[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/phpbb/session.php on line 583: sizeof(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/phpbb/session.php on line 639: sizeof(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Oldtimer-Foren •Finderlohn
Seite 1 von 2

Finderlohn

Verfasst: Do 13. Mär 2003, 20:53
von Box156
Hallo,mal eine Geschichte aus dem wahren Leben. Im November 2002 habe ich zufällig einen gestohlenen BMW Z8 entdeckt und die Polizei informiert.Die Beamten hatten es aber nicht so eilig den Wagen sicherzustellen. 30 Minuten nach meinem Anruf flohen die Übeltäter.Am Ende einer wilden Verfolgungsjagd gab es 5x Totalschaden (ca. 150.000 Euro) und zwei Verletzte. Einer der Diebe konnte sogar noch flüchten.Nun meine Frage: Steht mir nach §971 BGB ein Finderlohn zu ?Was meint Ihr ?Frank

Finderlohn

Verfasst: Do 13. Mär 2003, 21:38
von capri2600rs
meine erfahrung dazu :ich hab mal eine 4-köpfige osteuropäische bande nachts beim einbruch in eine gaststätte beobachtet,die polizei verständigt und sie alleine (!) bis zu deren eintreffen in schach gehalten...belohnung:in der selben nacht noch,bedankte sich ein "höherer" diensthabender beamter per telefon...2 tage später bekam ich einen strafzettel über 50 dm weil an meinem 4-türigen pkw rechts hinten die tür nicht verschlossen war...

Finderlohn

Verfasst: Do 13. Mär 2003, 22:03
von ford64
Hmm... ich musste damals 10 DM abdrücken, weil die Beifahrertür nicht verschlossen war. Gruss

Finderlohn

Verfasst: Fr 14. Mär 2003, 00:33
von Box156
Na ja,das weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft für Finderlohn zuständig ist, ist mir schon klar. Es geht ja auch nicht um eine Belohnung. Das dise Welt nicht gerade gerecht ist, weiss ich auch.Es geht mir um Finderlohn. Als ich den Wagen entdeckte und die Polizei rief, war die abhanden gekommene Sache noch völlig unversehrt. Der Schaden wäre bei frühzeitigen Eintreffen der Polizei auch weitaus geringer ausgefallen.Bei einem Telefongespräch mit dem Eigentümerhab ich erfahren das bei der Familie innerhalb von zwei Wochen 2x eingebrochen wurde. Neben wertvollen Einrichtungsgegenständen, ist beim 2. Mal eben der Z8 weggekommen (Homejacking). Der Schaden insgesammt ist weit aus höher. Aber immerhin konnte zumindest ein lange gesuchter gefasst werden.Frank

Finderlohn

Verfasst: Fr 14. Mär 2003, 09:48
von Privra
Hallo,kein Mitglied kann die Frage beantworten, ohne Probleme mit dem Rechtsberatungsgesetz zu bekommen. Also bin ich nur über zwei Probleme gestolpert, die Du selbst klären mußt.Hat Finden nicht etwas mit Verlieren zu tun? Wurde hier etwas verloren?Jens

Finderlohn

Verfasst: Fr 14. Mär 2003, 10:11
von RA-Wilke
Hallo Box156,auf gestohlene Sachen sind die Vorschriften über den Fund (§§965ff. BGB) nicht anwendbar, da gestohlene Sachen weder besitz- noch herrenlos sind (Palandt-Bassenge Vor §965 BGB Rn. 1).Wird also nichts mit dem dicken Geld, dafür stehst Du aber mit Deiner Story auf jeder Party im absoluten Mittelpunkt!Frank@JensGut mitgedacht aber solange es hier bei unverbindlichen (und keine Haftung begründenden) Tipps bleibt und keine regelmäßige, gewerbsmäßige Rechtsberatung vorgenommen wird, gibt's auch keine Probleme mit dem Rechtsberatungsgesetz.

Finderlohn

Verfasst: Fr 14. Mär 2003, 22:11
von Box156
Hallo,ich verstehe den § anders: Der Verlust muss erklärt und angezeigt sein. Ein Diebstahl ist doch auch ein Verlust. http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bgb/__971.html Frank

Finderlohn

Verfasst: So 16. Mär 2003, 01:06
von Privra
es gibt einen Unterschied zwischen dem rein passiven Verlieren einer Sache ohne beteiligung eines Dritten und dem Verlieren mit aktiver Wegnahme durch einen Dritten. Aus Sicht des Verlierenden gleich, aus Sicht des Dritten unterschiedlich. Auch wenn es nicht gefällt, es gibt nix.Jens

Finderlohn

Verfasst: Fr 21. Mär 2003, 16:59
von Box156
...und es gibt doch was ! Heute hat mich ein Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft angerufen und mir einen Finderlohn zugesagt.Für den verunfallten Z8 konnte die Versicherung einen Restwert von EUR 36.500 erzielen. Damit reduziert sich die Schadensumme, und mir wurden 3% von 36.500, also EUR 1.100 als Finderlohn in Aussicht gestellt.Wenns Geld dann da ist gibts gute Presse !Schönes Wochenende !Frank

Finderlohn

Verfasst: Fr 21. Mär 2003, 17:25
von Privra
Glückwunsch, hätte ich nicht gedacht, daß Versicherungen noch spendabel sind. Wie gesagt, ein Anspruch besteht eigentlich nicht!Da ist doch die nächste Oldtimerinvestition gesichert.Jens