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Zulassung von BW Fahrzeug
Verfasst: Fr 18. Apr 2003, 21:31
von lanzheinz
Ich möchte mir einen Unimog aus Bundeswehr beständen zulegen, bei der Anfrage an meine versicherung sagte man mir aber das der Tag der Erstzulassung festlegt, ob das Fahrzeug ein Oldtimer ist oder nicht. Das Fahrzeug ist zwar Baujahrtechnisch ein Oldtimer, da es aber von der Bundeswehr keine Briefe für die Fahrzeuge gibt, werde ich bei der Zulassung als Erstbesitzer und mit Erstzulassungdatum xx.xx.2003 eingetragen. Gibt es für dieses Problem eine Lösung ? Füe Tips währe ich sehr dankbar.Gruß Heinz
Zulassung von BW Fahrzeug
Verfasst: Fr 18. Apr 2003, 23:28
von bib
hier gilt das baujahr.(soweit ich weiss)einige landkreise akzeptieren 1.1.19xxandere nehmen 1.7.19xxso auch bei importautosgruß, peter
Zulassung von BW Fahrzeug
Verfasst: Sa 19. Apr 2003, 09:38
von DEUVET
Wenn das Fahrzeug bei der Bundeswehr ein Kennzeichen hatte, gibt es auch Papiere, die die Erstzulassung belegen - und die gilt dann auch bei einer Umschreibung auf Privat. Falls das möglich ist. Was ist es denn für ein Fahrzeug? Fällt es unter das "Behördenfahrzeugverbot"?GrüßeMartin, DEUVET
Zulassung von BW Fahrzeug
Verfasst: Sa 19. Apr 2003, 16:22
von lanzheinz
Es handelt sich um ein U 406 EAG (Erdarbeitsgerät) mit Erdschild und Baggeraufbau
Zulassung von BW Fahrzeug
Verfasst: Sa 19. Apr 2003, 22:39
von DEUVET
Dmit dürftest Du bei einer Zivilzulassung kein Problem haben, das ist kein rein militärisches Gerät.Wenn Du ein H-Kennzeichen beantragst, also eine §21c-Begutachtung beim TÜV durchführen läßt, so achte darauf, dass man Dir die Erstzulassung bei der Bundeswehr in das Datenblatt einträgt. Voraussetzung ist natürlich, das der Unimog beim Bund zugelassen war, aber davon gehe ich eigentlich aus. Dieses Datum übernimmt die Zulassungsstelle dann in den Zivil-Fahrzeugbrief. Und damit gibt es dann auch keine Probleme bei der Versicherung - mal davon abgesehen, dass die meisten Oldtimerversicherer keine LKW aufnehmen.Viel Erfolg!Martin,DEUVET
Zulassung von BW Fahrzeug
Verfasst: Do 24. Apr 2003, 10:59
von FKS 750
hallo martin,und was ist, wenn es ein rein militärisches gerät war/ist?stehe in etwa 5 jahren dann vor dem problem und bin durch dein posting jetzt beunruhigt....mfg franz
Zulassung von BW Fahrzeug
Verfasst: Fr 25. Apr 2003, 14:55
von markk
Ich verstehe als "rein militärisch": Panzer und ähnliche Fahrzeuge.Alles andere (Unimogs, Jeeps, Iltis und die meisten LKWs incl. dem eigentlich auch nur für militärische Zwecke gebauten MAN Kat) gelten normalerweise als unproblematisch bei der Zulassung.@FKS750: Um was für ein Fahrzeug geht es bei Dir?Markus
Zulassung von BW Fahrzeug
Verfasst: Sa 26. Apr 2003, 20:02
von DEUVET
Hallo Franz,Markus hat recht: Es geht um Panzer, Panzerspähwagen, Wasserwerfer etc.Alles, was vor dem 1. April 99 ausgemustert wurde, hat keine Probleme.Fahrzeuge, die es mit identischem oder ähnlichem Aufbau/Einsatzzweck auch zivil gab, haben auch keine Probleme.beste GrüßeMartin
Zulassung von BW Fahrzeug
Verfasst: Sa 26. Apr 2003, 22:33
von FKS 750
Zitat:Original erstellt von DEUVET:...was vor dem 1. April 99 ausgemustert wurde, hat keine Probleme.Fahrzeuge, die es mit identischem oder ähnlichem Aufbau/Einsatzzweck auch zivil gab...gut!also keine probleme mfg franz
Zulassung von BW Fahrzeug
Verfasst: So 27. Apr 2003, 21:54
von Th. Dinter
keine Probleme, wenn das Fahrzeug zugelassen war.Die Bundeswehr hat aber auch "Arbeitsmaschinen" gehabt, die nie aus einer Kaserne rausgekommen sind, ergo auch nicht zugelassen waren: Kehrmaschinen, Schneepflüge, Rollbahnreiniger, Planierraupen etc.Also vorher genau klärengrußthomas