TÜV 04/02...
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- Registriert:Sa 18. Jan 2003, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo!Habe, bzw. hatte TÜV 04/02 und Saisonkennzeichen April-Oktober. Fzg ist mittlerweile TÜV-fähig (bin im letzten Jahr nicht dazugekommen), darf ich jetzt so zum TÜV / DEKRA ... oder muss ich mir eine rote Nummer, bzw. Kurzkennzeichen besorgen?Danketommi
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- Registriert:Do 17. Jan 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
TÜV 04/02...
Hallo!Wenn der Wagen noch angemeldet ist, kannst du damit zum TÜV fahren.Mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV fahren gibt normalerweise Ärger, streng genommen dürften die das Fahrzeug dann nicht tüven.Der Zeitraum von November-März müsste eigentlich von der Rückdatierung ausgenommen sein.GrußDenniseditiert:Bei nochmaligem Lesen ist mir aufgefallen, dass du wahscheinlich meinst, ob du vor dem 1. April damit zum TÜV fahren darfst. Nee, in dem Zeitraum vom 1. November bis 31. März ist der Wagen abgemeldet, dann bräuchtest du wirklich rote Nummern.[Diese Nachricht wurde von RekordC71 am 08. März 2003 editiert.]
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Hallo Dennis,Fzg. ist angemeldet und versichert.Ich darf also ab 1.April zum TÜV fahren ohne rote Nummer?Danketommi
- Th. Dinter
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Hallo,da das Fahrzeug angemeldet und versichert ist, darfst Du zum TÜV damit fahren. Das muß allerdings die erste Fahrt sein, die Du mit dem Auto machst, es sei denn, Du willst vorher noch bei einer Werkstatt vorbei(z.B. für ASU).Und der TÜV darf m.E. dann auch nicht irgendwo sein, sondern nah zum letzten Standort des Fahrzeugs.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Hier was zum Thema "ungestempelte Kennzeichen" (vom Kölner Straßenverkehrsamt):Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen Sie wollen mit einem gebraucht gekauften Wagen, der abgemeldet ist, zur Zulassungsstelle fahren. Oder wie kommen Sie nach der Abmeldung wieder nach Hause? Nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind Fahrten mit ungestempelten (= entsiegelten oder noch nicht gesiegelten) Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen zulässig:Diese Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesonderezur Abstempelung der Kennzeichenzur Rückfahrt nach Entfernung des Stempelszur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung.Die Fahrten dürfen nur innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ausgeführt werden. Für ein Fahrzeug mit Kölner Kennzeichen kommen also neben dem Stadtgebiet Köln selbst nur die Zulassungsbezirke Erftkreis (BM), Rhein-Sieg-Kreis (SU), Rheinisch Bergischer Kreis (GL), Leverkusen (LEV) und Kreis Neuss (NE) in Frage.Die Fahrten müssen auf direktem Weg, ohne jeden Umweg, erfolgen.Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein. Bei Fahrten im Vorfeld einer Neu- oder Wiederzulassung muss hierzu eine vollständig ausgefüllte Versicherungs-Doppelkarte mitgeführt werden, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO." nicht gestrichen sein darf.Für alle anderen Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum - dazu zählen auch Fahrten zur Werkstatt, um dort eine Reparatur durchführen zu lassen -, wird ein Kurzzeitkennzeichen oder ein "Rotes Kennzeichen" des Fahrzeughändlers oder der Werkstatt benötigt. Dies gilt auch für Probefahrten, z. B. bei einem beabsichtigten Fahrzeugkauf.
- Th. Dinter
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Hallo,danke P.G., wieder was dazu gelernt. Manchmal darf man ja sogar mehr, als man zu hoffen wagt...grußthomas
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TÜV 04/02...
Hallo alle miteinander,habe ich wirklich "ist jetzt TÜV-fähig" geschrieben? Muss mal in mein Tagebuch schauen ob ich damals Fieber, Wachträume oder irgendetwas zu intensiv gefeiert habe. Wie in einem anderen thread bereits beschrieben, habe ich mir den Wagen noch einmal ganz genau angeschaut. Um es kurz zu machen und für alle die es interessiert: jetzt hat er TÜV ohne erkannbare Mängel!!! Hurra! Dieses Wochenende wird gefahren und die nächste Zeit geht es an die optische Pflege! Ich freu´ mich.bis demnäxtommi