Anhängerumbau Eintragungspflichtig?
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Da mein Kombi im Moment außer Gefecht gesetzt ist, habe ich auf meinen kleinen offenen Anhänger von Heinemann aus Winkelprofilen und Schaltafeln einen geschlossen Kasten aufgesetzt. Jetzt stehe ich vor dem fast fertigen Werk und frage mich ob ich da jetzt einfach meine Modellbahnanlage einladen und losfahren darf oder ob ich das ganze als Bauartänderung beim TÜV eintragen lassen muß.Wahrscheinlich schon, oder?Wie geht das dann überhaupt? Wird die Konstruktion begutachtet und wenn sich der Daumen des Prüfers senkt, darf ich vor Ort die Axt ansetzen und den Aufbau zu Brennholz verarbeiten?
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Anhängerumbau Eintragungspflichtig?
Ja, das muss wohl eingetragen werden. Vermutlich ist Dein Anhänger ein "offener Kasten". Wenn Du ihn schließt, indem Du Kastenaufbau oder auch Plane und Spriegel fest mit dem Anhänger verbindest, muss das eingetragen werden, da sich der Aufbau ändert.Baust Du deinen Ksten so, dass Du ihn komplett abnehmen kannst und befestigst ihn mit Spanngurten, so ist er Bestandteil der Ladung - und nicht eintragungspflichtig.Natürlich darfst Du den Aufbau unter Berücksichtigung geltender Lärmvorschriften und unter Verwendung einer genormten Schutzbrille samt Handschuhe mit der Axt wieder zur Ladung zurückverwandeln. Brennholz ist nicht eintragungspflichtig. Nimm aber vorher die Modellbahnanlage heraus!Mit besten GrüßenMartinEditiert wegen akuter Rächtschraipschweche ...[Diese Nachricht wurde von DEUVET am 28. Mai 2003 editiert.]