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Verzollung nach Anzahl von Glühbirnen?! Wo gibts denn sowas?!

Verfasst: Mi 7. Mai 2003, 15:43
von Rallye Kadett
Hallo Oldtimerfans!Da bin ich mal wieder!Mir ist ein hochinteressantes Fahrzeug angeboten worden! Es handelt sich um den legendären OPEL Rekord B (B wie Berta) Und dann ist es auch noch ein 1,9L-Coupé!! Traumhaft! An dem Wagen ist nicht allzuviel zu machen.Problem (oder auch nicht) ist, dass der Wagen ein Schwedenimport ist und noch nicht verzolt wurde. Der Wagen steht bereits in Deutschland.Der Verkäufer meinte zur Verzollungsfrage, das er mal was gehört habe, das man pro Glühbirne an dem Wagen 50 Cent Zoll bezahlen müsse... *hä??* Also der erste April ist doch nun schon ein bischen länger her oder?Was meint Ihr kann das stimmen? Wie verhält sich das nun tatsächlich?Wenn es bereits einen Beitrag in dieser Form gab, freue ich mich auf einen Hinweis (link) darauf. Ich sitze leider gerade auf der Arbeit und kann nicht so lange im Netzt rumsurfen sonst schimpft mein Chef! Es grüßt und dankt schon mal für Eure Bemühungen Bernd, Alt-OPEL-Fan

Verzollung nach Anzahl von Glühbirnen?! Wo gibts denn sowas?!

Verfasst: Mi 7. Mai 2003, 15:50
von arondeman
Ist so! Gibt's wirklich und nennt sich "Leuchtmittelsteuer" (kein Witz!!)Aber wieso Schwedenimport und Zoll? Aus zuverlässiger Quelle ( ) glaube ich erfahren zu haben, dass Schweden zur EU gehört!!Grübelnde GrüßeStephan

Verzollung nach Anzahl von Glühbirnen?! Wo gibts denn sowas?!

Verfasst: Mi 7. Mai 2003, 16:11
von fliermann
Hallo Stephan,Schweden gehört NICHT zum europ. Wirtschaftsraum, daher ist sehr wohl Zoll fällig!!GrußFRANK

Verzollung nach Anzahl von Glühbirnen?! Wo gibts denn sowas?!

Verfasst: Mi 7. Mai 2003, 16:12
von Rallye Kadett
Hallo Stephan!Danke für die prompte Antwort!Sitmmt, Schweden gehört zur EU! Also ist das mit Verzollen alles Quatsch!Aber was ist denn nun mit dieser ulkigen Glühbirnensteuer?! Was hat es damit auf sich?Habe ich noch nie gehört!Muss man jetzt theoteretisch noch pro Glühbirne 50 Cent an Schweden abdrücken? *lach*Viele GrüßeKadett B-Fahrer Bernd

Verzollung nach Anzahl von Glühbirnen?! Wo gibts denn sowas?!

Verfasst: Mi 7. Mai 2003, 16:13
von Rallye Kadett
Ihr könnt einen jetzt aber auch verwirren!Wat denn nu? Frank, weist Du was von wegen Glühbirnensteuer?Gruß Bernd

Verzollung nach Anzahl von Glühbirnen?! Wo gibts denn sowas?!

Verfasst: Mi 7. Mai 2003, 16:20
von Rallye Kadett
Hier ein passender Link: http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL2/19 ... 486.2.HTML Mal vom Bildungskredit abgesehen; der hier erwähnt ist... http://www.bva.bund.de/aufgaben/bildung ... irtschaft/ Das sagt mir, das Schweden wohl doch zum Europ. Wirtschaftsraum gehört... Also ZOLL oder nicht ZOLL das ist hier die Frage.Es grüßt immer noch etwas verunsichert Bernd

Verzollung nach Anzahl von Glühbirnen?! Wo gibts denn sowas?!

Verfasst: Mi 7. Mai 2003, 16:21
von ventilo
so viel ich weiß entfällt die Leuchtmittelsteuer seit geraumer Zeit bei PKW Importen.Ich hab' zumindest keine bezahlt....@fliermann:Schweden ist seit ein paar Jahren EU Mitglied - da wird nix verzollt!!!ventilofreut sich schon drauf, daß Ungarn EU Mitglied wird - vielleicht kauf' ich mir dann 'nen alten Ikarus-Bus.....

Verzollung nach Anzahl von Glühbirnen?! Wo gibts denn sowas?!

Verfasst: Mi 7. Mai 2003, 16:24
von Rallye Kadett
OK, nachdem diese Frage (n) nun geklärt zu sein scheint, was muss ich beachten, wenn ich ein Schweden-Auto in Deutschland wieder zulassen will? Eine KBA-Anfrage dürfte ja wohl nix bringen *lach*Ne, im Ernst, was ist zu tun?Es grüßt EuchBernd

Verzollung nach Anzahl von Glühbirnen?! Wo gibts denn sowas?!

Verfasst: Mi 7. Mai 2003, 16:38
von arondeman
Eine KBA-Anfrage (wg. Unbedenklichkeitsbescheinigung) wirst Du schon stellen müssen. Ich weiß, es ist widersinnig, denn das Fahrzeug KANN ja beim KBA nicht gemeldet sein, aber so sind die Behörden eben ...Und es könnte ja sein, dass das Fahrzeug in Schweden als gestohlen gemeldet worden ist und der Bestohlene oder die schwedische Zulassungsstelle nun natürlich auch das KBA darüber informiert hat (so oder so ähnlich musst Du Dir eine mögliche Begründung für die Pflicht zur Beibringung dieser Bescheinigung denken - und dann mal Dir doch mal aus, wie sich beim KBA die Meldungen über (z.B.) in Papua-Neuguinea gestohlene Autos stapeln...) Außerdem hat das Fahrzeug ja sicher einen schwedischen Fahrzeugbrief bzw. -schein, und von dem wirst Du, wenn Deine Zulassungsstelle darauf besteht, eine beglaubigte deutsche Übersetzung beibringen müssen. Daten sollten null Problem sein, TÜV-Abnahme per Vollgutachten (§21).GrüßeStephan(wg. aufkeimender Legaschdenie [Diese Nachricht wurde von arondeman am 07. Mai 2003 editiert.]

Verzollung nach Anzahl von Glühbirnen?! Wo gibts denn sowas?!

Verfasst: Mi 7. Mai 2003, 17:34
von oldsbastel
Schweden ist EU-Mitglied und gehört ebenfalls zu den EFTA-Staaten.