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07 - unna ,nrw

Verfasst: So 9. Mär 2003, 21:16
von vwoldie
hi, muste ende februar wieder hin, zum verlängern. dort eröffnete man mir, ich müsse fahrten von veranstaltungen nachweisen.?! da ich hochwasser und die daraus resultierenden probleme habe, bin ich nicht dazu gekommen, seit letzem august irgendwohin zu fahren (außer probefahrten; tanken).nun heißt es: gilt seit mitte letzten jahres; keinen nachweis -> aufschreiben wohin ich das nächste halbe jahr gedenke hinzufahren und ein halbes jahr für 10,50 euro zu verlängern; oder ein nachweis "zu zaubern " und wieder für ein jahr zu verlängern.also fragte ich dann, woher ich wissen solle, seit wann (mitte letzten jahres) unna diese teilnahmsnachweise verlangt.-schweigen; - ich hätte hald pech, das ich nicht im sommer mal da war und unterrichtet worden bin; wie seit dem "neue" 07er.bin auch nicht angeschrieben worden. welche grundlage? habe kein gesetzestext gezeigt bekommen!?(man munkelt von amis die jeden tag zur berufsschule fahren und ein dorn im auge sind). müßen deshalb die gesamte 07er schikaniert werden?-fragt sich ein enttäuschter jörg-!

07 - unna ,nrw

Verfasst: So 9. Mär 2003, 21:46
von Th. Dinter
Hallo,ich hätte ganz einfach mal gefragt, wo denn steht, daß man fahren muß?Wenn ich eine Zulassung für ein Fahrzeug bekomme, bekomme ich damit die Möglichkeit, nicht die Pflicht, ein Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.grußthomas

07 - unna ,nrw

Verfasst: Mo 10. Mär 2003, 17:14
von oldierolli
Hallo Thomas, treffender hätte man, und das in solcher Kürze, wohl kaum argumentieren können! Gruß. Rolf

07 - unna ,nrw

Verfasst: Sa 15. Mär 2003, 08:39
von vwoldie
...stimmt, ist mir in der innerlichen aufgebrachtheit leider nicht eingefallen.-nun, kann ich gegen diese verlängerung noch einspruch einlegen und auf die übliche jährliche verlängerung bestehen? (da ich über fahrtennachweise nicht informiert wurde)?! gruß, j.

07 - unna ,nrw

Verfasst: Sa 15. Mär 2003, 22:27
von Th. Dinter
Halloes kommt sicher darauf an, welchen Aufwand Du treiben willst und was Du Dir davon versprichst.Da Du ja wohl schon abgelehnt hast, eine Fahrt "hinzulügen", bliebe Dir nur ein Einspruch. Nur was bringt das?Du müßtest Dir erstmal alle Unterlagen und Termine zu der Verfahrensweise besorgen. Dann ist noch die Frage, welchen Ermessensspielraum haben die "Gegner"?Wenn Du Pech hast, bearbeiten die Deinen Einspruch so langsam, daß die Saison für Dich schon jetzt vorbei ist. Außerdem hast Du dann auf diesem Amt für die nächsten Jahre "Freunde".Ich gehöre nicht zu den Menschen, die bei solchen Dingen gleich klein beigeben, aber es ist oft einfach viel zu nervig und zeitintensiv, diesen Herrschaften zu zeigen, daß sie nicht unbedingt richtig handeln. Sie zeigen Dir dann irgendwann doch, daß sie am längeren Hebel sitzen.Ist es Dir das alles wert?Wisse: es ist nicht wichtig, Recht zu haben, sondern etwas richtig zumachen, daher:genieße die Zeit lieber mit Deinem Oldi...grußthomas[Diese Nachricht wurde von Th. Dinter am 15. März 2003 editiert.]

07 - unna ,nrw

Verfasst: Di 18. Mär 2003, 12:15
von bennod1951
Hallo Leidensgenossen,vielleicht sollten wir eine IG "Schikane 07" gründen, denn schließlich haben wir doch alle irgendein Problem mit den Behörden. Erbarmt sich denn da keiner vom DEUVET und schafft Klarheit? Der Beamtenschimmel benimmt sich je nach Lust und Laune und nach Tagesform.Auf meine Aussage bei der Zulassungstelle im Rems-Murr Kreis, daß die Verabschiedung der 49.VO in Berlin definiert und verabschiedet worden wäre (bezüglich Ausgabe der 07 Kennzeichen, die Handhabung (Anzahl, Größe etc) diese Bestimmung jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird bekam ich vom Leiter der Zulassungstelle die Antwort,"in Berlin werden die Gesetze gemacht, in Bayern werden sie gelesen und in Baden-Württemenberg werden sie umgesetzt." Was für ein "Schlaule" gell!Vielleicht sollten wir alle zusammenlegen und einen Musterprozess anstreben. Welcher Advokat würde uns vertreten? Ich wäre mit dabei!

07 - unna ,nrw

Verfasst: Sa 22. Mär 2003, 09:38
von vwoldie
hallo th. dinter, nur dazu:"Da Du ja wohl schon abgelehnt hast, eine Fahrt "hinzulügen", bliebe Dir nur ein Einspruch. Nur was bringt das?"ich denke mein fartenbuch wegen des hochwassers genug bearbeitet zu haben; doch kann ich kein "nachweis" von letztem jahr in form von einer teilnahmebescheinigung mit der entspr. fg.-nr. und dem kennzeichen erbringen.ok?! ich verspreche mir nichts, hoffte eigentlich nur auf ein tip um doch ein jahr (wie immer) verlängert zu bekommen, da ich (warscheinlich aus kostengründen) über diese nachweispflicht nicht informiert wurde.mit der behörde/stadt hab ich wegen des wassers zu tun( ist aber werne); den langen arm kenne ich. habt ihr uns eigentlich landesweit auf dem wdr in aktueller stunde gesehen?--uns blieb keine wahl-- ego: ->stadt blockiert völlig und will trotzdem handeln!also lass ich es, möchte weiter in ruhe mit h-fahren und überlege schon ev. 07 irgendwann, wenn es extremer kommt, aufzugeben. gruß, j.