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07er auf 'ner fuffi?

Verfasst: Di 15. Apr 2003, 17:13
von VolkerXXX
hallo!ich wende mich an alle rechtskundigen mit einer frage, die mir heute die nette dame von der zulassungsstelle nicht so ganz beantworten konnte:kann ich meine 07er auch für eine fünfziger oder ein mofa verwenden?ich besitze nämlich seit kurzem eine vespa 50s von 1971 und würde sie auch gerne mal zu einem treffen bewegen, aber auch nur ein- oder zweimal im jahr und da sind mir 50? für ein versicherungskennzeichen eigentlich zu teuer.danke schon mal,volker

07er auf 'ner fuffi?

Verfasst: Mi 16. Apr 2003, 00:07
von FKS 750
für 50er gibts ein extra schild (auch rot) mit welchem man alle seinen mopeds zu den gleichen bedingungen wie über die 07 beim auto bewegen kann.kosten: ebenfalls 50 euro, aber eben nicht auf ein fahrzeug beschränkt. im moment fällt mir die versicherung nicht ein, suche mal im forum (wenns wieder geht, im moment nicht) auf www.schwalbennest.de danach. dort steht alles dazu.mfg franz

07er auf 'ner fuffi?

Verfasst: Mi 16. Apr 2003, 09:06
von RA-Wilke
Hallo Volker,ganz knappe Antwort: Ja, das geht. Irgendwann kam diese Frage hier schon mal auf, die Antwort hatte Martin Kraut vom DEUVET parat. Probier es doch mal mit der Suchfunktion oben rechts auf der Seite.

07er auf 'ner fuffi?

Verfasst: Mi 16. Apr 2003, 20:53
von hallo-stege
@FKS 750, ganz so einfach ist es nicht. Während die rote 07er Nummer speziell(er) auf Oldtimerzwecke zugeschnitten ist, darfst Du mit dem roten Versicherungskennzeichen ***ausschließlich*** Probe- und Überführungsfahrten und Fahrten zur Anregung der Kauflust machen. Alles andere - z.B. die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, Brötchenholen, Sonntagsspazierfahrt etc. - ist mit dem roten Versicherungskennzeichen illegal.Das nur mal am Randevon Frank------------------- www.kreidler-museum.de

07er auf 'ner fuffi?

Verfasst: Mi 16. Apr 2003, 22:26
von FKS 750
das mit den brötchenholen ist klar, aber das mit der teinahme an oldiveranstaltungen...?werde mal nachfragen,mfg franz

07er auf 'ner fuffi?

Verfasst: Do 17. Apr 2003, 07:33
von hallo-stege
@FKS 750, die Verwendung des roten Versicherungskennzeichens ist eindeutig geregelt (auch wenn Dein Versicherungsvertreter da anderer Meinung sein sollte):"§ 29 g StVZO - Rote VersicherungskennzeichenFahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit eines versicherungskennzeichenpflichtigen Fahrzeugs (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines solchen Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen vorbehaltlich der Vorschriften über die Betriebserlaubnispflicht mit Versicherungskennzeichen unternommen werden, deren Beschriftung und Rand rot sind. Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für Benutzung des Fahrzeugs. "Du dürftest also Dein Fahrzeug zu einer Oldtimerveranstaltung überführen, aber z.B. nicht an einer Ausfahrt teilnehmen ... es gibt kein rotes Oldtimerversicherungskennzeichen !@Volker, das ist unproblematisch, ich hab auch mehrere Mokicks auf meiner 07er Nummer angemeldet. Viele Grüsse von Frank---------------------- www.kreidler-museum.de

07er auf 'ner fuffi?

Verfasst: Do 17. Apr 2003, 12:09
von VolkerXXX
na also:ich habe heute nochmal mit dem leiter der zulassungsstelle telefoniert und er hat mir zugesagt, die vespa in's heftchen einzutragen.danke für die schnellen antworten!volker