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07er urteil aus minden rechtskräftig???

Verfasst: Do 10. Apr 2003, 20:00
von gummi11476
hallo.ich würde mich interresieren ob das urteil aus minden schon rechtskräftig ist und in wie fern mir das helfen kann.habe folgendes problem:ich habe seit ca 15 monaten breits eine rote 07er nummer auf landkreis roth angemeldet. da war das alles kein problem von wegen tüv oder sicherheitsüberprüfung.nun bin ich nach nürnberg gezogen und dort brauche ich angeblich zwingend notwendig eine speziell tüv-abnahme nach §49 ausnahmeverordnung speziell für 07er nummern.also kann ich nicht so ohneweiteres ummelden.kann mir irgendjemand einen tipp gebebn was ich tun kann?MFG GUMMI

07er urteil aus minden rechtskräftig???

Verfasst: Do 10. Apr 2003, 20:13
von arondeman
Das war hier schon mal Thema.Schau mal bei den älteren Beiträgen in dieser Behördenrubrik nach (letzter Beitrag dazu war am 23.1.03).GrußStephan

07er urteil aus minden rechtskräftig???

Verfasst: Fr 11. Apr 2003, 10:19
von fliermann
Hallo Gummi,bei uns im Landkreis braucht man auch diese spezielle Abnahme (hebe ich auch bei einem Fzg. gebraucht, das schon ein H-Kennzeichen hatte).GrußFRANK