt" (im Sinne von "anders als die neueren Gebrauchtwagen") aussahen und einfach einen "seltenen" Eindruck machten (Lieblingsbeispiel: Barock-Taunus und Goliath 1100 Bj. 57/58 waren schon die "uralten" Mega-Exoten unter den Familienautos, als nach den ersten Käfern mit großer Heckscheibe noch lange kein Hahn krähte). Da ist ein Golf I halt ein etwas unglücklich gewähltes Fahrzeug, wenn man damit gegen alle Behördendickschädel ein solch heikles Thema durchboxen will. Denn mal ehrlich - wer unter den Normalbürgern nimmt einen Golf I denn als Old- oder Youngtimer (die Unterscheidung wird denen eh nicht begreiflich zu machen sein) wahr? Zumal der ja nun im Straßenbild noch nicht gerade ein superseltener Anblick ist.Umso wichtiger wäre es gewesen, sich der Unterstützung des DEUVET zu versichern. Denn sonst passiert genau das, was hier anscheinend eingetreten ist: Die Behörden sehen nur "Gebrauchtwagen", aber nichts wirklich "altes". Ist zwar rein vom Fahrzeugalter her (abseits jeder Geschmacksfrage, ob so ein Golf I das originellste Nonplusultra unter den Youngtimern ist) unlogisch, aber seit wann regiert bei den Behörden denn die Logik?Na ja, schon passiert ....GrußStephan
Herber Rückschlag bei 07: Das Salzgitter-Urteil
Verfasst: Di 3. Jun 2003, 21:41
von Engineere
Ich hatte als einer der ersten bei uns die 07er Nummer etwa seit 1997. Zeitweise sind dort bis zu 17 Fahrzeuge darauf gelaufen von Baujahr 1957 bis 1982 . Etwa 90 % sind auch alt genug für ein H-kennzeichen, aber auch ich werde in ein paar Wochen wenn mein 83er Golf 1 Pirelli GTI 20 Jahre alt wird mit auf dem Wechselkennzeichen anmelden. Ich besitze dieses Fahrzeug im 100% Oriuginalzustand seit über 10 Jahren und der zuständige Beamte im Strassenverkehrsamt hat mir auch keinerlei Probleme dabei vorrausgesagt. Auf meine Anfrage hin wurde mir gesagt, daß man sicher beim Golf im Einzelfall entscheiden wird: es einem tiefer/breiter/härter/lauter Golf eines 19 jährigen sicher nicht leicht machen wird, es aber bei meinem bisher untadeligem Umgang mit der Nummer und denrestlichen Fahrzeugen bei mir unstrittig ist. Die Leute die bei einem ehemaligen Massenauto "Golf" verächtlich die Nase rümpfen, sind für mich genau diejenigen denen wir sicher nicht den Erhalt der wenigen "Brot-und Butterfahrzeuge" aus den 60/70ern zu verdanken haben