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Rückänderung des EZ-Datums
Verfasst: So 27. Apr 2003, 19:01
von VolkerXXX
Ich fahre einen Apal L, einen Buggy auf Käfer-Basis.Das Auto hat 1997 eine neue Fahrgestellnummer bekommen und als EZ-Datum den 01.07.1974. Die alte Fahrgestellnummer, die auf das BJ 1966 schliessen lässt, wurde lesbar durchkreuzt. Da das Fahrgestell noch komplett erhalten ist (keine Kürzung o.ä.) hätte auch keine neue Fahrgestellnummer eingeschlagen werden dürfen. Da ich das Auto gerne schon dieses Jahr mit einer H-Nummer bewegen würde, brauche ich gute Argumente, um meinen TÜV-Prüfer dazu zu bewegen, das EZ-Datum wieder zurückzuändern.für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar,Volker
Rückänderung des EZ-Datums
Verfasst: So 27. Apr 2003, 20:46
von hallo-stege
Warum ist die Nummer denn überhaupt geändert worden ? Wahrscheinlich hat Dein Buggy nicht eine neue Fahrgestellnummer bekommen sondern ein neues Fahrgestell (bzw. es wurde um einen Apal - Fahrzeugbrief ein neues Fahrzeug aufgebaut) und der damalige Besitzer hatte keine Lust bzw. keine Chance, den ganzen Umbau auf einem 66er Käfer Fahrgestell eintragen zu lassen ...Wenn Du dieses Jahr mit Saisonkennzeichen fährst kannst Du die Zeit zum H Kennzeichen vielleicht etwas überbrücken, groß rumrühren und Pferde scheu machen würde ich jedenfalls an Deiner Stelle nicht.Das nur mal am Randevon Frank------------------
www.kreidler-museum.de
Rückänderung des EZ-Datums
Verfasst: So 27. Apr 2003, 21:44
von VolkerXXX
Der Vorbesitzer, dem das Malheur passiert ist, hatte 1997 zur Wiederzulassung den Brief verloren. Und anstatt sich die Mühe zu machen, anhand der Fahrgestellnummer das Baujahr der Bodenplatte ausfindig zu machen ist in den neuen Brief als EZ das Jahr der Herstellung der Karosserie angenommen worden (EZ zum 01.07.!) und eine neue Nummer eingeschlagen worden (Die neue Nummer ist auch keine originale VW-Nummer). Hört sich vielleicht nicht unbedingt logisch an, ist aber wohl so gewesen.Um das alte BJ geht es mir auch, weil ich eine rare zeitgenössische Zubehörauspuffanlage besitze, die ich gerne eingetragen hätte. Das geht aber nicht mehr mit einer EZ '74.
Rückänderung des EZ-Datums
Verfasst: So 27. Apr 2003, 21:48
von Th. Dinter
Hallo,ich würde auch mal davon ausgehen, daß dem TÜV-Menschen damals nicht eingeleuchtet hat, warum er als Fahrzeughersteller VW im Brief lassen sollte, wenn das Auto mit einem Käfer nicht mehr soviel Ähnlichkeit hat. Allerdings müßte dann auch irgendwo im Brief ein Vermerk mit dem Hinweis auf APAL stehen.Selbst wenn das alles nicht so sein sollte, kann ich mir auch nicht vorstellen, daß da irgend jemand was rückgängig macht.grußthomas